Gebrauchtware von Privat einkaufen...

17. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)
Gebrauchtware von Privat einkaufen...

Hallo,

wenn man als Selbständiger eine Gebrauchtware von einer Privatperson kauft dann kann man das ja normal nicht der Steuer gegenüber angeben.

Kann ich das trotzdem auf Firmenkosten machen wenn es sich zB um Hardware für die Firma handelt wenn ich dem privaten Verkäufer eine Quittung ausstelle?

Umsatzsteuer würde ja bei einem privaten Kauf nicht anfallen.

Also wie weit kann man für die Firma von Privat gekaufte Waren steuerlich absetzen?

Freundliche Grüße!
Sebastian

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Ob du Aufwendungen (wir reden ja hier nicht von Umsatzsteuer) steuerlich absetzen kannst, hat doch nichts damit zu tun, von wem du etwas kaufst.

Wenn es z.B. eine steuerliche Regelung gäbe "gewerbliche Anschaffungen von PC-Hardware sind bis 2000 EUR steuerlich absetzbar", ist völlig wurst, ob du die Hardware nun von einem Gewerblichen oder einem Privaten kaufst, weil das Steuerrecht das an der Stelle nicht unterscheidet.

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Und wie ist es mit dem Nachweis gegenüber dem Finanzamt? Normal sagt man doch dass das Finanzamt nur Ausgaben akzeptiert die in Papierform nachweisbar sind oder? Bedeutet dass wenn ich normal etwas komplett ohne schriftlich kaufen würde dass ich dann eine Quittung ausstellen muss oder ähnlich?

Ich habe noch eine etwas andere Frage...
Es gibt doch die Möglichkeit eine Gebrauchtware geschenkt zu bekommen. Wenn man zB ein Gerät im Wert von 200Euro welches man für die eigene Selbständigkeit bekommt geschenkt bekommt dann kann man das ja ins Firmeneigentum übernehmen. Und damit hat das Gerät ja noch einen Wert. Kann man dass dann noch absetzen/abschreiben im Wert von 200Euro? Denn andernfalls müsste man ja das Gerät auch wieder aus dem Firmenvermögen rausnehmen können ohne dass man in die Firmenkasse etwas einzahlen muss.

Oder wie verhält sich das?

Freundliche Grüße!
Sebastian Jurk

33x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> dass ich dann eine Quittung ausstellen muss

Zum Beispiel.

> Und damit hat das Gerät ja noch einen Wert. Kann man dass dann noch absetzen/abschreiben im Wert von 200Euro?

Geldwerter Vorteil. Umgekehrt verlangt das Finanzamt ja auch, geldwerte Vorteile zu versteuern. Und ebenso umgekehrt könntest du ja auch nicht 50.000 EUR absetzen, wenn dir ein Kumpel eine alte Mikrowelle für den Betrag "verkauft".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Ich habe gestern bei Ebay ein gebrauchtes Notebook gekauft. 390Euro + 10 Euro Versand. Geld habe ich heute überwiesen.
Wenn ich das also steuerlich angeben will dann schreibe ich jetzt eine Quittung mit meinem Firmenname usw und schicke die ihr während ich eine Kopie behalte?

Oder kann ich mir selbst eine Quittung ausstellen weil das Gerät privat gekauft ist aber sofort in das Firmeneigentum überging? Also mir selbst eine Quittung ausstellen?

Was den geldwerten Vorteil angeht habe ich das noch nicht ganz verstanden. Geldwerter Vorteil bedeutet ja etwas was wie Geld behandelt wird weil es eben einen solchen Wert hat.

Das bedeutet wenn ich jetzt zB bei obigem Beispiel die zweite Variante wählen würde dann würde ich eine Quittung ausstellen auf mich als Privatperson und das Notebook ins Firmenvermögen übertragen. Danach könnte ich 390Euro (Versand ja wohl eher nicht oder) als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen oder? Belegt mit einem Satz Quittungen oder?

Grüße!
Sebastian

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Bei selbstausgestellten Quittungen wird das Finanzamt herzlich lachen. Dein VK soll dir eine Bestätigung unterschreiben, daß du "..." für "..." gekauft hast.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Also ich Sebastian für meine Firma?

Das wäre unpraktisch weil die Verkäuferin Privatperson ist und das wohl auf einen Schriftwechsel hinausliefe.

Kann ich das nicht jetzt von mir als Privatperson ins Firmenvermögen übergeben? (Bin aber nur einfach selbständig also keine GmbH oder ähnlich)

Im Prinzip geht es mir ja ohnehin nur um die Absetzbarkeit. Das mit dem geldwerten Vorteil habe ich noch nicht verstanden. Ist es nun möglich dass ich das Notebook ins Firmenvermögen gebe und dessen Wert dann gegenüber dem Finanzamt absetze oder habe ich zur Absetzbarkeit nur die Möglichkeit der Bestätigung "Sebastian... hat das Notebook für seine Firma gekauft" oder ähnlich?

Grüße!
Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Also ich Sebastian für meine Firma?

