Gegenseitiger Kündigungsverzicht auf 2 Jahre in einer absoluten Bruchbude

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Muvasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenseitiger Kündigungsverzicht auf 2 Jahre in einer absoluten Bruchbude

Hallo!


Ich habe am 01.04.2006 einen Formularmietvertrag bei einer Immobilienfirma unterschrieben, in dem es heisst, (Original Wortlaut) "die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages und nehmen wechselseitig diesen Verzicht an. eine Kündigung ist erstmalig nach ablauf von einem Jahr -gerechnet ab mietbeginn- mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von diesem Verzicht bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

Ich habe den Mietvertag unterschrieben ohne diese Klausel zu bemerken, und ohne mündlich davon unterrichtet zu werden.....was wohl schlichtweg Dummheit meinerseits war. Nun hat die Wohnung sämtliche Mängel (kaputte Steckdosen, ich kriege massive Stromschläge von den Wasserhähnen und der Toilettenspülung, mir wurde der Keller geklaut etc....) Ich habe den Vermieter darüber auch mehrmals telefonisch unterrichtet aber es hat sich kaum was geändert bis heute.

Jedenfalls habe ich jetzt schon einen neuen Mietvertrag unterschrieben weil ich von der 2 Jahres Frist nichts wusste. Finanziell kann ich mir beide Wohnungen natürlich auf Dauer nicht leisten. Naja jetzt würde ich gerne wissen ob es einen Weg gibt diese 2 Jahre zu umgehen und ob es eventuell sinn macht einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Danke im Vorraus!

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich schätze, dass diese klausel schlichtweg unzulässig ist und als nicht geschrieben gelten muss. sie stellt den mieter schlechter als es das gesetzt will.
gleichwohl, vermute ich, wird es ohne ra nicht gehen ...

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#2
 Von 
Muvasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm ich habe jetzt mehrfach gelesen das es die Klausel scheinbar doch gibt. Aber wirklich sicher bin ich mir nicht....weiß vielleicht noch jemand was dazu?

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Diese Klausel ersetzt den heute ungültigen Zeitmietvertrag. Dein Vertrag scheint also gültig zu sein.

Einzige Möglichkeit herauszukommen wäre evtl. wenn die Klausel vorgedruckt im Vertrag steht, somit praktisch einer Formularklausel gleicht und DU praktisch ohne diese Klausel den MV gar nicht bekommen hättest. Wenn die Klausel handschriftlich eingetragen ist, so ist sie eine zusätzliche Vereinbarung und auf jeden Fall gültig.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Muvasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Klausel stand Vorgedruckt im Mietvertrag. Handschriftlich wurde nichts eingetragen bis auf die Erlaubnis das ich eine Katze halten darf. Deswegen ist mir die Klausel ja auch garnicht weiter aufgefallen. Der Vermieter meinte auch noch das es sich bei dem Mietvertrag um einen Standartmietvertrag handelt, da die Erlaubnis für die Katze, die er erst auf mein bitten hin, an den Rand geschrieben hat, nach dem Mietvertrag nicht erlaubt war, obwohl wir im Vorgespräch schon vereinbart hatten, das ich eine halten darf.

Das wäre ja mal was positives....soll ich den Vermieter dann einfach in einem Brief darauf hinweisen?
Bin da echt hilflos ;-)

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

sieh mal hier, da hat doch jemand entschieden, daß auch die Formularklausel gültig ist :

http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/040630-VIII-ZR-379-03-kuendigungsrecht.html

Gruß

Michael

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#6
 Von 
Muvasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

argghh *planlos*

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