Gemeinschaftlich genutzter flur

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftlich genutzter flur

Hallo. Ich habe gerade echt ein problem was mich tierisch ärgert.


Bei unserer wohnung ist es so. Man kommt in einen Flur durch die Haustür um in dort zwei verschiedene Wohnungen zu gelangen.


Am. Anfang wohnten unsere Vermieter über uns und wir unten. In diesem besagten Flur standen ihre Garderobe und ein Schuh Schrank.

Wir haben nichts gesagt waren ja unsere Vermieter und wir wollten keinen Ärger.

Jetzt ist es so das unsere Vermieter in den anderen Anbau des Hauses sind und neue Mieter über uns einziehen. Dieser Flur ist Mittelweile leer.

Unsere Tür schließt nicht komplett und hinzu kommt das in unseren Räumlichkeiten zum Wohnzimmer keine Tür besteht. Sprich man hört jedes Wort was wir reden im Flur draußen.

Jetzt kommen die neuen Mieter und es hieß vorher das da Niue Sachen stehen solang unsere Vermieter darin wohnen, dann hieß es wir sollen uns mit den neuen Mietern einigen und jetzt heißt es dieser Flur gehört zu denen ihrer Wohnung und wir hätten keinen Anspruch dort einen Schuhschrank aufzustellen.

Das ist noch nicht mal mein Problem Aber und jetzt kommt es. Die andern Mieter wollen dort an die eine Wand ne Garderobe hinmachen und ich sehe es ehrlich nicht ein, ich möchte einfach nicht das mir fremde Leute unsere Gespräche hören. Ich möchte meine Privatsphäre gerne behalten. Entschuldigen wenn ich es so sage aber ich möchte mit meinen Partner in ruhe sex haben können oder auch mal einen Furz los lassen können ohne das die neuen Nachbarn alles vor unsere Tür mit bekommen.

Reden hat bisher keine Erfolge geführt ich weiß echt nicht was ich machen soll und mir ist zum heulen zu mute ☹☹☹☹☹

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

... Wenn der Vermieter das Anbringen der Gaderobe duldet, dann können Sie nichts machen.

Ich versteh jetzt auch nicht so richtig das Problem? Letztendlich sind Sie sauer, dass die Neuen etwas dürfen was Ihnen versagt bliebt.

Zitat:
Unsere Tür schließt nicht komplett und hinzu kommt das in unseren Räumlichkeiten zum Wohnzimmer keine Tür besteht. Sprich man hört jedes Wort was wir reden im Flur draußen.


Bezüglich der Wohnungseingangstür, welche nicht richtig schließt, melden Sie den Mangel an den Vermieter und fordern Sie ihn auf, hier für Abhilfe zu sorgen. Was die fehlende Tür innerhalb der Wohnung betrifft, gehe ich davon aus, dass dies schon bei Anmietung der Wohnung so war, und in dem Fall haben Sie Pech inne Verlosung.

Zitat:
Entschuldigen wenn ich es so sage aber ich möchte mit meinen Partner in ruhe sex haben können oder auch mal einen Furz los lassen können ohne das die neuen Nachbarn alles vor unsere Tür mit bekommen.


Nun, dann regulieren Sie bei dem Ausleben Ihrer Liebesbeziehung entweder die Lautstärke, oder aber Sie verzichten auf Aktionen innerhalb des türlosen Zimmers. Ich könnte mir übrigens auch sehr gut vorstellen, dass Ihre Nachbarn es nicht so prickelnd finden, wenn Sie Ihre Flatulenzen ablassen oder vor Wonne kreischen.

Eventuell wäre es besser, Sie suchen sich eine andere Wohnung.

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#2
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... Wenn der Vermieter das Anbringen der Gaderobe duldet, dann können Sie nichts machen.

Ich versteh jetzt auch nicht so richtig das Problem? Letztendlich sind Sie sauer, dass die Neuen etwas dürfen was Ihnen versagt bliebt.

