Hallo Habe da mal eine Frage Ich habe eine Aufforderung zum Strafantritt bekommen aus Österreich .dort soll ich 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Oder ich Zahle die 7200€ Geldstrafe .Nun weis ich nicht ob ich nun ein Haftbefehl bekomme und dann nach Österreich ausgeliefert werde . Bin Deutscher und lebe auch in Deutschland.
der Strafbefehl ist vom 8.04.2010 und ist mir am 27.5.2017 zu gestellt worden .
Ich lebe aber seit 2010 wieder in Deutschland dort wahr ich auch in Haft von 2010 bis 2013 .
In Österreich wurde ich ausgewiesen und Habe dort ein Einreiseverbot von 2010 bis 2021 bekommen.
Mit Freundlichen Grüßen
Braun
Geldstrafe in Österreich
29. Mai 2017
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Frage vom 29. Mai 2017 | 18:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe in Österreich
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#1
Antwort vom 29. Mai 2017 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Als Deutscher wird man zur Strafvollstreckung nur ans Ausland ausgeliefert, wenn man zustimmt. Außerdem liegen 120 Tagessätze (4 Monate) gerade so im Bereich des § 81, Nr. 3 IRG . Wenn man also z.B: 1-2 Tagessätze zahlen würde, läge man unter der 4monats-Grenze. Allerdings kann Österreich wohl beantragen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird.
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