Gehaltsrückforderung nach verpasster Ausschlussfrist

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltsrückforderung nach verpasster Ausschlussfrist

Hallo,

Heute bekam ich einen Brief von meinem ehemaligen Arbeitgeber , einem großen Möbellager, in dem ich als Staplerfahrer tätig war. Dort habe ich bis zu Beginn meines Studiums im Oktober letzten Jahres gearbeitet. Begonnen im Februar und letzter Arbeitstag war der 30.09.2017.

Nun fordert er von mir eine Rückzahlung von ca 200 Euro wegen Überzahlung. Begründet wird dies mit 7 Tagen im September die er als unbezahlten Urlaub gelten machen will. Im September war ich einige einzelne Tage krank aber habe mich nicht krank gemeldet sondern bin einfach nicht gekommen. Eine ärztliche Krankmeldung bräuchte ich laut Arbeitsvertrag ab dem zweiten Tag. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es deutlich weniger als 7 Tage waren aber das ist hier erstmal nicht relevant.

Zeiterfassung erfolgte per Stempeluhr. Da ich an diesen Tagen nicht gestempelt habe ist dokumentiert, dass ich nicht da war. Da am Folgetag meine Uhr allerdings immer wieder auf 0 stand, wurde vermutlich ein Krankheitstag angerechnet. Wäre zu dieser Zeit bereits mit einem unbezahlten Urlaubstag gerechnet worden, hätte ich vermutlich irgendwas schriftliches erhalten?

Krankmelden konnte man sich per Telefon oder Email, wobei man beim Telefon auf einen Anrufbeantworter sprechen musste. In beiden Fällen wäre die Krankmeldung dokumentiert worden. Allerdings frage ich mich wie stichhaltig dieser Nachweis wäre und man mir nachweisen könnte, dass ich mich wirklich nicht krank gemeldet habe? Ebenso war es nicht unüblich sich nicht zu melden, da die Krankmeldung eh nicht beim Abteilungsleiter ankam, aber das tut vermutlich nichts zur Sache.

Das wichtigste zum Schluss. Mir wurde das schon in einem anderen Forum dargelegt aber ich wollte hier noch mal ne Fachmeinung einholen, bevor ich dem Arbeitgeber antworte. Und zwar beträgt die Ausschlussfrist laut meinem Arbeitsvertrag 3 Monate und die sind ja nun seit 3 Monaten überzogen, da mein letzter Arbeitstag am 30.09.2017 war. Zitat:

§12 Ausschlussfrist

(1) Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von drei (3) Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform gelten gemacht werden, ansonsten verfallen sie.

(2) Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch in Textform ab oder erklärt sich nicht innerhalb eines (1) Monats nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablehnung bzw. nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

(3) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Meine Frage ist also, ob dieser Absatz reicht um mich vollkommen abzusichern und mir zu garantieren, dass ich keinerlei Rückzahlung verpflichtet bin?

Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Ausschlussfrist gilt. Also nix da mit Rückforderung.
Eine Antwort kannst du dir aber sparen - Energieverschwendung. Wenn der AG seine Forderung durchsetzen will, kannst du immer noch reagieren.

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#2
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Ausschlussfrist gilt. Also nix da mit Rückforderung.
Eine Antwort kannst du dir aber sparen - Energieverschwendung. Wenn der AG seine Forderung durchsetzen will, kannst du immer noch reagieren.


Super, vielen Dank! Oh das werde ich mir nicht entgehen lassen dem Verein einen zu erzählen. Als ob die nicht wussten das die Frist schon abgelaufen ist. Aber in der Hoffnung ich würde mich nicht informieren, mir versuchen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich mag das ja sehr gerne, wenn ein Arbeitgeber die Konsequenz seiner selbst verbockten viel zu kurzen Ausschlussfrist spürt. :devil:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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