Das Problem liegt dabei ich muss nicht daraus stellen, darum geht es mir Wirklich nicht. Hey ich lasse mir sooooo viel gefallen. Zb das der Vermieter und zig mal ohne Ankündigung bei uns was in der Wohnung schauen muss. Wir seit Wochen selbst Sonntags uns hier baulärm dulden. Das ständig unser Parkplatz versperrt ist für den wir bezahlen usw usw usw. Es sind ne Menge Dinge. Ich möchte lediglich das meine Privatsphäre respektiert wird ganz einfach. Wenn die Uhren ****** da hin stellen und ständig vor unserer Tür stehen dann fühle ich mich extrem gestört.

Ich muss mich doch nicht alles gefallen lassen. Wir machen das schon zu genüge und das ist was worüber ich nicht hinwegsehen will :(

Es geht ela ugh einfach darum das wir private Gespräche führen und ich keine lust hab das des jeder mit bekommt.

Das mit dem Sex und dem Furz war mehr als gag gemeint Um die Situation zu schildern.

Wir sind echt die friedsamsten Mieter.
Gestern stand der Vermieter auch plötzlich vor der Tür und wollte bei uns ins Bad um die wasser Zähler abzulesen weil die von der Wohnungen ob bei uns sind. Was haben wir gemacht kein Wort gesagt und ihn rein gelassen. Wir hätten sie auch heute nochmal rein gelassen auf Verlangen wenn die neuen den Zähler Stand selber sehen hätten wollen.


Mir geht es hier lediglich um meine Privatsphäre!!! Wieso muss ich da egal was es ist zurück stecken?

Genau letzten Sonntag steht der früh vor unserer Tür und fragt mir ob wir wach sind und geht hoch und fängt das bohren bund sägen an. Haben wir etwas gesagt? NEIN er fragte nicht mal ob es uns passt..

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Entschuldigen wenn ich es so sage aber ich möchte mit meinen Partner in ruhe sex haben können oder auch mal einen Furz los lassen können ohne das die neuen Nachbarn alles vor unsere Tür mit bekommen.


Trotz des Problems irgendwie erheiternd. Beim Furzen- und auch sonst was - wird Sie ja keiner stören. Wenn es Sie stört von anderen dabei gehört zu werden gestalten Sie diese Aktionen halt leiser. Müsste möglich sein. Und sollte trotz allem mal ein "Furz" durch die Wohnungtüre gehört werden, Hauptsache man riecht den nicht. :banana:

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#4
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt das sollte mehr als lustiges Beispiel einfach nur dienen ^^

Geht ja auch um meine privatgespräche die ich hier führe.

Dazu muss ich nicht laut sein um das die anderen sie hören können und es ist ja auch nicht Sinn und Zweck das ich den ganzen Tag flüstern muss in meiner eigenen Wohnung oder

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt das sollte mehr als lustiges Beispiel einfach nur dienen ^^

Geht ja auch um meine privatgespräche die ich hier führe.

Dazu muss ich nicht laut sein um das die anderen sie hören können und es ist ja auch nicht Sinn und Zweck das ich den ganzen Tag flüstern muss in meiner eigenen Wohnung oder

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Geht ja auch um meine privatgespräche die ich hier führe.

Dazu muss ich nicht laut sein um das die anderen sie hören können und es ist ja auch nicht Sinn und Zweck das ich den ganzen Tag flüstern muss in meiner eigenen Wohnung oder


Da gibt es eine wirksame Methode um Lautstärke etwas einzudämmen. Hänge an die Wohnungtüre einen schönen Teppich/Vorhang etc. und Du wirst merken, dass die Lautstärke einiges gedämmt ist. Käme auf einen Versuch an.

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#7
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)



Da gibt es eine wirksame Methode um Lautstärke etwas einzudämmen. Hänge an die Wohnungtüre einen schönen Teppich/Vorhang etc. und Du wirst merken, dass die Lautstärke einiges gedämmt ist. Käme auf einen Versuch an.

Das Problem ist ich bekomme meinen Zeigefinger zwischen Tür und Tür Rahmen, meinst das bringt dann was?

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#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Das Problem ist ich bekomme meinen Zeigefinger zwischen Tür und Tür Rahmen, meinst das bringt dann was?


In diesem Fall fehlt ja schon die Dichtung zwischen Rahmen und Türe, einmal danach sehen. Ob bei soviel Spielraum noch eine Dichtung was bringt ist nicht sicher, aber Versuch macht kluch....

