Geburtsuhrkunde und Umgansrecht

23. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
david2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsuhrkunde und Umgansrecht

Hallo ich habe da ein Problem und weiß nicht mehr weiter, ich hoffe dass mir irgend einer helfen kann.
Also meine Ex Freundin hat ein Kind Bekommen und ich bin der Vater, Sie hat aber gleich von vorn herein gesagt das Sie mich nicht angeben wird, was sie auch getan hat.
Ich brauche zurzeit nicht bezahlen, da sie das ganze vom Sozialamt bekommt.
Meine Frage ist was kann ich machen das ich als Vater des Kindes doch noch ins Geburtsuhrkunde eingetragen werde, und das ich für das Kind sorge, und das ich auch meine 2 Wochen Umgangsrecht bekomme :( , wo muss ich als erstes hin und was muss ich da genau machen ? Familiengericht!? Oder erst Jugendamt!? Und besteht die Möglichkeit dass ich zu meinem Recht komme.
Bitte helft mir das Kind ist schon 2 Wochen alt, und ich kann nichts machen, ich bin doch der Vater

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo David2000,

ich würde in folgender Reihenfolge :

erst zum Jugendamt
dann Rechts-Anwalt
und/oder Familiengericht

gehen und mich dort informieren

Gruß XYZ

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#2
 Von 
Mónica
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde:

beim Amtsgericht anrufen und fragen (wahrscheinlich will man aber dort die Zustimmung der Mutter für die Eintragung)

mich beim Jugendamt beraten lassen

und je nachdem, was du für einen Eindruck vom Jugendamt bekommst

einen Rechtsanwalt suchen und wenn nötig vor Gericht gehen

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#3
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Du mußt Dich am Besten gleich ans FAMILIEN-Gericht wenden - Amtsgericht ist nicht zuständig.
Das Familiengericht befindet sich örtlich nur beim jeweiligen Amtsgericht ist.

Dort wendest Du Dich dann an die Rechtsantragsstelle und stellest einen Antrag auf Umgangsrecht mit dem Kind.

Am Besten versuchst Du es aber mit der Frau des Kindes / Familie zu klären, wenn es irgend möglich sein sollte.

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#4
 Von 
david2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mónica
Warum die Zustimmung der Mutter für die Eintragung?
Die sind doch schon von vornherein schaft darauf doch noch zu erfahren wer der Vater ist um nicht zu zahlen, solange ich nicht im Gebursuhrkunde stehe kann Sie keine Zahlungen vordern. oder sehe ich das ganze Falsch?

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#5
 Von 
Mónica
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo David,

wo ich Amtsgericht sagte, meinte eigentlich Standesamt - dort findet die Eintragung statt.

Zu deiner Frage - ich habe damals der Vaterschaftsanerkennung meines Sohnes zustimmen müssen. Warum, weiss ich nicht.

Ich hab' jetzt in den Unterlagen nachgeschaut - es steht:

"Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen..."

Die Frage ist wie dieser "muss" auszulegen ist, ob die Mutter dazu verpflichtet ist, der Anerkennung zuzustimmen oder ob diese nur wirksam ist, wenn die Mutter zustimmt. Das weiss ich nicht, deswegen erkundige dich. Ruf beim Standesamt an und vereinbare einen Termin beim Jugendamt (es gibt eine Abteilung, die sich mit Vaterschafts- und Unterhaltsfragen beschäftigt, auch wenn die meisten Fälle wahrscheinlich anders aussehen als deiner). Diese beiden Sachen kosten nichts. Wenn das alles nichts bringt, geh zum Anwalt. Aber auf jeden Fall muss einen Weg geben, das zu machen, wie bei fast allen Sachen, muss man nur wissen, wie.

Ich wünsche dir viel Glück und vor allem viel Erfolg dabei. Gib nicht auf

Mónica

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#6
 Von 
david2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ja danke Monica, daher habe ich auch bei 123recht geschrieben um den genauen weg zu erfahren, meine Ex will mich nicht angeben, Sie sagt auch das ich nicht der Vater bin, und ich möchte halt das alles irgend wie ohne Anwalt klären.
ich denke mal das Jugendamt auch gerne wissen will der jetztnun der Vater ist, und wenn es bewiesen ist das ich der Vater bin, denke ich auch das ich dann Automatisch in die Geburts Uhrkunde komme.

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#7
 Von 
JumpelW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo David2000,

in der Regel gehen beide Eltern zum Standesamt und machen beiden zusammen eine sogenannte "Vaterschftsanerkennenung", alleine kannst Du diese nicht machen. Die Mutter muß zur "Zustimmung" oder "Anerkennung" dabei sein, da nur sie weiß wer der Vater ist. Wenn sie, wie beschrieben, sich den Unterhalt den Du zahlen müßtest vom Sozialamt holt, solltest Du sie auf den Sozialbetrug (der ist Strafbar) den sie begeht ansprechen. Vieleicht hilft das schon, ansonsten hift wirklich nur der gerichtliche Weg.

Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
david2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Normen
Danke für die Info. so wie es aussieht muß ich, andere Wege gehen.
Obwohl Sie weiß das ich der Vater bin will Sie nicht, daher habe ich Heute bein Sozialamt angerufen und bescheiß gesagt, ich war echt erstaunt wie Fix das gehen kann, wenn es um Geld geht.
Ich bin Froh das es doch noch klappen wird, ich möchte ja auch nicht das es meiner kleinen an nichts fehlt, sie kann ja nichts dafür das ihre Mutter so eine Assi XXXXX.
naja jeder macht mal einen fehler.

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