Nun hab ich mich lange durch verschiedene Beiträge gequält, aber eine klare Antwort nicht wirklich gefunden!
Meine Bank fordert bei jeder Rücklastschrift 3,-€ ....ich zitiere...."AUFWENDUNGSERSATZ Ruecklastschriftgebuehr".
Immer wieder lese ich aber, das sie das eigentlich nicht dürfen.
Gibt es und hat Jemand eine ganz klare Antwort? Dürfen Sie nun oder dürfen Sie nicht?!
LG Ann
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Gebühren für Rücklastschrift
Böse Bank?
Böse Bank?
Sie dürfen schon, aber nicht mehr soviel wie früher.
Uwe
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Hallo
Nein das dürfen sie nicht. zwar hast du die Pflicht verletzt, welche zwischen dir und der Bank vereinbart wurde( Hier Akzeptieren der AGB der Bank), daß dein Konto nicht genügend gedeckt ist. Doch für diese Pflichtverletzung darf die Bank keinen pauschalierten Aufwandersatz verlangen. Das hat auch sogar die BGH in ihrem Urteil von 08.03.2005 XI ZR 154/04
entschieden. Unter diesem Link findest du ausführliche Infos.:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/BGH-pfeift-Dresdner-Bank-zurueck-Keine-Gebuehr-durch-die-Hintertuer-1245771-2245771/
Gruß
Leon
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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es sei denn die 3 Euro sind kein "keinen pauschalierten Aufwandersatz" sondern Kosten.
Uwe
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Erstmal danke an Leon für den Link!
Und an Uwe...es steht im Kontoauszug "AUFWENDUNGSERSATZ Ruecklastschriftgebuehr". Würde sonst nicht dastehen...Kosten Rücklastschrift?
Die wirklich oft heftigen Kosten bekomm ich ja von dem aufgebrummt der das Geld erhalten sollte.
Eine Rückbuchung in Höhe von 3,99€ kostet mich jetzt insgesammt
3,99 Preis
15,00 Gebür vom Anbieter
3,00 Bank
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21,99 :o(
Ich fühl mich wie ne Weihnachtsgans.
LG Ann
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Ich würde eher dem Anbieter den Marsch blasen. Dem entstehen kaum höhere Kosten als dir.
quote:
Ich fühl mich wie ne Weihnachtsgans.
Du bist doch selber schuld :-)
Uwe
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Jaja...mach dich ruhig lustig über mich! *o)
Guten Rutsch euch Allen!!!
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