Geld an Familienmitglied verliehen 10J schriftlich dann weitere10 mündlich

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
M.Moser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld an Familienmitglied verliehen 10J schriftlich dann weitere10 mündlich

Hallo,
ich hoffe, ich drücke mich einige Masen verständlich aus.
Ich habe einem Familienmitglied vor 20 Jahren eine größere Summe Geld zu einem gewissen Zinssatz über 10 Jahre geliehen. Dies wurde schriftlich vereinbart.
Nach Ablauf dieser Frist wurde ich gebeten dies um weitere 10 Jahre zu den gleichen Konditionen zu verlängern und wir einigten uns Mündlich. Leider.
Jetzt, wo es zur Rückzahlung kommen soll weigert sich die andere Partei allerdings für die zweiten 10 Jahre Zinsen zu bezahlen denn es gäbe ja keinen schriftlichen Vertrag hierzu.

Komme ich irgendwie an mein Geld?

Grüße
M.Moser

-- Editiert von M.Moser am 06.01.2018 14:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von M.Moser):
Komme ich irgendwie an mein Geld?


Merkwürdige Frage, da sich die Gegenseite lt Deiner Aussage weigert.

Wobei hier bei der Weigerung zu unterscheiden wäre nach:

A) Rückzahlung der Summe
B) Zahlung der Zinsen für die ersten 10 Jahre
C) Zahlung irgendwelcher Zinsen für die Zeit danach.

Zu A) wäre eine Fälligstellung erforderlich
zu B) kommt es auf die Fälligkeit der Zinsen an; hier liegt der Verdacht auf Verjährung nahe
zu C) mangelt es an einer nachweisbaren Vereinbarung. Der Weg über stillschweigende Fortsetzung wäre in der Theorie denkbar, dürfte aber nur eine relativ geringe Erfolgsquote haben.

Um rechtliche Dinge beurteilen zu können, ist es eigentlich immer nötig, die Fakten vollständig zu kennen. Hier wäre die wortgetreue Wiedergabe des Darlehnsvertrages wichtig, da gerade Verträge, die von Laien aufgestellt werden, oft juristische Fallen beinhalten.

Im schlimmsten Fall wäre hier schon alles verjährt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von M.Moser):
Komme ich irgendwie an mein Geld?

Wenn
A) er freiwillig zahlt
B) man den neuen Vertrag beweisen könnte


Ansonsten ist die Aussicht je nach Wortlaut des Vertrages durchaus problematisch, im schlimmsten Fall würde die EInrede der Verjährung seitens des Familienmitgliedes genügen oder es wäre Verwirkung eingetreten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.Moser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.

A. Darlehen wir bezahlt.
B. Zinsen für die ersten 10 Jahr werden bezahlt.
C. Zinsen für die weiteren 10 Jahre will das Familienmitglied nicht bezahlen.

Sehr ärgerlich.
Es geht primär auch eher um den Vertrauensbruch als um das Geld. Auch wenn es hierbei um eine 5-stellige Summe geht die ich verliere.

Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe sind meine Aussichten eher verschwindend.

MfG
M.Moser

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Aussichten sind dann verschwindend, wenn dem Schuldner aufgeht, dass er sich auf Verjährung berufen könnte. Nämlich dann, wenn er einfach bestreitet, dass es die letzten 10 Jahre zu einer Stundung kam.

Und jemand, der schon bei den Zinsen das Vertrauen bricht, der könnte noch weiter gehen.

Deswegen sollte man sich fragen, wie man lieber etwas taktischer vorgeht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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