Gehört dies schon zu Unlauteren Wettbewerb?

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)
Gehört dies schon zu Unlauteren Wettbewerb?

Hallo,
eine Frage bzw. wie ist eure Meinung?

Ein Zahnarzt (Facharzt für Implantate) möchte auf seine Internetseite (anonyme) Röntgenbilder von Gebiß einiger seine Patienten einstellen, die im Ausland Implantate sich einsetzen ließen und nun wegen Probleme der Implantate ihn aufgesucht haben.
Auf diese Rötgenbilder kann man sehr gut erkennen, dass die eingesetzten Implantate kreuz und quer hineingeschraubt sind, anstatt ordnungsgemäß senkrecht.
Der Zahnarzt möchte den Besuchern der Webseite damit zeigen, dass Implantate auch falsch eingesetzt werden kann.

Frage:
Sind die hochgeladenen Rötgenbilder schon ein Unlauterer Wettbewerb?
Handelt der Zahnarzt bereits nach MBO-Z berufswidrig?
Hebt der Zahnarzt sich mit diesen Bildern unverhältnismässig hervor, was er ja nicht darf?

Was darf er zu diesen Bilder schreiben?
- ... dass diese Implantate im Ausland günstig eingesetzt wurden ...?
- ... oder die Empfehlung, lieber ein Zahnarzt seines Vertrauen aufzusuchen als den Günstigsten ...

-- Editier von gurgelhals am 03.04.2017 22:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Soferen es sich um eine sachliche und neutrale Darstellung handelt, wäre das wohl möglich (die Genehmigung der Patienten hat man ja hoffentlich?).



Am besten macht man einen Entwurf und zeigt diesen der örtlichen Standesvertretung. Dann weis man in welche Richtung der Hase läuft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)

Danke für die Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

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