Geld einffordern nach Straftat?!

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)
Geld einffordern nach Straftat?!

Hallo Community,

Letztes Jahr haben 2 betrunkene Männer mit 2 Bierflaschen auf mein Zweitwagen geworfen und dadurch ging die Windschutzscheibe kaputt. Ich konnte die Polizei verständigen und habe einen erwischt. Dieser wurde auch von mir Angezeigt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass Strafrechtlich wegen Minderwert es zu keiner weiteren folgen kommt und mir nun der Weg freisteht das Geld einzufordern. Er hat auch schon bei der Polizei ausgesagt, dass er es war und der Schaden dadurch entstanden ist.

Nun habe ich das Auto noch nicht reparieren lassen und habe mir jetzt Info Angebote zukommen lassen. Die Polizei sagte, ich soll dem Täter einfach ein Schriftstück zukommen lassen, in dem ich ihn auffordere das Geld an mich zu überweisen und im Anhang das Angebot von der Werkstatt.

Ist das Richtig so? Bzw. kann man dies so tun?
Ich habe jetzt ein Schriftstück erstellt in dem Vermerk ist, dass er innerhalb 14 Tage das Geld überweisen soll ansonsten schalte ich einen Anwalt ein und dessen kosten müsste er dann auch tragen, sofern er keine Rechtsschutz hat.

Ist das okay so? Gibt es Vorschriften oder Klauseln die zu beachten sind? Oder kann ich einfach sagen wenn er das zahlt ist alles vom Tisch?

Vielen Dank Jabber


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das ist alles korrekt. Wenn er nicht zahlt, sollten Sie aber weitere Schritte gut abwägen: Natürlich muß er Ihnen theoretisch neben dem Schaden Anwalts- und Gerichtskosten erstatten. Einem nackten Mann kann man aber bekanntlich nicht in die Tasche fassen - hat er wenig Geld, läßt sich ein Gerichtsurteil auch nicht vollstrecken. Googlen Sie mal "Pfändungsfreigrenze"- Sie werden staunen...

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