Geldstrafe in Österreich

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Brummi11170
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe in Österreich

Hallo Habe da mal eine Frage Ich habe eine Aufforderung zum Strafantritt bekommen aus Österreich .dort soll ich 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Oder ich Zahle die 7200€ Geldstrafe .Nun weis ich nicht ob ich nun ein Haftbefehl bekomme und dann nach Österreich ausgeliefert werde . Bin Deutscher und lebe auch in Deutschland.
der Strafbefehl ist vom 8.04.2010 und ist mir am 27.5.2017 zu gestellt worden .
Ich lebe aber seit 2010 wieder in Deutschland dort wahr ich auch in Haft von 2010 bis 2013 .
In Österreich wurde ich ausgewiesen und Habe dort ein Einreiseverbot von 2010 bis 2021 bekommen.

Mit Freundlichen Grüßen
Braun

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Als Deutscher wird man zur Strafvollstreckung nur ans Ausland ausgeliefert, wenn man zustimmt. Außerdem liegen 120 Tagessätze (4 Monate) gerade so im Bereich des § 81, Nr. 3 IRG . Wenn man also z.B: 1-2 Tagessätze zahlen würde, läge man unter der 4monats-Grenze. Allerdings kann Österreich wohl beantragen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen