Guten Tag, ich bitte um Verständnis, daß ich nicht konkrete Angaben machen möchte.
Ich bin wettbewerblich abgemahnt worden wegen fehlender Angaben eines Internetangebots. Ich verkaufe dort gewerblich.
Ich habe eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegen.
Dann erhielt ich die Mitteilung des Klägers, daß diese ihm zu eng gefaßt wäre und er schlägt jetzt vor, wie ich die Erklärung allgemeiner fassen soll.
Ich bin schon einmal froh, weil ich hoffe, indirekt dem Gericht durch dieses Schreiben mitteilen kann, daß der Kläger selbst seine erste Vorlage nun für zu weit gefäßt hält, bin mir aber nicht sicher, ob das ausreicht, daß die Abmahnung kassiert wird. Wie ist Eure Meinung?
Gefeilsche um Unterlassungserklärung
25. November 2016
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Frage vom 25. November 2016 | 15:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gefeilsche um Unterlassungserklärung
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#1
Antwort vom 25. November 2016 | 19:44
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Das Sie sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden sollten, der auf diesem Gebiet tätig ist und für Sie zum einen den Unterlassungsanspruch prüft und zum anderen mal kontrolliert, ob auf Ihrer Seite nicht noch weitere Stolpersteine versteckt sind.Zitat:Wie ist Eure Meinung?
Ihr Post verrät mir, dass Sie keinerlei Überblick über die Bedeutung von dem haben, was Sie da machen. Das kann richtig teuer werden. Teuer wird es sowieso.
#2
Antwort vom 25. November 2016 | 19:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sie haben recht. Ich werde Ihren Ratschlag beherzigen. Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 25. November 2016 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWie ist Eure Meinung? :
Eine Meinung über etwas das man nicht kennt? Keine gute Idee.
Die Idee mit dem eigenen Anwalt ist da schon besser. Kostet zwar, aber Abmahungen kosten noch mehr.
#4
Antwort vom 25. November 2016 | 21:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sie haben mir sehr geholfen. Ich werde es mir merken. Vielen Dank für ihren Rat!
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