Gehaltskürzung bei Aufstockung Arbeitszeit

23. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sabrina2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltskürzung bei Aufstockung Arbeitszeit

Hallo an alle,

ich möchte meine Arbeitszeit von 30 auf 35h die Woche erhöhen, was vom Arbeitgeber auch gewollt ist und nun liegt mir die Vertragsänderung vor mit Kürzung des Stundenlohnes. Also das Gehalt wurde nicht proportional zur Stundenzahl erhöht. Für mich ist das eine Lohnkürzung, die sich mir nicht erklären lässt und vor allem.auch nicht zulässig sein dürfte oder?

Danke für eure Hilfe
Sabrina

-- Editier von Sabrina2016 am 23.11.2016 19:39

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Was sagt der Arbeitgeber dazu?

Enthält der Betrag auch fixe Anteile, die nicht erhöht werden?

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sabrina2016):
Für mich ist das eine Lohnkürzung, die sich mir nicht erklären lässt

Ganz einfach: der Arbeitgeber ist ein sparsamer Mensch.



Zitat (von Sabrina2016):
und vor allem.auch nicht zulässig sein dürfte oder?

Warum nicht? Wenn der Mindestlohn nicht unterschritten wird, ist das grundsätzlich kein Problem.
Ausnahme: eine vertragliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) lässt das nicht zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sprechen Sie den Arbeitgeber darauf an. Es ist nicht üblich, dass Aufstockung der Stunden der Lohn gekürzt wird.

-- Editiert von altona01 am 23.11.2016 21:38

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

doppel

-- Editiert von altona01 am 23.11.2016 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):



Zitat (von Sabrina2016):
und vor allem.auch nicht zulässig sein dürfte oder?

Warum nicht? Wenn der Mindestlohn nicht unterschritten wird, ist das grundsätzlich kein Problem.
Ausnahme: eine vertragliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) lässt das nicht zu.


Deine Antworten entbehren mittlerweile jeglicher Logik. Erkläre uns bitte mal, seit wann mit dem AV eine Lohnkürzung ohne Vertragsänderung möglich sein soll bei Stundenerhöhung... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Erkläre uns bitte mal, seit wann mit dem AV eine Lohnkürzung ohne Vertragsänderung möglich sein soll bei Stundenerhöhung

Seite wann? Schon immer...
Warum sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf neue Vertraginhalte einigen dürfen?

Bisher gab es 30h zu X EUR und nun hat der AG ein Angebot zu 35h zu Y EUR gemacht. Das kann der AN annehmen oder auch nicht.


Und wenn es irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen gibt (z.B. im Tarivertrag) das übertariflichen Bezahlung angerechnet werden kann, dann könnte er das sogar einseitig machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Erkläre uns bitte mal, seit wann mit dem AV eine Lohnkürzung ohne Vertragsänderung möglich sein soll bei Stundenerhöhung...
Es geht hier aber um eine Vertragsänderung! Der AN möchte einen neuen Vertrag haben. Er möchte mehr Stunden arbeiten. Der AG hat ihm dazu einen Vorschlag unterbreitet. Der AN kann annehmen oder ablehnen. Er hat kein Anrecht darauf mehr Stunden zu arbeiten als in seinem bisherigen Vertrag festgelegt wurde.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da aber hier der Arbeitgeber auch ein Interesse hat, den Arbeitnehmer mit mehr Stunden zu beschäftigen, halte ich die Lohnberechnung für einen Irrtum.

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