Gehaltsberechnung bei Beschäftigungsverbot

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
niedersachse01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)
Gehaltsberechnung bei Beschäftigungsverbot

Hallo,

folgendes Szenario:
- erste Kind bekommen vor ca. 2 Jahren
- in der kompletten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bekommen und vollles Gehalt bekommen
- nach Elternzeit (2 Jahre) am 1.5. wieder gearbeitet
- im ganzen Monat Mai Resturlaub genommen und "volles" Gehalt bekommen
- ab dem 01.06. in 15 Stunden Teilzeit gearbeitet
- erneut Schwanger und ab dem 27.6. Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen bis 30.07.

Jetzt kam die Gehaltsabrechung vom Monat Juli, die so ausfiel, als wenn sie 15 Stunden die Woche arbeiten würde. Laut Gesetz:
"Sie erhält von ihrem Arbeitgeber mindestens ihren bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat. "

müsste das Gehalt also der Durchschnitt aus:
- Juni (15 Stunden die Woche)
- Mai (volles Gehalt wegen Urlaub ganzen Monat)
- und dem letzten Monat vor der Elternzeit (volles Gehalt aufgrund Beschäftigungsverbot)

sein, oder irre ich mich da?


Und noch eine Frage, wenn ab Monat August wieder ein komplettes Beschäftigungsverbot vom Arzt erteilt wird, dann wird bis zum Ende der Schwagerschaft dieser Mittelwert gezahlt? Auch wenn ab dem 1.6. ja ein 15 Stunden die Woche Vertrag gilt?




-- Editier von niedersachse01 am 24.07.2017 14:06

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