Gebühren für Führungszeugnis in NRW

24. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)
Gebühren für Führungszeugnis in NRW

Hallo,
wenn ein Schüler in NRW ein Führungszeugnis für den zukünftigen Arbeitgeber braucht, kostet dann das Führungszeugnis etwas?
Im Bundeszentralregistergesetz habe ich nichts gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzr...
Beim Bundesjustizamt ist ein Betrag von 13 EUR allgemein angegeben.
Für die Stadt Oer-Erkenschwick ist im Internet ein Antrag auf Gebührenbefreiung für Auszubildende:
http://www.oer-erkenschwick.de/buerge...
Ist die Gebührenbefreiung für ganz NRW (oder bundesweit) irgendwo geregelt? Oder entscheidet jede Stadt/Gemeinde für sich selbst?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
RHW











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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

das polizeiliche Führungszeugnis kommt aus Berlin, ergo aus einer Bundesverwaltung.

guckst du hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText5

13 Euro kostet der Spass

Eine Gebührenbefreiung gibt es nur wenn diese gesetzliche geregelt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

das polizeiliche Führungszeugnis kommt aus Berlin, ergo aus einer Bundesverwaltung.

guckst du hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText5

13 Euro kostet der Spass

Eine Gebührenbefreiung gibt es nur wenn diese gesetzliche geregelt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.

Jetzt stellt sich nur die Frage, ob die Gebührenbefreiung gesetzlich geregelt ist. Und wenn ja, wo?
Kann jemand weiterhelfen?
Danke.
Gruß
RHW

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

quote:
Konnten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0)228 99 410 - 4 0 zur Verfügung. Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland sowie zu Überbeglaubigungen werden innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag 9 - 11 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 13:30 - 15 Uhr unter +49 (0)228 99 410 - 56 68 beantwortet.




Da so gut wie jeder heute eine Fesnetzflat hat, ist der Anruf sogar kostenlos, dann hast du die Information aus erster Hand.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn ich nicht irre, gibt es keine Gebührenbefreiung!!!!!
ABER es gibt Arbeitgeber, welche die Kosten ersetzten, wenn sie eines haben wollen.
Hat dein Arbeitgeber dir nicht die Kostenübernahme angeboten?? Könnte er machen.
Wenn er nicht möchte, lassen sich diese Kosten auch bei dr Steuererklärung geltend machen!!

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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

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