Geldstrafe wegen Betrug...Visum USA....

26. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
cadillac_deville
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe wegen Betrug...Visum USA....

hallo an alle...mir haben sie in einem auswanderforum ein wenig angst gemacht...also folgendes...ich ziehe in einem monat nach florida, ich werde dort als koch arbeiten und ein expertenvisum für 3 jahre bekommen...ich habe in 2 wochen mein visainterview beim konsulat..ich habe vor 7 jahren eine geldstrafe von 1500€ bezahlt..habe die unterlagen nicht mehr und weiß auch nicht mehr wie viele tagessätze das waren...ich war damals aber geringverdiener,also nur auf 450€ angemeldet...ein damaliger "freund" hat mein konto benutzt um quasi geklautes geld zu überweisen und auszahlen zu lassen...ich wusste das nicht, ist jetzt auch egal, weil ich für meine dummheit gerade gestanden habe...meine frage ist jetzt, bin ich vorbestraft?meine führungszeugnis ist sauber aber im zentralregister ist es bestimmt vermerkt..ich will beim interview nicht lügen, ich stehe zu meiner vergangenheit und habe mir sonst nichts zuschulden kommen lassen..danke für eure hilfe...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cadillac_deville):
geldstrafe von 1500€ bezahlt

Zitat (von cadillac_deville):
bin ich vorbestraft

Rate mal?



Wobei die nicht unbedingt nach "Vorstrafen" oder dem Indahlt des FZ fragen werden.
Die fragen durchaus "unsepzifischer", also "waren sie jemals in Straftaten verwickelt?" oder "wurden sie jemals wegen einer Straftat verurteilt?".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cadillac_deville
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß es nicht, deswegen frage ich ja...habe gelesen es ist nach 5 jahren raus...was ist denn wenn ich mit nein antworte wenn ich weiß das sie es legal nicht rauskriegen können....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
aber im zentralregister ist es bestimmt vermerkt


Das kommt drauf an, ob es bis zu 90 Tagessätze waren (dann nein) oder mehr (dann ja)

Zitat:
was ist denn wenn ich mit nein antworte wenn ich weiß das sie es legal nicht rauskriegen können....


Dann kriegen sie es entweder nicht raus, oder illegal raus. Aber wie gesagt: Wenn es mehr als 90 TS waren ist es erst nach 10 Jahren aus dem BZR raus [§ 46(1)2a BZRG ], nicht schon nach 5



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2017 19:16

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cadillac_deville
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gesagt das ist lange her und ich habe das alles entsorgt...gibt es eine möglichkeit das nachzusehen???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mann kann einen Antrag beim Bundesamt für Jusitz auf Einsichtnahme beim örtlichen Amtsgericht stellen. Das dauert aber einige Wochen, bis der Auszug da ankommt und man einen Termin bekommt.

Zitat:
b) Auskunft nach § 42 BZRG

Darüber hinaus wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, gemäß § 42 BZRG auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Register enthalten sind. Die Mitteilung kann durch Einsichtnahme bei der Registerbehörde oder durch Übersendung der Auskunft an ein von der betroffenen Person benanntes Amtsgericht (bei im Ausland wohnhaften Personen an eine amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland; bei inhaftierten Personen an die Justizvollzugsanstalt) erfolgen, bei dem die betroffene Person die Auskunft persönlich einsehen kann. Nach der Einsichtnahme ist die Mitteilung von der Einsichtsstelle zu vernichten. Ein Antrag nach § 42 BZRG ist schriftlich oder durch persönliches Erscheinen an das Bundesamt für Justiz (Referat IV 1) zu richten. Er muss die vollständigen Personalien der Antrag stellenden Person (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) enthalten. Sofern die Einsichtnahme nicht beim Bundesamt für Justiz erfolgen soll, ist die Angabe des Amtsgerichts bzw. der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland oder der Justizvollzugsanstalt erforderlich, bei der die Einsichtnahme erfolgen soll.


Wenn Du in der Nähe von Bonn wohnst, oder da hin fahren willst, kannst Du auch Einsichtnahme dort vor Ort beantragen. Das geht evtl. schneller.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2017 19:21

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cadillac_deville
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wohne in berlin...was mache ich denn jetzt???ich weiß nicht mehr wie viele tagessätze das waren...gibt es keine andere möglichkeit, das urteil von damals einzusehen??

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
was mache ich denn jetzt???


Das kannst Du nur selbst entscheiden

Zitat:
gibt es keine andere möglichkeit, das urteil von damals einzusehen??


Nein. Das Aktenzeichen hast Du ja sicherlich auch nicht mehr (ggf. von irgendwelchen Überweisungen), oder?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2017 20:01

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

ich weiß nicht mehr wie viele tagessätze das waren Höchstwahrscheinlich unter 90. Sonst dürften es nämlich allenfalls 15 Euro pro TS sein - so niedrige Tagessätze sind selten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen