Gefälschten Artikel bei Ebay anbieten!

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Russlandmg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Gefälschten Artikel bei Ebay anbieten!

Guten Tag,

mein Vater hat eine Uhr gefunden die angeblich von der Marke "Breitling" sein soll. Es steht Breitling Navitimer Heritage drauf und die Rückseite ist gut beschriftet und sehr gut verarbeitet. Nun ist es aber bereits dazu gekommen das auf dem Portal Gutefrage.net ein Experte sagte das diese Uhr kein Original ist und selbst in einem Gold-Ankauf Geschäft wurde die Uhr bereits beim ersten Blick als eine Fälschung entlarvt. Mein Vater allerdings ist echt unbelehrbar und sagt das der im Netz doch bestimmt keine Ahnung hat und der im Geschäft die Uhr nur schlecht reden wollte weil er dachte wir wollen sie ihm verkaufen. Dann bat er mich sie bei Ebay rein zu stellen und da wir dummerweise keine Ahnung von all den Regeln dort hatten haben wir sie einfach rein gestellt. Dann hat sich die Uhr bei dem Käufer auch als Fälschung raus gestellt und er hat sie zurück gesendet, vorher habe ich ihn noch gewarnt das sie vielleicht nicht original ist und er hat sie überprüfen lassen. Nunjaaa.. Mein Vater hat natürlich gute, intelligente Freunde die wissen das man keine Gefälschten Sachen als Original einstellen darf und haben ihm gesagt er solle die Uhr nochmal reinstellen und schreiben "Orginalität und Herkunft der Uhr nicht bestätigt" "Keine Rücknahme" drunter schreiben. Ich soll das jetzt für ihn übernehmen und habe ihm einfach den alten Artikel gezeigt um ihm im glauben zu lassen das die Uhr drinnen ist, irgendwann wird es aber sowieso auffliegen und meine Frage ist:

Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn wir die Uhr unter den Bedingungen rein stellen?
Mir ist (jetzt) durchaus bewusst das man allgemein keine Fälschungen anbieten darf aber dieser Typ ist echt unbelehrbar.. Kann man sich irgendwie vor allen Strafen schützen z.B durch schreiben das alle Angaben ohne Gewähr sind?

Ich steh gerade echt in ner Zwickmühle, hatten schon Stress wegen dem Verkauf davor und wenn der Verkauf jetzt nicht von mir eingestellt wird kommt der gleiche Mist wieder, wenn allerdings doch und wir bekommen ne Strafe heißt es "Was hast du angestellt" ..

-- Editiert von Moderator am 26.03.2015 18:17

-- Thema wurde verschoben am 26.03.2015 18:17

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

"mein Vater hat eine Uhr gefunden die angeblich von der Marke "Breitling" sein soll" Folglich hat er Fundunterschlagung begangen und Sie sind gerade dabei, Hehlerei zu begehen - mal ganz unabhängig von der markenrechtlichen Problematik...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Russlandmg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Was soll ich den jetzt tun? Ihn auf die Schnauze fallen lassen und mir das Gelaber von ihm anhören oder mir das Gelaber von ihm jetzt sofort anhören? Ich bin ja minderjährig mich würde es nur betreffen wenn wir finanzielle Schwierigkeiten bekommen würden..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das ist jetzt aber keine marken- oder strafrechtliche Frage. Schreiben Sie es noch mal ins UF Familienrecht - da gehören Familienprobleme hin.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Russlandmg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist jetzt aber keine marken- oder strafrechtliche Frage. Schreiben Sie es noch mal ins UF Familienrecht - da gehören Familienprobleme hin.


Könnten sie mir bitte kurz noch Beispiele nennen für Strafen die auf einen zukommen könnten? Ich werde meinen Onkel darauf ansprechen er ist auch bei Ebay und er wird mich sicherlich unterstützen weil er nicht so oberflächlich ist. Das könnte dann dabei helfen meinen Onkel den Ernst der Lage klar zu machen damit er mal ernsthaft mit ihm spricht..

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Hier mal der strafrechtliche Rahmen

§ 259 StGB - Hehlerei
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

§ 246 StGB - (Fund)Unterschlagung
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

§ 263 StGB - Betrug
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Beihilfe (also was Du mit einstellen in eBay machst ist gleichfalls strafrechlich relevant)



Dazu kommen dann noch die netten Abmahnanwälte des Markeninhabers, da fallen dann durchaus Kosten zwischen 200-5000 EUR an.



Und der erste Käufer könnte euch bzw. Dich möglicherweise noch auf Lieferung eines echten Modelles verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
haben ihm gesagt er solle die Uhr nochmal reinstellen und schreiben "Orginalität und Herkunft der Uhr nicht bestätigt" "Keine Rücknahme" drunter schreiben


Anstiftung zum Betrug, das ist eigentlich auch kein Spaß.
Dein Vater weiß, daß die Uhr nicht original ist (was etwas völlig anderes ist als "er weiß nicht, ob sie original ist") und soll sie nun unter Verschweigen dieser Tatsache "clever formuliert" verkaufen und sich dann bei Reklamationen des K auf "keine Rücknahme" berufen. Das wäre Betrug und die Anleitung dazu ist Anstiftung.

Zitat:
und wenn der Verkauf jetzt nicht von mir eingestellt wird


... dann hast zumindest du dich nicht der Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht. Oder willst du sehenden Auges in eine Vorstrafe laufen?

-- Editiert von JenAn am 27.03.2015 13:31

1x Hilfreiche Antwort

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