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#9
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von go478812-28):
Das Problem ist ich bekomme meinen Zeigefinger zwischen Tür und Tür Rahmen, meinst das bringt dann was?


In diesem Fall fehlt ja schon die Dichtung zwischen Rahmen und Türe, einmal danach sehen. Ob bei soviel Spielraum noch eine Dichtung was bringt ist nicht sicher, aber Versuch macht kluch....



Also das ist einfach weil de Rahmen schief und schepp gebaut ist.

Selbst unten schließt sie nicht bündig zum Boden

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#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Also das ist einfach weil de Rahmen schief und schepp gebaut ist.

Selbst unten schließt sie nicht bündig zum Boden


Hört sich so nach Baupfusch an. Hier wurde der Türrahmen nicht im "Rechten Winkel" gesetzt, was zur Folge hat, dass eine Türe niemals richtig passt. Da könnte ich nur den Rat geben den Rahmen neu und richtig einbauen und dann die passende Türe. Ansonsten bleibt es wie es ist, sollte das der Vermieter kostenmäßig nicht wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von go478812-28):
Also das ist einfach weil de Rahmen schief und schepp gebaut ist.

Selbst unten schließt sie nicht bündig zum Boden


Hört sich so nach Baupfusch an. Hier wurde der Türrahmen nicht im "Rechten Winkel" gesetzt, was zur Folge hat, dass eine Türe niemals richtig passt. Da könnte ich nur den Rat geben den Rahmen neu und richtig einbauen und dann die passende Türe. Ansonsten bleibt es wie es ist, sollte das der Vermieter kostenmäßig nicht wollen.



Laut dem was ich jetzt recherchieren konnte muss ich als Mieter es aber nicht dulden das die anderen Mieter Garderobe etc dort abstellen da es ein Gemeinschaftlich genutzter Raum ist ^^

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#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Laut dem was ich jetzt recherchieren konnte muss ich als Mieter es aber nicht dulden das die anderen Mieter Garderobe etc dort abstellen da es ein Gemeinschaftlich genutzter Raum ist ^^


I.d.R. hast Du recht, nur könnte es durchaus sein, dass bei einem anderen Mieter die Garderobe lt.Mietvertrag im Flur stehen dürfte. Wenn der Fluchtweg frei bleibt, und sonst nicht stört, wäre auch das mit entsprechender Vereinbarung möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von go478812-28):
Laut dem was ich jetzt recherchieren konnte muss ich als Mieter es aber nicht dulden das die anderen Mieter Garderobe etc dort abstellen da es ein Gemeinschaftlich genutzter Raum ist ^^


I.d.R. hast Du recht, nur könnte es durchaus sein, dass bei einem anderen Mieter die Garderobe lt.Mietvertrag im Flur stehen dürfte. Wenn der Fluchtweg frei bleibt, und sonst nicht stört, wäre auch das mit entsprechender Vereinbarung möglich.


Ich gehe nicht davon aus weil die Standart Mietverträge haben.

Trotzdem würde es meiner Meinung nach den Fluchtweg nicht gerecht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Wie gesagt das sollte mehr als lustiges Beispiel einfach nur dienen ^^

Geht ja auch um meine privatgespräche die ich hier führe.

Dazu muss ich nicht laut sein um das die anderen sie hören können und es ist ja auch nicht Sinn und Zweck das ich den ganzen Tag flüstern muss in meiner eigenen Wohnung oder


Es hat sie ja offensichtlich nicht gestört als der Vermieter noch im Haus wohnte, nun wird es zum Problem? Warum?

Gesprächslautstärke kann man regulieren (alles anderen übrigens auch). Arrangieren SIe sich mit der Situation, oder ziehen Sie um.

Die Wohnungseingangstür muss allerdings richtig zu schließen sein, da sollten Sie verfahren wie oben geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go478812-28):
Wie gesagt das sollte mehr als lustiges Beispiel einfach nur dienen ^^

Geht ja auch um meine privatgespräche die ich hier führe.

