Gedast lässt Urheberrechtsverletzung an Purzel Videos durch C-S-R Rechtsanwälte abmahnen

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Die Gedast GmbH lässt wegen der Verwertung pornografischer Werke durch die C-S-R Rechtsanwälte aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf. Dabei kann es zu so genannten Mehrfach- oder Serienabmahnungen, bei denen die Betroffenen zeitlich versetzt nicht nur für ein, sondern für eine Vielzahl pornografischer Filmwerke abgemahnt wird kommen.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Stastaanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Abgemahnt wurden diverse pornografische Filme.

Die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte fordert grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadenersatz auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 30.000,-- (EUR 1.005,20). In jedem Fall sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, vornehmlich hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Insbesondere die vorgelegte Unterlassungserklärung darf nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

In der Regel kann mit Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von EUR 650,-- (je Datei) die Angelegenheit erledigt werden. Jedoch empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung selbst wenn eine schnelle diskrete Regelung gewünscht ist, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten, in welcher Form, mit welchen Kosten, welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten wir in Ihrem Fall tätig werden können. Aktuelle Informationen über die Hintergründe, weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/gedast-csr.htm .

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