Geburtsurkunde vom Kind wofür??

6. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andrea76wa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Geburtsurkunde vom Kind wofür??

Hallo,
ich bin seit Anfang diesen Jahres geschieden... mein Ex kümmert sich nur spuralisch. d.h. nur wenn meine Tochter anruft.. er hängt angeblich noch zu sehr an uns... Aber nun möchte er dringend die Geburtsurkunde von ihr haben wofür???
Über schnelle Antworten würd ich mich sehr freuen
Andrea

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Vielleicht, weil ihm einfach auch eine Geburtsurkunde des Kindes zusteht? Es ist schließlich SEIN Kind. Ich weiß zu gut, wie es ist, wenn ein Vater nichts hat, an dem er nachweisen kann, dass er der Vater ist. Außer einem Unterhaltstitel.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andrea76wa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die Antworten... hm auf der Lohnsteuerkarte von ihm steht ja auch schon ein halbes Kind und er will es mir nicht sagen wofür er sie braucht....sagte nur ich würde sie sofort wiederbekommen... komisch komisch alles..
gruß
andrea

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

das der KV nicht sagen, will für was er sie braucht finde ich auch komisch. ich versteh das argument von beijing, aber dann er sie nicht nur kurz brauchen
wenn ich recht infomiert bin, müßte er sie auf dem standesamt bekommen. (wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt) da müßte er aber auch einen grund angeben. ohne angabe von gründen würde ich sie auch nicht geben.

gruß
tirchara

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Warum stellt ihr euch so an.

Wo liegt das Problem ihm eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde zu überlassen.

Schließlich ist er der Vater. Zahlen soll er wohl....

Andrea, das Kind ist nicht dein alleiniger Eigentum - schon vergessen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@tirchara

Ihm steht aber genauso eine Geburtsurkunde zu, wie der Mutter.
Wenn man sich jetzt schon um eine Geburtsurkunde des Kindes streitet, was soll dann noch kommen, wenn der Vater so einiges anderes einfordert, was ihm zusteht?

Vielleicht wird er ja auch noch einmal Vater. Dann kann er Kindergeld für ein Zweites Zählkind beantragen. Oder die Gebrutsurkunde Eures Kindes bei einer weiteren Unterhaltsberechnung vorlegen. Es gibt viele Dinge, wofür man eine Geburtsurkunde braucht.



LG beijing

-- Editiert von beijing am 09.10.2008 10:44:47

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#7
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo beijing,

ich geb dir ja recht, was mich nur stutzig macht, ist das er den grund nicht nennen will.
und wie ich schon geschrieben habe (siehe auch antwort von almah) kann der KV die geburtsurkunde auch vom standesamt bekommen. warum macht er das nicht?

gruß
tirchara

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#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

also, ich kann aus Erfahrung sagen, dass es manchmal Gründe gibt, die die Ex nichts angehen.

Mein Mann z.B. musste alle 3 Jahre eine steuerliche Lebensbescheinigung seines unehelichen Sohnes nachweisen, um den 0,5 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu haben. Diese Bescheinigung haben wir auch bei der KM angefordert, weil mein Mann ja nicht mal eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung seines Sohnes hatte. Auf der Geburtsurkunde ist mein Mann bis heute nicht eingetragen, davon mal ganz abgesehen, dass er nie eine besaß.
Seine Ex sagte, dass er den Kinderfreibetrag auch beim Jahresausgleich korrigieren kann.
Das Problem bestand nur darin, dass wir Stkl. 4 und 4 hatten, ich somit auch den 0,5 Kinderfreibetrag brauchte, um den erhöhten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld zu erhalten. Dies war z.B. eine Sache, die die Ex nichts anging. Da hätte sie sich sicherlich sofort quer gestellt.

In den letzten Jahren war es uns egal, da wir ja nun 2 gemeinsame Kinder haben.

LG beijing

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#10
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@alle in diesem thread,
gestatten sie mir einige fragen an die hier in diesem thread anwesenden user!
Warum nur sind soviele-ehemals sich liebende paare-geschieden, oder leben getrennt?
Ich meine das weder ironisch, noch beleidigend,noch oberlehrerhaft.
Also, ich finde diese entwicklung der immer mehr um sich greifenden anschließenden gefühlskälte sehr bedenklich.
Wie gesagt, es war mal die große Liebe!
Bitte keine beleidigenden oder schuftigen antworten, dann lieber gar keine!
Mir ist schon bewusst, dass es verschiedene gründe gibt, klar, selbstverständlich. Einige meinungen würde ich doch schon gern lesen.
Natürlich gehört auch eine gewisse toleranz -auf gegenseitiger basis-dazu, neben vertrauen, und auch einmal nachgeben-auf sein recht mal verzichten-wenn möglich. Auch habe ich alle beiträge sehr aufmerksam und mit interesse gelesen, ich muss schon sagen, einige stimmten mich schon sehr nachdenklich,
aber auch traurig.
Nochmal! Bitte liebe user, nehmen sie meinen beitrag ernst und verkneifen sie sich-ich will mal sagen-dumme kommentare.
ps.: Auch mit ein klein wenig glück, ja, in kribbeligen situationen, bin ich jetzt schon
36 jahre verheiratet, das soll als ansporn zu verstehen sein.
Mit einem freundlichen gruß, ihre erika.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@Almah,
na ja, ich habs ja fast geahnt.
Weder noch,auch langeweile ist nicht vorhanden.
Leider weiß ich ihr alter nicht, vielleicht liegts daran...?
Trotzdem, eine ist besser als gar keine...
antwort!
Danke sehr!
Viel glück noch im leben!!!
erika.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@Almah,
na sehen sie, da hab ich doch schon einen gesprächspartner!
Ja, wie definiert man generation?
50 jahre, 60 jahre?
Wenn sie also eine generation älter sind als ich, dann darf ich sie zum 120igsten ehrentag gratulieren???
Freundliche grüße, erika.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@Almah,
gestatten sie mir einen nachtrag.
Die ausgehende frage hat nun wirklich nichts mit einer rechtsfrage zu tun.
Eine dame möchte wissen, warum ihr ex die geburtsurkunde von ihrem kind haben möchte,also
was er damit will?
Dies ist nun absolut keine rechtsfrage!
Oder ist dies unwissenheit meinerseits, ist doch eine?
erika.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

ooops, was n hier los?

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Die spinnen die Römer.....

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