Dazu muss ich nicht laut sein um das die anderen sie hören können und es ist ja auch nicht Sinn und Zweck das ich den ganzen Tag flüstern muss in meiner eigenen Wohnung oder


Es hat sie ja offensichtlich nicht gestört als der Vermieter noch im Haus wohnte, nun wird es zum Problem? Warum?

Gesprächslautstärke kann man regulieren (alles anderen übrigens auch). Arrangieren SIe sich mit der Situation, oder ziehen Sie um.

Die Wohnungseingangstür muss allerdings richtig zu schließen sein, da sollten Sie verfahren wie oben geschrieben.



Gegen meinen Vermieter habe ich nichts gesagt wurde ja vorher ach deutlich gemacht das es nur so ist bis sie ausziehen. Zumal sind die anderen mir fremde.

Sorry ich muss nicht flüstern in meiner Wohnung also muss ich mich auch nicht arrangieren. Ich werde ja wohl das recht haben in normaler Lautstärke reden zu können und nicht durch meine Wohnungen schleichen zu müssen.

Und nein ich muss mich nicht damit arrangieren. Ein Flur ist ein Gemeinschaftlich genutzter Raum, dabei verstoßen sie auch Gegen die Fluchtwege.. Usw

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#16
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Es hat doch auch niemand gesagt, dass du flüstern müsstest.

Ansonsten musst du halt gegen deinen Vermieter etwas sagen bzw. gegen ihn klagen, wenn das gesprächsweise sensibilisieren nichts bringt. Denn dein Vermieter ist dein Vertragspartner und von dem musst du ggf. den vertragsgemäßen Gebrauch einfordern/durchsetzen.

Und genau dafür ist nunmal die Frage
> was steht denn nun im "Standard-Mietvertrag" hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen?
> inwiefern sind die Fluchtwege tatsächlich eingeschränkt? (wie ist die bauliche Situation?)

Im übrigen ist das hier falsch:

Zitat (von go478812-28):
Laut dem was ich jetzt recherchieren konnte muss ich als Mieter es aber nicht dulden das die anderen Mieter Garderobe etc dort abstellen da es ein Gemeinschaftlich genutzter Raum ist
Richtig ist: der Vermieter muss eine Möblierung von Gemeinschaftsflächen durch Mieter nicht dulden.
Nur wenn dir ein umöbliertes Treppenhaus in deinem Mietvertrag zugesichert worden wäre, dann wäre mit Möblierung dein vertragsgemäßer Gebrauch eingeschränkt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#17
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in unserem Mietvertrag in der Hausordnung steht das Flur wohnzugänge und Treppenhaus stets frei zu halten sind weil es als Fluchtwege gilt. Ansonsten gibt es keine weitere Regelung im MV

Ausgenommen sind Kinderwagen Rollstühle usw

Also dann kam ich ja nicht sagen als Vermieter das plötzlich nur die einen da ihre Garderobe hinstellen dürfen?

-- Editiert von go478812-28 am 25.11.2017 23:52

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Also dann kam ich ja nicht sagen als Vermieter das plötzlich nur die einen da ihre Garderobe hinstellen dürfen?

Aber sicher doch.

Nur ihr seit dann diese EInschränkung im Mietvertrag gebunden.
Mit den anderen Mietern kann er anderes vereinbaren.
Selbst wenn die den identischen Mietvertrag hätten, könnte er ihnen davon abweichend erlauben die Garderobe dort hinzustellen. Und wenn die dann noch einen Schuhschrank dort hinstellen würde, könnte er ihnen das untersagen.



Zu der Türe:
- wenn die schon vonanfang an so war, dann könnte "gemietet wie besehen" gelten.
- wenn erst später den Mangel bekam, die Türe aber schon lange so ist und man nicht reklamiert hat, könnte der Anspruch verwirkt sein
Dann wäre das in beiden Fällen kein Mangel den der Vermieter beseitigen müsste und da wäre dann auch keine Minderung durchsetzbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Gelten Hausordnungen nicht für alle mietparteien gleich?

Das sind ja allgemein geregelte Bestimmungen wie Nachtruhe etc.

Könnte ja dort auch nicht den einen erlauben nachts krach zu machen und den anderen nicht? Also so stell ich mir das vor.

