Gehört zur Teilungserklärung einer WEG immer ein Aufteilungsplan?

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)
Gehört zur Teilungserklärung einer WEG immer ein Aufteilungsplan?

Hallo Forum,

mal - so hoffe ich - eine ganz einfache Frage:
Gehört zu einer Teilungserklärung einer WEG auch immer ein grafischer Aufteilungsplan?

Ich habe hier eine Teilungserklärung in dem immer wieder von "nach Aufteilungsplan" die Rede ist. Es sind für die Wohnungen Nummern vergeben worden. Woran erkennt man wo die Wohnung genau liegt, wenn es keinen Plan gibt?
Die Hausverwaltung - selbst Erbauer des Hauses - hat keinen Plan. Das wäre ja schließlich schon über 30 Jahre her und so lange müsste niemand Dokumente aufbewahren.

Aber vielleicht ist ja der Aufteilungsplan - als Plan - gar nicht so wichtig?

MfG Megathomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Die Hausverwaltung - selbst Erbauer des Hauses - hat keinen Plan. Das wäre ja schließlich schon über 30 Jahre her und so lange müsste niemand Dokumente aufbewahren.

Es wäre schon sinnvoll, solche Unterlagen aufzubewahren (zumindest solange, das Gebäude noch steht ;) )
Zitat:
Aber vielleicht ist ja der Aufteilungsplan - als Plan - gar nicht so wichtig?

Selbstverständlich ist der Aufteilungsplan wichtig.

Beim Grundbuchamt liegt der Aufteilungsplan in den Grundakten, einfach mal dort nachfragen.

-- Editiert von cruncc1 am 19.04.2016 16:37

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo cruncc1,

danke für deine Zustimmung!

Wirklich im Grundbuchamt? Oder im Hausaktenarchiv?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Im Hausaktenarchiv bei der Baurechtsbehörde wirst Du Baupläne finden. Diese können, müssen aber nicht identisch mit dem Aufteilungsplan sein. Insbesondere dürfte auf den Bauplänen die Abgeschlossenheitsbescheinigung fehlen und oft auch die Wohnungsnummern, wie sie in der Teilungserklärung vergeben wurden.

Das Grundbuchamt ist der richtige Ansprechpartner. Und eine Hausverwaltung, die den Aufteilungsplan nach 30 Jahren wegen Ablauf einer vermeintlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt hat, sollte man direkt auch entsorgen ;-). Teilungserklärung und Aufteilungsplan gehören dergestalt archiviert, dass sie erhalten bleiben, bis die WEG erlischt, i.d.R. also bis das Haus selbst in sich zusammengefallen ist und nicht mehr wiederaufgebaut wird. Ich hab hier Dinger rumliegen, die sind fast 50 Jahre alt und die Originale sind nur mit spitzen Fingern anzufassen. Zum Glück gibt es Arbeitskopien und die elektronische Archivierung ...

Signatur:

lg.
R.M.

3x Hilfreiche Antwort

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