Gehaltskürzung?

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464604-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltskürzung?

Folgendes Problem:
56 jährige examinierte Altenpflegerin darf aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr wie 5 kg heben. Seitens des Arbeitgebers wird ihr eine Stelle in der Betreuung angeboten, die eine erhebliche finanzielle Einbuße ist. Jetzt meine Frage, darf das Gehalt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen somit gekürzt werden oder muss das gleiche Gehalt gezahlt werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn man als Arbeitnehmer langfristig nicht mehr die vertraglich vereinbarte Tätigkeit ausüben kann dann wäre das für viele Arbeitgeber ein Kündigungsgrund. Wird das Angebot hier nicht angenommen ist eine Änderungskündigung mit Gehaltskürzung möglich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Dein Arbeitgeber will dich auf eine andere Stelle setzen, die niedriger bewertet ist. Das geht natürlich nur mit deiner Zustimmung. Allerdings musst du die Arbeit dann auch leisten können. Du kannst gegebenenfalls ganz außerhalb jeglichen Arbeitsrecht ist etwas tun, deine Arbeitsmöglichkeiten in dem Bereich zu erhalten, indem du dich mit kinästhetics beschäftigst und es lernst. Das wird dir erlauben, deine Kräfte rückenschonend einzusetzen.

1x Hilfreiche Antwort

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