Gehalt und Kündigung

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478386-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt und Kündigung

Hallo!!

Vllt kann mir jemand Auskunft geben.

Ich habe im Juni meine Ausbildung beendet und wurde von meinem Betrieb übernommen. Aktuell besteht noch eine Probezeit.
Aus verschiedenen Gründen bin ich sehr unzufrieden in meinem Betrieb und am Donnerstag hat es mir dann gereicht. Sicherlich etwas unüberlegt aber in meiner Wut habe ich gesagt dass ich ab Freitag nicht mehr komme.
War dann am Freitag beim Arzt und hab mich erstmal krank schreiben lassen. Am selbigen Tag sollte mein Gehalt da sein, was bis heute bei mir nicht eingegangen ist.
Eben habe ich mit der Personalabteilung telefoniert, sie meinte, sie müsse das erstmal prüfen (mit dem Chef sprechen) und würde sich dann melden.

Aber was gibt es da zu prüfen? Unabhängig von der jetzigen Situation steht mir ja wohl mein Gehalt für den Oktober doch zu?!

Von Kollegen habe ich gehört dass die Kündigung gestern an mich raus sei. Für mein ausstehendes Gehalt aber irrelevant.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Dein Geld steht dir zu. Was möglicherweise zu prüfen ist, ist deine Ankündigung fernzubleiben und die nachfolgende Krankschreibung. Da könnte schon einer auf die Idee kommen, dass es sich um ein Fake handelt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wann soll denn laut Arbeitsvertrag das Gehalt auf dem Konto sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go478386-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Vertraglich ist der 10. eines Monats festgelegt.
Habe ihm eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen.
Da ich mit der Kündigung bis zum 30.11.noch angestellt bin, steht mir ja mein Gehalt für November ebenfalls zu. Ich befürchte natürlich dass er da ebenfalls so handelt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann würde ich mal zur Antragsstelle des Arbeitsgerichtes gehen und den Lohn einklagen.


Und wenn der Novemberlohn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt da ist, 2 Tage abwarten und auch den einklagen.



Und die Verzugsauschale von 40 EUR nicht vergessen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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