Ferienanlage (und andere Besitzer Ferienhauser) bekommen Brauchwasser aus dem Bergsee. Die Anlage fuer die Versorgung des Grundstueckes mit Brauchwasser vom Bergsee ist einsturzgefaehrdet. Der Gemeinde meldet das die Nutzer der Anlage fuer deren Unterhalt verantwortlich und zustaendig sind. Die Anlage liegt auf das Grundstueck von der Gemeinde (ist im DDR-zeit angelegt). Untererdlich liegen Leitungen zur Ferienanlage (erste 20 Meter auf Grundstueck Gemeinde). Im Kaufvertrag der Fereinanlage ist nichts gemeldet von der Anlage.
Frage(n): ist weil die Anlage sich auf dem Grundstueck der Gemeinde befindet, die Anlage is eigentum der Gemeinde ist, die Ferienanlage trotzdem verpflichtet die Renovieringskosten zu bezhalen?
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Gemeinde will kosten weitergeben
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:
Der Gemeinde meldet das die Nutzer der Anlage fuer deren Unterhalt verantwortlich und zustaendig sind.
In der Meldung solltensich ja Rechtsgrundlagen finden lassen...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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In der Regel stellt der (Ab-)Wasserzweckverband/Eigenbetrieb der Gemeinde mittels Satzung und Bescheid die Kosten des Unterhalts der Leitungen des Grundstücksanschlusses (bis inklusive Hauptabsperrhahn) nach dessen Kostenverzeichnis und Reparatur den Grundstückseigentümern in Rechnung.
(Ab-)Wassersatzung lesen.
Sollten die Leitungen trotz Übergangsrechtes nicht auf den (Ab-)Wasserzweckverband übertragen worden sein, hat der (A)WZV wegen hoheitlicher Verfügungsgewalt, die Möglichkeit die Kosten komplett den Grundstückseigentümer(n) aufzuerlegen. Dies soweit die Leitungen (Ermessen) zu erneuern sind.
Letzteres wird dann mittels Duldungsbescheid erfolgen.
Will der AZV, dass die Leitungen der Anlage des Grundstückseigentümers, wegen Verschmutzungs/Verkeimungsgefahr der Wasserleitungen des AZV, erneuert werden, kann er dies fordern. Wenn die Forderung nicht umgesetzt wird, kann er die Leitungen kappen. (Auch hier kommt vorab ein Bescheid.)
Also Bescheid abwarten und dann prüfen (Monatsfrist!).
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