Hallo, meine Chefs ziehen wie auch schon von mir vermutet eine miese Nummer ab. Kann mir jemand sagen inwieweit dies verboten / erlaubt ist?
Am 14.11.2016 trat ich eine Vollzeitstelle an 2400 + Fahrkosten 180€ (weiter Autoweg). 30 Tage Urlaubsanspruch. Vom 22.12 - 08.01 waren Praxisferien, ich hatte also keine Wahl und wurde in den Urlaub geschickt. Am 09.01 ging ich zur Arbeit - am 10.01 blieb ich wegen körperlicher Probleme zuhause und wurde vom Arzt für die ganze Woche krankgeschrieben. Am 11.1 erhielt ich die kündigung in der Probezeit zum 27.01.
Heute erhalte ich meine Januargehalt auf mein Konto (Abrechnung vom 24.12 - 25.01) und erhalte deutlich weniger. Da ich noch auf die Abrechnung warte stellen sich mir gerade folgende Frage:
Darf er mein Gehalt kürzen?
Darf er mir zuviele Urlaubstage einfach vom Gehalt abziehen wenn ich Sie nehmen musste?
Wenn ja, wie viele?
Darf er meine Fahrtkosten einfach Streichen weil ich Krank war und es Urlaub war?
MFG
Gehaltskürzung nach Urlaub und Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hier kommen zwei Faktoren zusammen, die eine Rolle spielen könnten. Du warst während des ersten Monats krank, da gibt es in der Regel keine Lohnfortzahlung, die Krankenkasse ist da gefragt. Und - keine Ahnung, ob Fahrtkosten auch während des Urlaubs gezahlt werden. Das kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an.
wirdwerden
Ich war am 10.01 Krank - Arbeitsantritt war der 14.11. Damit bin ich doch weit aus dem ersten Monat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDarf er mein Gehalt kürzen? :
Nein. Auf die Abrechnung warten.
ZitatDarf er mir zuviele Urlaubstage einfach vom Gehalt abziehen wenn ich Sie nehmen musste? :
Ja, §5 Abs. 3 BUrlG trifft hier nicht zu. Die Pfändungsfreibeträge sind jedoch zu beachten. Auf die Abrechnung warten.
ZitatDarf er meine Fahrtkosten einfach Streichen weil ich Krank war und es Urlaub war? :
Schon möglich, kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag an. Auf die Abrechnung warten.
Hallo - danke für die Antwort. Bisher hat mit die Dame aus dem Steuerbüro nicht nicht auf meine emailanfrage bezüglich meiner Abrechnung genatwortet.
Im Vertrag steht zur Fahrtkostenpauschale mein Gesamtgehalt von etwa 2600 - zahlbar abzüglich Fahrkostenpauschale die dann wieder draufkommt. Ich glaube die haben einfach die 2 Wochen Zwangsurlaub komplett vom Lohn genommen ohne daran zu denken das ich mir ja auch in der Probezeit Urlaubstage erarbeitet habe...
Schließe mich an.
Nein.Zitat:Darf er mein Gehalt kürzen?
Tendenziell: JaZitat:Darf er mir zuviele Urlaubstage einfach vom Gehalt abziehen wenn ich Sie nehmen musste?
Vermutlich sechs. Vom 22.12 bis zum 8.1 sind es 11 Arbeitstage bei einer Arbeitswoche von Mo bis Fr (falls der Dreikönigstag in Ihrem Bundesland kein Feiertag ist). Sie hatten aber wohl nur Anspruch auf 5 Urlaubstage (2/12 von 30).Zitat:Wenn ja, wie viele?
Tendenziell auch: Ja.Zitat:Darf er meine Fahrtkosten einfach Streichen weil ich Krank war und es Urlaub war?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrtkostenzuschuss-vom-Arbeitgeber-trotz-Krankheit--f164060.html
Kommt aber auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.
Zitat:Im Vertrag steht zur Fahrtkostenpauschale mein Gesamtgehalt von etwa 2600 - zahlbar abzüglich Fahrkostenpauschale die dann wieder draufkommt
Den unterstrichenen Teil verstehe ich nicht...
ZitatHier kommen zwei Faktoren zusammen, die eine Rolle spielen könnten. Du warst während des ersten Monats krank, da gibt es in der Regel keine Lohnfortzahlung, die Krankenkasse ist da gefragt. Und - keine Ahnung, ob Fahrtkosten auch während des Urlaubs gezahlt werden. Das kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an. :
wirdwerden
Hast du richtig geschaut?
Anstellung 14.11
Krank 10.01.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten