Hallo, es liegt ein Gebührenbescheid für Kitagebühren 2012 vor, wo die monatlichen Beträge bis Dezember 2012 aufgeführt sind.
Nun erhalten alle Eltern einen Änderungsantrag zum 01.05.2012mit einer Erhöhung der Gebühren, den die Eltern ausfüllen und schnellstmöglich abgeben sollen.
Soll hier die Gültigkeit des Gebührenbescheids umgangen werden, da ja jedes Elernteil die Betreuungsform mit den erhöhten Gebühren selbst wählt?
Ist der ursprüngliche Gebührenbescheid überhaupt uneingeschränkt gültig und kann die Erhöhung nicht erst zum 01.01.2013 durchgesetzt werden!?
-----------------
""
Gebührenbescheid Kitagebühren
24. April 2012
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2012 | 17:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenbescheid Kitagebühren
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. April 2012 | 11:41
Von
Status: Unbeschreiblich (38430 Beiträge, 14000x hilfreich)
Ob und wie geändert werden kann, das dürfte sich nach der Satzung richten.
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.701
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten