Gehaltskürzung nach Urlaub und Kündigung

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bexi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Gehaltskürzung nach Urlaub und Kündigung

Hallo, meine Chefs ziehen wie auch schon von mir vermutet eine miese Nummer ab. Kann mir jemand sagen inwieweit dies verboten / erlaubt ist?

Am 14.11.2016 trat ich eine Vollzeitstelle an 2400 + Fahrkosten 180€ (weiter Autoweg). 30 Tage Urlaubsanspruch. Vom 22.12 - 08.01 waren Praxisferien, ich hatte also keine Wahl und wurde in den Urlaub geschickt. Am 09.01 ging ich zur Arbeit - am 10.01 blieb ich wegen körperlicher Probleme zuhause und wurde vom Arzt für die ganze Woche krankgeschrieben. Am 11.1 erhielt ich die kündigung in der Probezeit zum 27.01.

Heute erhalte ich meine Januargehalt auf mein Konto (Abrechnung vom 24.12 - 25.01) und erhalte deutlich weniger. Da ich noch auf die Abrechnung warte stellen sich mir gerade folgende Frage:

Darf er mein Gehalt kürzen?
Darf er mir zuviele Urlaubstage einfach vom Gehalt abziehen wenn ich Sie nehmen musste?
Wenn ja, wie viele?
Darf er meine Fahrtkosten einfach Streichen weil ich Krank war und es Urlaub war?

MFG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hier kommen zwei Faktoren zusammen, die eine Rolle spielen könnten. Du warst während des ersten Monats krank, da gibt es in der Regel keine Lohnfortzahlung, die Krankenkasse ist da gefragt. Und - keine Ahnung, ob Fahrtkosten auch während des Urlaubs gezahlt werden. Das kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an.

wirdwerden

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#2
 Von 
Bexi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich war am 10.01 Krank - Arbeitsantritt war der 14.11. Damit bin ich doch weit aus dem ersten Monat.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Bexi):
Darf er mein Gehalt kürzen?


Nein. Auf die Abrechnung warten.

Zitat (von Bexi):
Darf er mir zuviele Urlaubstage einfach vom Gehalt abziehen wenn ich Sie nehmen musste?


Ja, §5 Abs. 3 BUrlG trifft hier nicht zu. Die Pfändungsfreibeträge sind jedoch zu beachten. Auf die Abrechnung warten.

Zitat (von Bexi):
Darf er meine Fahrtkosten einfach Streichen weil ich Krank war und es Urlaub war?


Schon möglich, kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag an. Auf die Abrechnung warten.

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#4
 Von 
Bexi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo - danke für die Antwort. Bisher hat mit die Dame aus dem Steuerbüro nicht nicht auf meine emailanfrage bezüglich meiner Abrechnung genatwortet.

Im Vertrag steht zur Fahrtkostenpauschale mein Gesamtgehalt von etwa 2600 - zahlbar abzüglich Fahrkostenpauschale die dann wieder draufkommt. Ich glaube die haben einfach die 2 Wochen Zwangsurlaub komplett vom Lohn genommen ohne daran zu denken das ich mir ja auch in der Probezeit Urlaubstage erarbeitet habe...

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Schließe mich an.

Zitat:
Darf er mein Gehalt kürzen?
Nein.

Zitat:
Darf er mir zuviele Urlaubstage einfach vom Gehalt abziehen wenn ich Sie nehmen musste?
Tendenziell: Ja

Zitat:
Wenn ja, wie viele?
Vermutlich sechs. Vom 22.12 bis zum 8.1 sind es 11 Arbeitstage bei einer Arbeitswoche von Mo bis Fr (falls der Dreikönigstag in Ihrem Bundesland kein Feiertag ist). Sie hatten aber wohl nur Anspruch auf 5 Urlaubstage (2/12 von 30).

Zitat:
Darf er meine Fahrtkosten einfach Streichen weil ich Krank war und es Urlaub war?
Tendenziell auch: Ja.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrtkostenzuschuss-vom-Arbeitgeber-trotz-Krankheit--f164060.html
Kommt aber auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat:
Im Vertrag steht zur Fahrtkostenpauschale mein Gesamtgehalt von etwa 2600 - zahlbar abzüglich Fahrkostenpauschale die dann wieder draufkommt

Den unterstrichenen Teil verstehe ich nicht... :???:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier kommen zwei Faktoren zusammen, die eine Rolle spielen könnten. Du warst während des ersten Monats krank, da gibt es in der Regel keine Lohnfortzahlung, die Krankenkasse ist da gefragt. Und - keine Ahnung, ob Fahrtkosten auch während des Urlaubs gezahlt werden. Das kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an.

wirdwerden


Hast du richtig geschaut?

Anstellung 14.11
Krank 10.01.

:???:

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