Gefälschtes bei Ebay

7. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)
Gefälschtes bei Ebay

Hallo,

bei Ebay habe ich ein paar gefälschte Schuhe ersteigert (Mit Versand cirka 20 €) und mit PayPal bezahlt.

Die Teile wurden als Orginal beschrieben, sind es aber nicht (fehlender I-Punkt, anderes Material, Geruch, Paßfor..).

War beim Fachhändler vor Ort und er sagte ganz eindeutig Palgiat.



Über Paypal habe ich direkt mein Geld zurückgefordert.

Aber statt rückzuerstatten regt sich der Verkäufer auf, er hätte die Schuhe selbst im Sanitätsfach-Versand bestellt und will eine entsprechende Rechnung vorlegen.

Nur leider verkaufen auch vermeintlich seriöse Versender wie Zalando und Co manchmal (unwillsentlich) Fälschungen.

Wie gehe ich hier am besten vor?

Gespräch über Email suchen?
Anzeige?
Noch eine Meinung eines Schuhgeschäfts einholen,am besten schriftlich?


Viele Grüße,

Royal Canin

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5 Antworten
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#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Privater VK oder gewerblicher?

quote:<hr size=1 noshade>Die Teile wurden als Orginal beschrieben <hr size=1 noshade>


Dann wäre auch ein (bei Privat-VK grundsätzlich wirksamer) Gewährleistungsausschluß irrelevant, §444 BGB .

Wenn der VK ausdrücklich Original zusichert, dann muß er dieses auch dann leisten, wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat und die Zusicherung "ins Blaue hinein" oder "in gutem Glauben" gemacht hat.

Ich würde den VK beweisbar (Einschreiben/Rückschein) und fristsetzend (14 Tage zum dd.mm.2013) auffordern, das zugesicherte Original Zug um Zug gegen Rückgabe der "falschen" Ware zu liefern und ihm mitteilen, daß er andernfalls gerichtlich auf Lieferung oder ersatzweise Schadensersatz in Anspruch genommen werden wird.

(Wenn der VK hingegen wirklich eine Rechnung vorlegen kann, könntest du auch überlegen, ob du dann Verständnis zeigst - nach dem Motto, hätte dir auch passieren können - und "nur" auf Rückabwicklung bestehst statt auf Lieferung eines Originals.)

Anzeige wird nichts bringen, da man dem VK wohl keinen Vorsatz nachweisen kann.

Wie du aber selbst sagst, wird es nichts schaden, sich eine zweite Meinung einzuholen. Nicht daß sich dein erster "Experte" geirrt hat und du dich sinnlos in einen aussichtslosen Prozeß stürzt, weil die Ware nachher doch original war...



-- Editiert GROC am 08.10.2013 12:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Philosoph,

die Artikelbeschreibung war vom Orginal rüberkopiert.
Darunter stand folgender Nachsatz, der nur bei meiner Auktion enthalten war (ich habe mir die Arbeit gemacht, alle andern verkauften Artikel soweit möglich durchzusehen,aber dieser Satz war nur bei mir drin):

"Neu
Privatauktion, kein Umtausch, Rückgabe, Gewährleistung oder Garantie, bis auf, dass es sich um Originale handelt ."


Reicht das oder ist es zu dünne, damit der Gewährleistungsausschluß nicht mehr greift?

Darf ich denn gefälschte Schuhe an den Verkäufer zurückgeben??? Damit er sie an den nächsten Dummen verkauft?

Selbst wenn der Verkäufer eine Rechnung vorlegen kann, bin ich gespannt, wie er den Preisunterschied von cirka 75 € für angeblich neue Schuhe erklären will. Warum verkauft er sie soooo günstig? Er hätte sie ja selbst auch zurückschicken können.

Ich habe das Gefühl, der Verkäufer will das Geld nicht rausrücken und die Ware auch nicht wieder zurück.

Jetzt möchte ich erst einmal die angebliche REchnung vorgelegt bekommen.

Viele Grüße,

Royal Canin

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Darf ich denn gefälschte Schuhe an den Verkäufer zurückgeben??? Damit er sie an den nächsten Dummen verkauft?


Klar, gegen den Verkauf an sich könnte nur der Markeninhaber vorgehen. Du musst sie sogar zurückgeben, Zug um Zug gegen die Originalen.

Das für Dich beste Vorgehen wurde oben ja schon beschrieben.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Das für Dich beste Vorgehen wurde oben ja schon beschrieben.


