Hallo Leute,
wir sind ein gemeinnütziger Verein (e.V.).
Unser Tätigkeistumfeld ist relativ vielseitig.
Wir haben auch eine Art Secondhand Shop.
Wir sind allerdings nicht Gewerbesteuerpflichtig.
Wir bekommen getragene Kleider in Form von Spenden
von Privatleuten. Diese Kleider werden durchsortiert
und alles was noch gut erhalten ist wird im Shop
zum Verkauf angeboten. Die Preise bewegen sich im
Bereich - na z.B. für eine gut erhaltene Jeans, teilweise
Markenware von 1 - 3 Euro. Es steht der allgemeinnützige
Gedange im Vordergrund, dass sich auch Leute mit
geringem oder gar keinem Einkommen "sachdienlich"
einkleiden können. Von diesem Angebot wird bislang
relativ wenig gebrauch gemacht - bzw. wir bekommen mehr
Spenden als wir verkaufen können - selbst wenn wir die Preise
noch weiter runter setzen. Es besteht bei uns keine
Gewinnerziehlungsabsicht. Alles was am "Jahresende" über
ist wird wiederum zweckgebunden gespendet. Z.B. an
Kindergärten ect. .
Die "Angestellten" - ich inklusive - sind sogenannte
Ein-Euro-Jobber.
Wir wollen jetzt über ein Online-Auktions-Haus ebenfalls
gebrauchte bzw. getragene Kleider zum Verkauf anbieten.
Wir gedenken dies als Privatperson zu tun - sprich keine
Gewährleistungsansprüche zu geben. Die Auktion soll demnach
deutlich als privat mit entsprechender Klausel gekennzeichnet
werden.
Die bei e... na bei dem Online-Auktions-Haus hinterlegten
Daten sind die des Vereins. Der Käufer soll dann auch über
die Sachlage aufgeklärt werden und darüber, dass er gleich-
zeitig einen Gemeinnützigen Beitrag leistet.
Wobei, sollte es je Probleme geben - sprich der Kunde ist
patu nicht zufrieden und will die "Ware" zurückgeben, diese
von uns akzeptiert wird. Die bisher tadelose reputation des
Vereins geht uns da über die paar Euro.
Versteht sich von selbst, dass wir natürlich nicht gerade
wild darauf sind, waren zurück zu nehmen.
Die Frage ist, gehen wir Gefahr, von Anwälten wegen
?privat/gewerblich? abgemahnt zu werden?
Sind wir aufgrund dessen, dass wir ein Verein sind zwangsläufig
ein gewerblicher Anbieter?
Gemeinnützier Verein = Privatperson?
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Sind wir aufgrund dessen, dass wir ein Verein sind zwangsläufig
ein gewerblicher Anbieter?
Ja.
Das würde im vorliegenden Beispiel vermutlich sogar dann gelten, wenn eine Einzelperson solche Geschäfte tätigt. Auf eigennützige (!) Gewinnerzielungsabsicht kommt es beim gewerblichen Handeln nämlich nicht an.
Gibt es dazu einen Gesetzestext, den ich mir mal durchlesen sollte?
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Also ehrlich gesagt, spricht aus Ihrer Fragestellung eine erhebliche Naivität. Sie sollten sich vor einer solchen Aktion unbedingt juristisch beraten lassen, weil Sie sonst damit rechnen müssen, mit Ihren Kunden Ärger zu bekommen. Aber schlimmer dürfte es werden, wenn ein "konkurrent" oder Abmahnanwalt auf Sie stößt. Das kann dann sehr teuer werden.
Wobei, sollte es je Probleme geben - sprich der Kunde ist
patu nicht zufrieden und will die "Ware" zurückgeben, diese
von uns akzeptiert wird.
Warum wollen Sie dann die Gewährleistung überhaupt ausschließen und als 'privat' verkaufen?
Kann mich da Thomas.Newton nur anschließen.
Und jetzt?
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