Gehaltsforderungen vorläufiges Insolvenzverfahren

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
TheA2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Gehaltsforderungen vorläufiges Insolvenzverfahren

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass mein AG Ende Dezember einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Mein Gehalt für den Dezember ist noch ausstehend.

Welche Ansprüche habe ich auf mein Dezember-Gehalt, bzw. auf meine zukünfigen Gehälter und wie kann ich diese Anspräche geltend machen?

Ich habe sehr viel gelesen, allerdings bin ich jetzt nicht schlauer als vorher.
So wie ich es verstehe, habe ich ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anspruch auf die drei rückwirkenden Monatsgehälter. Allerdings will ich mein Geld für Dezember unabhängig davon, in welchem Monat das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Was kann ich jetzt tun? Danke.

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10 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

https://www.verdi-bub.de/index.php?id=1361

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#2
 Von 
TheA2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Heißt das, dass ich den AG schriftlich zur Zahlung der ausstehenden Beträge auffordern soll? Aber ich denke, der AG hat alles an den vorläufigen Insolvenzverwalter abgetreten? Wer ist in diesem Fall aufzufordern? Ich habe die Seite bereits gelesen, aber ich werde nicht schlau daraus.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

"Wie bekommt der Arbeitnehmer sein Geld?

a) Ansprüche aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 38 InsO )
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, müssen alle Gläubiger – auch die Arbeitnehmer – ihre Forderungen gem. 174 Abs. 1 InsO schriftlich beim Insolvenzverwice/praxistipps/archiv/insolvenz_des_arbeitgebers_was_tun/#c4360

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#4
 Von 
TheA2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

wie gesagt, die Seite habe ich gelesen, allerdings ist mir nicht klar, ob ich jetzt überhaupt etwas tun kann. Muss ich also abwarten, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Risiko eingehen, dass ich evtl. Teile meines ausstehenden Gehalts verliere wenn z.B. das Insolvenzverfahren erst in 4 Monaten eröffnet wird?

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
allerdings ist mir nicht klar, ob ich jetzt überhaupt etwas tun kann. Muss ich also abwarten, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird


NICHT ABWARTEN !!!


"Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt?

Die Insolvenz des Arbeitgebers kann sich bereits dadurch ankündigen, dass der Arbeitslohn ganz oder teilweise nicht mehr gezahlt wird. In diesem Fall kommt es darauf an, den Anspruch auf die noch offenen Beträge nicht zu verlieren.

a) Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind unvollständig
Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, ob seine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung vollständig ist, d.h. dass die dort aufgeführten Posten richtig sind. Fehlt dort Geld, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich eine Forderungsaufstellung schicken. In einem Brief sind die einzelnen noch fehlenden Gehaltsbestandteile aufzulisten, und der Arbeitgeber ist zur Zahlung aufzufordern. Achtung: Es ist darauf zu achten, ob Ausschlussfristen zu beachten sind! Diese können z.B. im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt sein.

b) Unvollständige Zahlungen
Sind die Abrechnungen zwar richtig, ist aber nicht der volle Betrag an den Arbeitnehmer überwiesen worden, so muss dieser den Arbeitgeber ebenfalls schriftlich - am besten per Einschreiben mit Rückschein – unter Auflistung der noch fehlenden Beträge zur Zahlung auffordern.

Achtung auch hier: Es besteht die Möglichkeit, dass eine sog. doppelte Ausschlussfrist gilt. Konkret bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer einmal innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Arbeitgeber seine Ansprüche anmelden muss und bei dessen Ablehnung wiederum innerhalb der vereinbarten Frist einklagen muss. Wird eine der beiden Fristen versäumt, ist der Anspruch in jedem Fall erloschen.

c) Stundung oder Verzicht
Ist der Arbeitgeber mit der Bitte auf die Arbeitnehmer zugekommen, auf Zahlungen z.B. von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verzichten, so sollte der Arbeitnehmer sich darauf nicht einlassen. Nur selten kann ein Betrieb sich durch den Verzicht auf Zahlungen tatsächlich wieder sanieren.

Bittet der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dagegen darum, ihnen ihr Geld später zu bezahlen und bietet ihnen Sicherheiten dafür an (wie z.B. Computer-Hardware), werden ihre Rechte aus der Sicherheit im Fall einer Insolvenz als Erstes befriedigt werden müssen – heißt: den Arbeitnehmern werden die Gegenstände gegeben. Allerdings sollten sich die Arbeitnehmer auf eine Stundung wirklich nur einlassen, wenn ihnen der Wert der Gegenstände, die ihnen zur Sicherheit angeboten wurden, bekannt ist.
Bei Stundung und Verzicht ist immer zu bedenken, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nur die Beträge berücksichtigt werden, die auch tatsächlich ausgezahlt worden sind. Aus diesem Grund ist von einer Stundung bzw. einem Verzicht generell abzuraten."

Quelle:https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/insolvenz_des_arbeitgebers_was_tun/#c4366

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#6
 Von 
TheA2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, aber ich denke, der Insolvenzverwalter verfügt über das Geld, nicht der AG. Ist die Zahlungsaufforderung trotzdem dem AG zuzusenden?
Welche Fristen sind zu setzen bzw. was geschieht wenn keine Zahlung an mich geleistet wird? Meine Abrechnung ist vollständig, ich habe aber kein Geld erhalten.

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#7
 Von 
TheA2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also wie ich es verstehe, hilft mir dieses Einschreiben dabei, den Anspruch auf das Geld nicht zu verlieren. Ob ich aber jemals einen Cent sehe, ist eine andere Sache, oder? :(

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#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Ok, aber ich denke, der Insolvenzverwalter verfügt über das Geld, nicht der AG. Ist die Zahlungsaufforderung trotzdem dem AG zuzusenden?


Solange Sie nichts vom Insolvenzverwalter schriftlich haben, ist Ihr AG Ihr Ansprechpartner.


quote:
Welche Fristen sind zu setzen bzw. was geschieht wenn keine Zahlung an mich geleistet wird? Meine Abrechnung ist vollständig, ich habe aber kein Geld erhalten.


Kurze Frist (1 Wo.) setzen!


quote:
Ob ich aber jemals einen Cent sehe, ist eine andere Sache, oder?



Insolvenzgeld (s.o.!).




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#9
 Von 
TheA2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>c) Insolvenzgeld (§§ 183 ff. SGB III)
Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (heißt, der Betrieb ist so pleite, dass die offenen Schulden nicht mehr bezahlt werden können) das Insolvenzgeld (siehe §§ 183 ff. SGB III). <hr size=1 noshade>


Insolvenzgeld steht mir doch aber unabhängig von der jetzigen Zahlungsaufforderungen an meinen AG zu, oder?
Was passiert, wenn auf die Aufforderung keine Reaktion folgt?
Ich verstehe nicht, was mir das bringt.

Denn wenn es länger als 3 Monate dauert, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird, werde ich für die Gehaltsansprüche, die aus älteren Gehaltsabrechnungen stammen (für die es kein Insolvenzgeld gibt) , wahrscheinlich sowieso nichts mehr bekommen.

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#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Was passiert, wenn auf die Aufforderung keine Reaktion folgt?


Zahlungsklage einreichen.


quote:
Ich verstehe nicht, was mir das bringt.



Masseforderungen werden vorrangig erfüllt.

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