Ja, da hatte ich allerdings noch dem Eingangsspruch des TE geglaubt, daß die Teile ausdrücklich als Original bezeichnet wurden.

quote:
Reicht das oder ist es zu dünne, damit der Gewährleistungsausschluß nicht mehr greift?


So pauschal nicht zu sagen. Wenn es anderswo in der Auktionsbeschreibung fett "Original Nididas Air Schordän" heißt, dann kann man das nicht mit einem kleingedruckten "aber ohne Gewähr" wieder aushebeln. Es kommt also auf die Gestaltung im Einzelfall an.

quote:
Darf ich denn gefälschte Schuhe an den Verkäufer zurückgeben???


Üblicherweise ja.

quote:
Damit er sie an den nächsten Dummen verkauft?


Wenn du das *sicher wüßtest*, dann könnte evtl. Beihilfe zum Betrug vorliegen. Aber da du natürlich davon ausgehst, der VK habe sich nur geirrt und werde die Schuhe kein zweites mal falsch auszeichnen, kann man dir das nicht unterstellen. ;)

quote:
Selbst wenn der Verkäufer eine Rechnung vorlegen kann, bin ich gespannt, wie er den Preisunterschied von cirka 75 € für angeblich neue Schuhe erklären will.


Rabatte gibt es immer. Hab erst letzte Woche ein Armani-Sakko für 200 statt 750 EUR gekauft - in einem noblen Modehaus. Das bedeutet nicht, daß das Teil gefälscht ist.

quote:
Warum verkauft er sie soooo günstig?


War es denn ein Festpreis? Daß es bei 1-EUR-Auktionen Schnäppchen gibt, ist doch normal.
Und daß gerade getragene Schuhe nur noch 1/3 ihres Wertes oder weniger einbringen (sofern es keine seltenen Modestücke sind), ist auch bekannt.
Guck dir mal an, für was bei eBay "kaum" getragene Philipp-Plein-Schuhe weggehen, die neu 500-800 EUR kosten. Genau, für 150-200 EUR.

OK, sehe grade, du schreibst "neu", aber ist damit vielleicht eher "wie neu" gemeint?

quote:
Er hätte sie ja selbst auch zurückschicken können.


Verstehe ich nicht. Der VK wußte doch mutmaßlich nicht, daß es Fälschungen sind.

quote:
Ich habe das Gefühl, der Verkäufer will das Geld nicht rausrücken und die Ware auch nicht wieder zurück.


Bisher noch Spekulation; dann hätte er auch sagen können "interessiert mich nicht" oder ganz Stillschweigen behalten. Betrüger würden sich bei solchen Peanuts (wir reden ja von 20 EUR und nicht von 2000) keine Mühe machen, lange mit dem Opfer zu schreiben und womöglich noch irgendwelche Rechnungen zu fälschen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Phillosoph,

in der Artikelbeschreibung stand

" (Marke)Schwarz/Weiß Gr. XXX Neu"
Zustand war neu ohne Karton und ohne Orginalverpackung.

Ich bin aufgrund der Forumlierung .."außer daß es sich um ein Orginal handelt" davon ausgegangen, nichts Gefälschtes zu bekommen.

Der Verkäufe mußte reagieren, weil ich bei Paypal einen Konflikt gemeldet hatte.

Er hat für selbst als Reaktion darauf einen Antrag auf Verkäuferschutz gestellt und einen ziemlich wüsten empörten Kommentar hinterlassen.

Inzwischen hab ich ihn privat angemailt mit der Bitte um Rechnungskopie.

Bislang Schweigen im Walde.

Rabatte gibt es immer. Hab erst letzte Woche ein Armani-Sakko für 200 statt 750 EUR gekauft - in einem noblen Modehaus. Das bedeutet nicht, daß das Teil gefälscht ist.

Stimmt, aber mit einem falschen Logo hättest du es nicht gekauft, oder?

In meinem Fall wäre das ein völlig unrealistischer Rabatt gewesen. NP der Schuhe liegt so zwischen 90 und 120 €. Erstanden für Mindetgebot € 15.00 plus Versand.
Neu und ungetagen ohne Karton. Paket kam ohne Rechnung und Absender.

In den Bewertungen hatte sich schon mal jemand über ein gefälschtes Markenteil beim selben Verkäufer beklagt und negativ bewertet. Der Verkäufer hat im Kommentar argumentiert, daß er das Teil selbst im Versand bestellt hätte, hat sogar einen Link angegeben- war aber eine äußerst windige Seite. Also wer echte Markenware will, bestellt da nicht...

Viele Grüße,

Royal Canin





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