Geld verliehen - Wie oft muss ich mahnen?

1. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
kaufmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld verliehen - Wie oft muss ich mahnen?

welche Schritte sollte ich als nächstes einleiten? Ich habe den Schuldner schriftlich aufgefordert und habe einen Zeugen für das Ausleihen, der auch bereit ist, eine eidesstattliche Erklärung dazu
abzugeben?
Wie oft muß ich mahnen? Welche Frist?
Welcher Paragraph trifft auf den Tatbestand zu?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte/r Herr/Frau Kaufmann,

aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, daß keine schriftlichen Unterlagen vorliegen. Entsprechend wären Sie dafür beweispflichtig, wann eine Rückzahlung fällig sein sollte.

Der guten Ordnung halber sollte das Darlehen daher zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt werden. Nach einer weiteren Mahnung wäre Ihnen sodann die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren aus Kostengründen zu empfehlen. Vordrucke heirfür erhalten Sie im gut sortierten Schreibwarenhandel.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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