Gemeinsamer Abwasserkanal - Kosten Instandhaltung / Störung

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Landvoigt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsamer Abwasserkanal - Kosten Instandhaltung / Störung

Hallo,

wir haben vor ca 1,5 Jahren eine alte Doppelhaushälfte erworben. Auf unserem Grundstück befindet sich ein gemeinsamer Abwasserschacht, in den das hinter uns tieferliegende Grundstück (2 Wohneinheiten) über eine ca 50m Leitung mit Pumpstation seine Abwässer mit einleitet. Dann geht's von diesem Schacht nach ca 10m ins öffentliche Netz.
Nun war genau dieser gemeinsam genutzte 10m-Abschnitt verstopft und wir mussten eine Rohrreinigungsfirma beauftragen, diese Verstopfung zu beseitigen.
Wie verhält es sich mit den Kosten? Müssen sich die anderen 2 Wohneinheiten an der Rohrreinigung beteiligen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Verständlicherweise möchte ich ungern (auch evtl zukünftig entstehende Kosten) komplett immer allein tragen.
Eine Baulast /Leitungsrecht ist eingetragen im Grundbuch, dass diese Leitung bei uns über das Grundstück läuft.
Die Unterhaltung ist jedoch nicht geregelt.
Erste Kontakt mit den "Nachbarn" gestaltete sich schon als schwierig/harsch ("Hallo, wir haben bei uns den Schacht verstopft. Würden sie bitte im Moment so wenig Wasser wie möglich nutzen, bis diese Verstopfung beseitigt ist, da sie auch bei uns am Schacht angeschlossen sind" - "Kann ich machen, auch wenn mich ihr Schacht eigentlich nix angeht"), sodass ich da schon ein mulmiges Gefühl habe, was sein wird, wenns um evtl entstehende Kosten geht.
Würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort finden würde.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Landvoigt):
Eine Baulast /Leitungsrecht ist eingetragen im Grundbuch, dass diese Leitung bei uns über das Grundstück läuft.
Die Unterhaltung ist jedoch nicht geregelt.

Dann gelten die gesetzlichen Regelungen aus BGB §§1020 ff und evtl. §§741ff
Lese dich einmal ein...........
Die letzten 10m bis zum kommunalen Anschluss gehören ebenfalls zum gemeinsamen Rohrleitungssystem.

Wichtig wäre unter anderem zu klären, warum es eine Verstopfung gab und wie man dies zukünftig verhindern kann. Der Hinterlieger hat die Pflicht die Grunddienstbarkeit nur schonend auszuführen. D.h. dir keinen Vermögensschaden zuzufügen.
Verstopfungen durch Wurzeleinwuchs oder Falscheinleitung von Stoffen sind zu verhindern, oder schadensersatzpflichtig .

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Kann ich machen, auch wenn mich ihr Schacht eigentlich nix angeht


Vielleicht eis der gute Mann nicht, wer wo angeschlossen ist? Im übrigen schliesse ich mich Rosenfreund an.

Zitat:
Falscheinleitung von Stoffen sind zu verhindern


Hierzu gehören Feuchttücher, Windeln und auch Slipeinlagen. So etwas kann sich im Kanal festsetzen und zu einer Verstopfung führen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

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