Geld per Vorkasse überwiesen, keine Ware erhalten. Per Lastschrift bestellen und nicht zahlen?

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
alexgerrit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld per Vorkasse überwiesen, keine Ware erhalten. Per Lastschrift bestellen und nicht zahlen?

Ich hoffe meine Fragestellung ist nicht zu komplex.

Nehmen wir an Käufer A bestellt bei Onlineshop B Waren im Wert von 500€ ein und zahlt per Vorkasse
Die Ware wird aber nach 2 Monaten immernoch nicht verschickt. Nun kauft Käufer A die Ware per Lastschrift und
die Ware wird verschickt. Käufer A lässt nach erhalt die Lastschrift platzen und verweist daraufhin auf die Bereits
erhaltene Zahlung per Vorkasse. Die Bank hat Käufer A die Zahlung an das richtige Konto des Onlineshops
bestätigt.

Der Onlineshop hat auf Nachfragen des Käufers bzgl. der Summe nicht genatwortet.

Macht sich Käufer A durch die Rücklastschrift hier strafbar weil er sein Vermögen schützen wollte, sich aber nicht bereichert hat und
wenn der Onlineshop jetzt klagt, kann man die beiden Summen vor Gericht gegeneinander aufwiegen.
Sprich der Onlineshop klagt auf die 500€ für die zweite Bestellung, der Käufer verweist vor Gericht aber
auf die einbehaltenen 500€ der ersten Bestellung. Oder müsste der Käufer hier separat auf 500€ Klagen und
die beiden Sachen hätten nichts miteinander zu tun haben?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
wenn der Onlineshop jetzt klagt, kann man die beiden Summen vor Gericht gegeneinander aufwiegen.

Nein, denn A hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der 500€ sondern "nur" auf Lieferung der bezahlten Ware.
Das "gegeneinander aufwiegen" (= Aufrechnung) erfordert, dass sich gleichartige Leistungen gegenüberstehen. Das ist hier aber nicht der Fall: A hat bei der ersten Bestellung 500€ überwiesen, aber keine Ware von B bekommen. A hat also Anspruch auf Ware. B hat bei der zweiten Bestellung Ware geliefert, aber kein Geld von A bekommen. B hat also Anspruch auf Geld.

Zitat:
Oder müsste der Käufer hier separat auf 500€ Klagen und die beiden Sachen hätten nichts miteinander zu tun haben?

Wenn der Käufer jetzt auf 500€ klagen würde, würde er verlieren, da - wie erwähnt - ihm bislang "nur" die Ware zusteht, aber keine Rückzahlung.

Der erste Schritt für A wäre also dafür zu sorgen, dass der erste Kaufvertrag aufgelöst wird und aus dem Warenlieferunganspruch ein Geldrückzahlungsanspruch wird. Das beinhaltet natürlich das Risiko, dass B plötzlich doch noch die Ware aus der ersten Bestellung liefert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
DasersteFragezeichen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Könnte A nicht theoretisch jetzt noch einen Widerruf der ersten Sendung starten?
Die Frist fängt ja erst mit Erhalt der Ware an und kann so noch nicht vorbei sein, oder?

Steht der Status der ersten Bestellung wirklich noch auf zB "in Bearbeitung" während die zweite Bestellung (selber Artikel?!?) verschickt wurde?
Dann hat der Shop eindeutig intern etwas verbaselt und kann sich nicht mit Lieferschwierigkeiten herausreden.

Ich tendiere jedoch auch dazu, dass die beiden Bestellungen je ein eigener Vertrag sind, und sie getrennt bezahlt/widerrufen werden müssen (wird zumindest stressfreier sein).

Ob das allerdings rechtlich so eindeutig ist ( was kann der Käufer dafür, dass die EDV des Shops das nicht ohne Mehraufwand hinkriegt?) kann ich nicht sagen.



-- Editiert von DasersteFragezeichen am 27.05.2018 10:23

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