Gebühr für eine Stromsperre unabhängig davon ob diese Sperre durchgeführt wird rechtens?

8. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Gebühr für eine Stromsperre unabhängig davon ob diese Sperre durchgeführt wird rechtens?

Ist die Erhebung einer Gebühr für eine Stromsperre unabhängig davon ob die Stromsperre tatsächlich durchgeführt wird rechtens?

Die Frage bezieht sich auf den Fall das alle offenen Forderungen der Abschlagszahlungen inklusive Mahnkosten
beglichen wurden.



-- Editier von choosies am 08.05.2015 22:53

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Ihre Antwort bezieht sich leider nicht auf die Fragestellung.
Es wird kein Mitarbeiter Vor-Ort sein da keine Sperre durch den Netzbetreiber vorgenommen werden darf da alle offenen Forderungen der Abschlagszahlungen inklusive Mahnkosten beglichen wurden.

Die Frage ist ob die Erhebung einer solchen Sperrgebühr unabhängig davon ob eine Sperre auch tatsächlich durchgeführt wird rechtens ist?



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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist ob die Erhebung einer solchen Sperrgebühr unabhängig davon ob eine Sperre auch tatsächlich durchgeführt wird rechtens ist?


Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Für eine Sperrgebühr bedürfte es einer Rechtsgrundlage. Diese kann sich neben dem Gesetz (üblicher Schadensersatz) auch aus einer vertraglichen Regelung ergeben.
Ich kann mir immerhin Fälle vorstellen, in denen z.B. der Kunde dafür verantwortlich war, daß der Anbieter irrig annahm, zu einer Sperrung berechtigt gewesen zu sein. Dann würde sich sogar gesetzlich die Sperrgebühr als Schadensersatz seitens des Anbieters begründen lassen, ohne daß es einer besonderen vertraglichen Regelung bedürfte.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

@JenAn Das Energieversorgungsunternehmen ist Grundversorger. Es wurde kein Vertrag geschlossen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn der Mitarbeiter z.B. schon vor der Tür stand, weil die Sperrung (berechtigterweise) durchgeführt werden sollte, in diesem Moment aber der Zahlungseingang festgestellt wurde, und der Mitarbeiter nicht mehr sperrt, sind trotzdem Kosten angefallen, die bezahlt werden müssen. Wenn nicht vertraglich vereinbart, dann halt im Zuge des Schadenersatz.
Eine zusätzliche Entsperrung muss dann natürlich nicht mehr bezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

@hiphappy: Es war kein Mitarbeiter Vor-Ort da alle Forderungen beglichen wurden.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Das Energieversorgungsunternehmen ist Grundversorger. Es wurde kein Vertrag geschlossen.

Das ist schlicht falsch.
Schon mit der Entnahme von Strom wird bereits ein entsprechender Vertag geschlossen.
Wir sind hier nicht im Bereich der Privatwirtschaft, hier gibts es entsprechen gesetzliche Regularien (wie z.B. den Kontrhierungszwang) die von den normalen Vorgehensweise abweichen.

Von daher wäre es durchaus ratsam die entsprechenden Vertragsbedingungen zu studieren, was dort drin steht.
In wie weit diese dann rechtlich haltbar wären, darüber könnte man diskutieren wenn man den Wortlaut kennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wir sind hier nicht im Bereich der Privatwirtschaft, hier gibts es entsprechen gesetzliche Regularien (wie z.B. den Kontrhierungszwang) die von den normalen Vorgehensweise abweichen.


Unabhängig davon würde auch im Bereich der Privatwirtschaft durch konkludentes Handeln ein Vertrag zustande kommen. Der TE meint also lediglich, daß er keinen *schriftlichen* Vertrag hat.

2x Hilfreiche Antwort

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