Hallo,
Ich habe folgendes Problem: ich habe mir vom türkischen Konsulat in Münster eine Geburtsurkunde geholt, weil ich in der Türkei geboren von und keine Geburtsurkunde hatte. Nun habe ich festgestellt, das das Geburtsdatum auf der Urkunde falsch ist. Das Konsulat hat mir mitgeteilt, das dieses Datum auch beim Standesamt in der Türkei und zwar im Geburtsregister so eingetragen ist und wenn ich es korrigieren lassen will in die Türkei muss.
Ich möchte aber deswegen nicht in die Türkei. In meinem Personalausweis und auch in einer Urkunde von meinen Eltern steht mein richtiges Datum.
Gibt es eine Möglichkeit auch von Deutschland aus eine Berichtigung meines Geburtsdatums vornehmen zu lassen.
Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Ich brauche meine richtige Geburtsurkunde nun zeitnah.
Geburtsdatum auf Geburtsurkunde und im Geburtsregister in der Türkei falsch
Notfall?
Notfall?
Also rein vom verwaltungstechnischen sieht es für mich eher so aus, als ob das Geburtsdatum im Personalausweis nicht stimmt.
Unabhängig davon, welches Datum jetzt stimmt und welches nicht...
Ist denn überhaupt das Geburtsdatum, dass im Personalausweis steht, noch nachweisbar (der Personalausweis scheidet hier aus, da normalerweise die Geburtsurkunde das Dokument ist, aus dem die Daten des Personalausweises ursprünglich erstellt werden).
Wie wurde denn der Personalausweis überhaupt ausgestellt ohne Vorlage einer Geburtsurkunde? Falls diese damals als "nicht beschaffbar" angegeben wurde sehe ich durchaus noch ein anderes Problem, wenn diese jetzt auf einmal doch einfach so über das Konsulat zu beschaffen war.
Damals gab es keine Geburtsurkunde, sondern meine Eltern haben wohl das Geburtsdatum angegeben. Mein Vater könnte auch heute versichern, das das Geburtsdatum auf meinem Personalausweis das richtige ist und nicht das auf der Geburtsurkunde.
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@ Flo: ich weiss aus leidvoller Erfahrung, dass man in der Türkei ohne Schwierigkeiten eine neue Geburtsurkunde bekommt, mit anderem Datum. Das ist kein Problem, wenn es z.B. darum geht, in Deutschland zeitiger abzugsfrei in die Rente gehen zu können. Die einzige Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob der Fragesteller hierfür in die Türkei fahren muss. Und das ist ein innertürkisches Problem. Kein deutsches.
wirdwerden
genau, die frage ist lediglich, ob ich extra in die Türkei fahren muss, oder ob es die Möglichkeit der Korrektur der Geburtsurkunde auch in Deutschland besteht. Z.B. über das türkische Konsulat. Kennt sich da jemand aus?
Nochmals, das ist türkisches Recht.
wirdwerden
Zitatgenau, die frage ist lediglich, ob ich extra in die Türkei fahren muss, oder ob es die Möglichkeit der Korrektur der Geburtsurkunde auch in Deutschland besteht. Z.B. über das türkische Konsulat. Kennt sich da jemand aus? :
Aber da hat das Konsulat doch schon mitgeteilt, daß das nur in der Türkei geht.
Wieso sollte das Geburtsdatum in der Geburtsurkunde falsch sein? Geht es hier um ein paar Tage, Wochen, Monate, Jahre?
Wieso muß die türkische Urkunde angepaßt werden, wenn es einfacher wäre, den Perso zu korrigieren?
Zitatdass man in der Türkei ohne Schwierigkeiten eine neue Geburtsurkunde bekommt, mit anderem Datum. Das ist kein Problem, wenn es z.B. darum geht, in Deutschland zeitiger abzugsfrei in die Rente gehen zu können. :
Oder länger Kindergeld zu bekommen (18jährige sind plötzlich 16) oder oder oder...
Zitat:
Und das ist ein innertürkisches Problem. Kein deutsches.
Natürlich ist das (mittelbar) ein deutsches Problem. Siehe Rentenbezug, Kindergeld...
Allerdings erschließt es sich mir nicht,
was das alles mit dem deutschen Aufenthaltsrecht zu tun hat.....?
ZitatAllerdings erschließt es sich mir nicht, :
was das alles mit dem deutschen Aufenthaltsrecht zu tun hat.....?
Das Wort "Aufenthaltsrecht" habe ich bisher noch nicht gelesen, in keinem der Beiträge vorher.
ZitatIch möchte aber deswegen nicht in die Türkei. In meinem Personalausweis. :
Ist mit Personalausweis nicht der deutsche Personalausweis gemeint?
Stern 1976 ist deutscher Staatsbürger oder -bürgerin, oder etwa nicht? Seit wann brauchen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung für ihr eigenes Land? Deutsche werden nicht mal ausgeliefert an andere Staaten.
