Geltendmachung von Darlehensanspruch

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
User234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Geltendmachung von Darlehensanspruch

Hallo,

Also es geht um folgendes:
Die Erblasserin hatte noch einen Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens. Diesen Anspruch macht nun die Erbengemeinschaft geltend. Der Darlehensnehmer möchte aber nicht zahlen. Also geht das ganze vor Gericht.
So jetzt zur Frage: Ein Erbe von der Erbengemeinschaft möchte nicht klagen. Sein Name taucht auch nicht innerhalb der Klage auf. Die anderen Erben bekommen vor Gericht Recht und bekommen das Darlehen zurückgezahlt. Was ist nun mit dem Erben, der nicht mitgeklagt hat? Kann er seinen Anteil vom rückgezahlten Darlehen, von den anderen Erben verlangen?

Vielen dank schonmal :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Haben die klagenden Erben das gesamte Darlehn zurückgezahlt bekommen, oder nur anteilig?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
User234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Die klagenden Erben haben das gesamte Darlehen zurückgezahlt bekommen.

Oder wie wäre es, wenn sie aufgrund eines Vergleichs z.B. 50 % ausgezahlt bekommen würden?

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