Geldstrafe Zoll! Was tun ?

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
sh00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Geldstrafe Zoll! Was tun ?

Guten Abend,

Mal angenommen jemand würde aus dem Ausland 12.000 Euro im Handgepäck mitnehmen und wurde dann von den Zollbeamten erwischt. Nach einiger Zeit käme dann ein Strafe von ca 1.000 Euro auf die betreffende Person zu, die innerhalb von 2 Wochen zu zahlen sei. Die betreffende Person ist jedoch nun arbeitslos und könne diese Summe nicht zahlen. Davon abgesehen war der Betrag von 12.000 Euro für seine Schwester bestimmt, die im Ausland Besitz verkauft hat.
Nun meine Frage :

Besteht mithilfe eines Anwalts die Chance die Strafe nicht zu zahlen ? Oder sind die Nebenbedingungen irrelevant ?

Danke im voraus!!

sh00

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das bräuchte man schon mal ein wenig genauer...

Welches Ausland?
Welcher Tatbestand wird genau vorgeworfen (§§)?
In welcher Form "kam die Strafe" (Strafbefehl vom Amtsgericht?)?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
sh00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Welches Ausland?
Irak


Welcher Tatbestand wird genau vorgeworfen (§§)?

Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs;
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach §31 b Abs. 1 Zollverwaltungsgesetz(ZollVG) in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung(EG) Nr.1889/2005 i.V.m.§ 12 a Abs. 1 Satz 1 (ZollVG)


In welcher Form "kam die Strafe" (Strafbefehl vom Amtsgericht?)?

Als Bußgeldbescheid vom Hauptzollamt


ps : bin neu hier ..also sorry für alle Fehler die ich mache & danke für die Hilfe :)






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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hab mich jetzt selbst mal ein wenig schlau gemacht. Es handelt sich offensichtlich um ein Bußgeld (keine Geldstrafe) nach § 31b Zollverwaltungsgesetz. Nach Sichtung von 3-4 Entscheidungen scheint die mit 1.000 € angemessen zu sein. Für wen es bestimmt war ist ohne Belang. Hinsichtlich der Zahlung kann man Ratenzahlung beantragen, wobei da iaR. schon relativ hohe Raten fällig werden. Man es kann es also nicht 10,00 € -weise abzahlen.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Irak

Ordnungswidrigkeit nach §31 b




O.K. unsere letzten Beiträge haben sich überschnitten.

Also ist es, wie ich vermutete, der § 31b Zollverwaltungsgesetz. Wie oben schon geschrieben: Das es für die Schwester war, nützt dem Täter nichts. 1.000 sind an der unteren Grenze des Bußgeldrahmens (bis 1.000.000 möglich). Als Arbeitsloser kann man Ratenzahlung beantragen. Mit Raten von 50,00 bis 100,00 € sollte man rechnen. Evtl. auch mal die Schwester einbeziehen. Schliesslich war es ja ihr Geld. Daher könnte sie ruhig die Hälfte der Strafe übernehmen... ;)

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#5
 Von 
sh00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten !:)

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