ZitatDas Wort "Aufenthaltsrecht" habe ich bisher noch nicht gelesen, in keinem der Beiträge vorher. :
Das gesamte Forum befasst sich mit "Aufenthaltsrecht". So nennt sich dieses Recht/Gesetz
welches 2005 das vorher gültige "Ausländerrecht" abgelöst hat.
Zitat:ZitatDas Wort "Aufenthaltsrecht" habe ich bisher noch nicht gelesen, in keinem der Beiträge vorher. :
Das gesamte Forum befasst sich mit "Aufenthaltsrecht". So nennt sich dieses Recht/Gesetz
welches 2005 das vorher gültige "Ausländerrecht" abgelöst hat.
OK, falsches Forum. Das war mir natürlich nicht aufgefallen. Danke für die Klarstellung.
Boah Leute, was ist denn hier los? Ich wollte lediglich etwas Hilfe, aber hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Das Problem ist, dass ich in der Türkei geboren bin und mit jungen Jahren in Deutschland eingebürgert wurde.
Ich hatte nie eine Geburtsurkunde. Jetzt wo ich eine benötige, wurde mir vom türkischen Konsulat eine ausgestellt, aber leider nicht mit dem Geburtsdatum, was auf meinem Personalausweis steht. Nach Unterlagen von meinen Eltern und Aussage von meinem Vater ist das DAtum in der Geburtsurkunde definitiv falsch.
Das türkische Konsulat in Münster hat mitgeteilt, dass die Änderung nur in der Türkei geändert werden kann.
Ich habe keinen Bezug zur Türkei und möchte dort auch nicht hin, um etwas zu ändern, zumal ich nicht weiss, ob das so einfach ist.
Ich wollte einfach nur wissen, ob jemand weiss, ob die Änderung auch in Deutschland z.B. über das türkische Konsulat in Münster beantragt werden kann. Bitte beantwortet mir nur diese Fragen und kommt nicht von von höcksken auf stöcksken. Danke!!!!
Beantragen kann man alles. Auch, dass kleine grüne Männchen vom Mars die Weltregierung übernehmen. Das ist ein rein türkisches Problem. Und wenn die Türkei nicht will, bzw. darf (durch das Konsulat), dann ist das im türkischen Bereich zu klären.
wirdwerden
ZitatIch wollte einfach nur wissen, ob jemand weiss, ob die Änderung auch in Deutschland z.B. über das türkische Konsulat in Münster beantragt werden kann. :
Warum fragt man das nicht das türkische Konsulat ... die sollten es doch am besten wissen ... oder?
Zitat:
Das Konsulat hat mir mitgeteilt, das dieses Datum auch beim Standesamt in der Türkei und zwar im Geburtsregister so eingetragen ist und wenn ich es korrigieren lassen will in die Türkei muss.
Zitat:
Das türkische Konsulat in Münster hat mitgeteilt, dass die Änderung nur in der Türkei geändert werden kann.
Ich wollte einfach nur wissen, ob jemand weiss, ob die Änderung auch in Deutschland z.B. über das türkische Konsulat in Münster beantragt werden kann.
OK, die Änderung kann laut Konsulat nur in der Türkei vorgenommen werden. Das ist soweit klar, oder?
Ob die Änderung über das Konsulat beantragt werden kann, wird man auch dort erfahren können. Woher soll das hier einer wissen?
da hatte einer schon mal das Problem:
http://www.123recht.net/Geburtsurkunde-berichtigen-lassen-(Tuerkei)-__f423228.html
Für in Deutschland geborene Menschen gibt es eben keine Notwendigkeit, das Geburtsdatum ändern zu lassen.
Und das im Rahmen dieser Beiträge auch Fragen gestellt werden, ist wohl auch verständlich:
http://www.focus.de/politik/deutschland/sozialversicherung-ueber-nacht-zehn-jahre-aelter_aid_144741.html
ZitatDas Problem ist, dass ich in der Türkei geboren bin und mit jungen Jahren in Deutschland eingebürgert wurde. :
Ich hatte nie eine Geburtsurkunde.
Wie ist denn eine Einbürgerung ohne Geburtsurkunde überhaupt möglich ?
-- Editiert von ya338 am 19.01.2017 14:08
Mit "ich versichere an Eides Statt, dass mein Kind niemals in meinem ehemaligen Heimatland aktenkundig war" und dergleichen.Möglichkeiten sehe ich da schon.
Zitat"ich versichere an Eides Statt, dass mein Kind niemals in meinem ehemaligen Heimatland aktenkundig war" :
....und wie ist er dann ohne Pass, bzw.Eintrag im Pass der Eltern aus der Türkei aus- und nach Deutschland eingereist ?
Und jetzt?
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