Kann ja auch den einen nicht sagen du musst putzen und den anderen nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)


(dmb) Treppenhäuser und Flure gehören zur Mietsache. Sie sind Gemeinschaftsräume, wie Waschküche, Speicher oder Partykeller. Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest soweit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) dürfen Mieter Fußmatten vor ihrer Haustür auslegen. Bei schlechtem Wetter können Schuhe hier vorübergehend abgestellt werden. Im Hausflur darf eine Madonnafigur aufgestellte werden, Blumenkübel auf dem Zwischenpodest sind so lange zulässig, wie Mitbewohner hierdurch nicht gestört werden. An der Wohnungstür darf neben dem Klingelschild beispielsweise ein Osterschmuck oder ähnliches angebracht werden. Nicht in den Hausflur gehören dagegen: Getränkekästen, Mülltüten, Wäschetruhen oder sonstige Schuh- und Besenschränke. Ausnahme: Nachbarn werden durch das Kleinmobiliar im obersten Stock des Hauses nicht gestört und der Vermieter duldet das Schuhschränkchen dort schon seit mehreren Jahren.


Laut Mieterbund24 der Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Gelten Hausordnungen nicht für alle mietparteien gleich?

Im Idealfalle sollten sie das.
In der Realitöt ist das nicht immer so.



Zitat (von go478812-28):
Kann ja auch den einen nicht sagen du musst putzen und den anderen nicht?

Doch, das man man in der Tat.



Zitat (von go478812-28):
Treppenhäuser und Flure gehören zur Mietsache.

Nö, tun sie nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Ausnahme: Nachbarn werden durch das Kleinmobiliar im obersten Stock des Hauses nicht gestört und der Vermieter duldet das Schuhschränkchen dort schon seit mehreren Jahren.


Sie zitieren es ja selber ... mE haben Sie nur zwei Möglichkeiten, a) Sie arrangieren sich mit den Verhältnissen, b) Sie suchen sich eine andere Wohnung.



-- Editiert von AltesHaus am 26.11.2017 10:09

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#23
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go478812-28):
Ausnahme: Nachbarn werden durch das Kleinmobiliar im obersten Stock des Hauses nicht gestört und der Vermieter duldet das Schuhschränkchen dort schon seit mehreren Jahren.


Sie zitieren es ja selber ... mE haben Sie nur zwei Möglichkeiten, a) Sie arrangieren sich mit den Verhältnissen, b) Sie suchen sich eine andere Wohnung.



-- Editiert von AltesHaus am 26.11.2017 10:09


Genau sie zitieren weiter da steht im OBERSTEN Stock und nicht in meiner Etage und wenn Nachbarn dadurch nicht gestört sind.

Da ich gestört davon bin das die Nachbarn von oben drüber ihre Sachen vor unserer Tür stehen haben. Ist das eine andere Situation

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Genau sie zitieren weiter da steht im OBERSTEN Stock und nicht in meiner Etage und wenn Nachbarn dadurch nicht gestört sind.


Es ist irrelvant, in welcher Etage Sie wohnen, wenn der VM es duldet, was hier ja der Fall ist.

Zitat (von go478812-28):
Da ich gestört davon bin das die Nachbarn von oben drüber ihre Sachen vor unserer Tür stehen haben.


Ich kann Ihnen nur empfehlen sich damit abzufinden, dass Sie nun andere Nachbarn haben, oder aber sich eine andere Wohnung suchen. Ihre VM werden nicht mehr zurück ziehen, nur damit Ihre Welt wieder in Ordnung ist.

Nach wie vor ist mir nicht klar, warum Sie das auf einmal stört, wo die gleiche Handhabung durch den VM iin Ordnugn war.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go478812-28):
Genau sie zitieren weiter da steht im OBERSTEN Stock und nicht in meiner Etage und wenn Nachbarn dadurch nicht gestört sind.


Es ist irrelvant, in welcher Etage Sie wohnen, wenn der VM es duldet, was hier ja der Fall ist.

Zitat (von go478812-28):
Da ich gestört davon bin das die Nachbarn von oben drüber ihre Sachen vor unserer Tür stehen haben.


Ich kann Ihnen nur empfehlen sich damit abzufinden, dass Sie nun andere Nachbarn haben, oder aber sich eine andere Wohnung suchen. Ihre VM werden nicht mehr zurück ziehen, nur damit Ihre Welt wieder in Ordnung ist.

Nach wie vor ist mir nicht klar, warum Sie das auf einmal stört, wo die gleiche Handhabung durch den VM iin Ordnugn war.



Nein das macht wohl sehr wohl einen Unterschied wo die möbel stehen.

Ich hab kein Problem mit anderen in einen Haus zu wohnen geschweige denn das es neue Leute sind. Uns würde dennoch vom VM mündlich zugesichert das diese Garderobe weg kommt wenn sie bald ausziehen.
Wir wussten somit das es dort nicht auf Dauer ist.

Also daher haben wir bisher nichts gesagt. Zumal es sind die Vermieter wir wollten nicht direkt Streit mit ihnen darüber haben.

Ja und entschuldige ich hab nicht ständig Bock über ein Bügelbrett zu fliegen so wie es mir gestern passiert ist oder das die leute ihren Müll da mit abstellen. Ja das sind auch Gründe warum ich das nicht will, mal ganz davon abgesehen das meine Privatsphäre nicht mehr gegeben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
Uns würde dennoch vom VM mündlich zugesichert das diese Garderobe weg kommt wenn sie bald ausziehen.


Mündlich ... was fällt mir dazu ein ? ... Worte sind Schall und Rauch, soll heißen, dass Sie daran nix festmachen können.

Zitat (von go478812-28):
Ja und entschuldige ich hab nicht ständig Bock über ein Bügelbrett zu fliegen so wie es mir gestern passiert ist oder das die leute ihren Müll da mit abstellen


Ein Bügelbrett und Müll ist ungleich der von Ihnen erwähnten Garderobe. SIe fügen immer was hiinzu, bis es passt. Aber bitte, Bügelbrett und Müll müssen SIe nicht dulden. Schriftlich den VM darüber informieren (Einwurf-Einschreiben) und auffordern für Abhilfe zu sorgen.

Zitat (von go478812-28):
Ja das sind auch Gründe warum ich das nicht will, mal ganz davon abgesehen das meine Privatsphäre nicht mehr gegeben ist.


Die Störung Ihrer Privatsphäre ist vorliegend lediglich ein persönliches Empfinden. Ich habe noch nichts gelesen, was als solche durchgehen könnte.

-- Editiert von AltesHaus am 26.11.2017 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go478812-28
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go478812-28):
Uns würde dennoch vom VM mündlich zugesichert das diese Garderobe weg kommt wenn sie bald ausziehen.


Mündlich ... was fällt mir dazu ein ? ... Worte sind Schall und Rauch, soll heißen, dass Sie daran nix festmachen können.

Zitat (von go478812-28):
Ja und entschuldige ich hab nicht ständig Bock über ein Bügelbrett zu fliegen so wie es mir gestern passiert ist oder das die leute ihren Müll da mit abstellen


Ein Bügelbrett und Müll ist ungleich der von Ihnen erwähnten Garderobe. SIe fügen immer was hiinzu, bis es passt. Aber bitte, Bügelbrett und Müll müssen SIe nicht dulden. Schriftlich den VM darüber informieren (Einwurf-Einschreiben) und auffordern für Abhilfe zu sorgen.

Zitat (von go478812-28):
Ja das sind auch Gründe warum ich das nicht will, mal ganz davon abgesehen das meine Privatsphäre nicht mehr gegeben ist.


Die Störung Ihrer Privatsphäre ist vorliegend lediglich ein persönliches Empfinden. Ich habe noch nichts gelesen, was als solche durchgehen könnte.

-- Editiert von AltesHaus am 26.11.2017 10:40


Ich brauche nix dazu erfinden weil ich davon Bilder gemacht hab falls mein Knöchel nicht wieder ab schwillt. Es war am Abend..

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go478812-28):
mal ganz davon abgesehen das meine Privatsphäre nicht mehr gegeben ist.

Das war der Schilderung nach ja schon von Anfang an so. Hat sich also nicht geändert, mit den neuen Mietern.
Siehe auch Antwort #18.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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