Hallo zusammen,
eine Kinderband will einen bekannten Hit nachspielen, auf einer öffentlichen Bühne bei einem Straßenfest. Müssen die Kinder oder der Betreuer das vorher an die Gema melden? Wenn ja, was würde ein Titel der Kinderband dann ca. an Gebühren drohen? Hat da jemand Erfahrungswerte? Da die Kinder ohne Gage spielen, wird die Sache dann auch noch ein Minusgeschäft?
Der Veranstalter hat hier keinen Pauschalvertrag mit der Gema.
-- Editiert Dr. Eschflegel am 23.03.2012 19:36
Gema-Gebühren bei Kindern
23. März 2012
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Frage vom 23. März 2012 | 19:35
Von
Status: Lehrling (1062 Beiträge, 317x hilfreich)
Gema-Gebühren bei Kindern
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#1
Antwort vom 24. März 2012 | 13:28
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Der Veranstalter baut für viel Geld eine Bühne auf und verdient mit den Ständen und Händler Geld. Aber die Kids machen Minus.
Macht euch nicht lächerlich.
Gema anrufen, Vertrag machen und zahlen - und wenn es das nicht Wert ist singt eben nicht oder dichtet selber.
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