Nein, so meinte ich es nicht.

Sondern daß "Firma X" für "100 EUR" ein "Notebook" gekauft hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Das könnte ich probieren. Ob die Verkäuferin das dann auch unterschreibt weiß ich nicht. Ich wäre zumindest erstmal skeptisch wenn jemand eine Unterschrift von mir verlangt.

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht ja?

Grüße!
Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:

wenn man als Selbständiger eine Gebrauchtware von einer Privatperson kauft dann kann man das ja normal nicht der Steuer gegenüber angeben.



Doch, kann man. Nur sollte man sich hier genau klarmachen, WELCHE Steuer gemeint ist.

quote:

Umsatzsteuer würde ja bei einem privaten Kauf nicht anfallen.



Korrekt. Daher kann man auch kein UST verrechnen.

quote:

Also wie weit kann man für die Firma von Privat gekaufte Waren steuerlich absetzen?



Als ganz normale Aufwendung für die Firma (spätestens bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung). Allerdings sollte man die - wenn wir schon dabei sind - die Grenze für geringwertige Güter im Auge behalten, die bei 150,- EUR netto liegt. Darüber muss das ganze Ding über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Zitat:
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, sind je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufzunehmen. Dieser Sammelposten ist ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5 abzuschreiben (so genannte Poolabschreibung). Die betriebsübliche Nutzungsdauer der einzelnen GWG spielt dabei keine Rolle. Es ist ebenfalls ohne Belang, ob während dieses Zeitraumes Witschaftsgüter veräußert oder entsorgt werden. Zuschreibungen erhöhen den Wert des GWG-Pools ab dem Jahr der Zuschreibung. Bei Überschusseinkunftsarten bleibt es hingegen bei der Abschreibung unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer.


IdR. genügt der eBay-Beleg + die Buchung auf dem Bankkonto.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

> IdR. genügt der eBay-Beleg + die Buchung auf dem Bankkonto.

Stimmt. Die Mail von Ebay und die Abbuchung ist ja auch schon ein Nachweis. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht.

Also kann man bei Ebay von Privat für Selbständigkeit gekaufte Dinge schon absetzen/abschreiben.

Und wenn ich jetzt zB von einem Freund, Arbeitskollegen oder sonstwem etwas kaufen würde da wird ja normal kein Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn ich das aber vor dem Finanzamt gelten lassen will muss ich einfach nur einen erstellen und schon ist das geregelt.

Wie sieht es aus wenn der Firma etwas geschenkt wird? Wenn die Firma etwas verschenkt dann ist das eine Betriebsausgabe. Geht vermutlich aber nur wenn es etwas ist was dem Betrieb nützen wird. ZB Werbegeschenke. Ein Firmenauto für die Tochter würde dagegen dort nicht mehr reinfallen hat man mir hier geschrieben. Es sei denn sie ist Firmenangestellte. Wenn sie das nicht ist dann muss man den Wert des Autos als Einnahme für die Firma versteuern.

Wenn der Firma jetzt aber etwas geschenkt würde dann wäre es doch logisch wenn der Wert des Geschenks wiederum von der Firma gegenüber dem Finanzamt abgesetzt werden könnte. Ist das so? Vielleicht hat Leibgerichtshof mir das schon beantwortet aber ich habe es nicht verstanden.

Aber wenn das der Fall ist dann muss das doch sicher auch nachgewiesen werden oder?

Wenn also ein Freund meiner Firma zB einen Laptop im Wert von 300Euro schenkt dann kann dieser Laptop abgeschrieben werden oder? Und als Nachweis? Eine Schenkungsurkunde wo der Wert drauf steht? Oder wie geht das?

Und wie ist es wenn ich aus meinem Privatvermögen etwas in die Firma überführe? ZB eine Software die ich neben der Selbständigkeit gekauft habe aber nun in das Firmeneigentum übergeben will. Kann der Restwert der Software dann abgesetzt werden? Und braucht es für den Übergang eine Bestätigung? Wenn ja welcher Art?
Geht so ein Übergang eigentlich bei jemand der nur einfach selbständig ist? Wo also die Firma keine eigenständige juristische Person ist?

Freundliche Grüße!
Sebastian Jurk

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

"...Zitat:
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, sind je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufzunehmen. Dieser Sammelposten ist ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5 abzuschreiben (so genannte Poolabschreibung). Die betriebsübliche Nutzungsdauer der einzelnen GWG spielt dabei keine Rolle. Es ist ebenfalls ohne Belang, ob während dieses Zeitraumes Witschaftsgüter veräußert oder entsorgt werden. Zuschreibungen erhöhen den Wert des GWG-Pools ab dem Jahr der Zuschreibung. Bei Überschusseinkunftsarten bleibt es hingegen bei der Abschreibung unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer..."

ich habe mich erst kürzlich von meinem Kollegen belehren lassen, dass das nicht für Computer gilt; hierfür gibt es eine Ausnahmeregelung, die eine Abschreibung über 3 Jahre erlaubt.

Sternchen

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