Gebrauchtwagenkauf-Muß ich trotz Garantie was bezahlen?

19. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Britta Wagner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf-Muß ich trotz Garantie was bezahlen?

Am 29.01.2002 habe ich bei einem VW Vertragshändler einen Gebrauchtwagen mit Gebrauchtwagengarantie gekauft. Im Kaufvertrag steht auch "Gebrauchtwagengarantie laut Garantiebedingungen" drin.
Die Garantie hat mich 275 Euro extra gekostet.
Etwa 4 Wochen später wurde der Anlasser in einen neuen getauscht, da der alte komische Geräusche gemacht hat. Nun bekomme ich von den Autohaus eine 2te Mahnung(!!!), daß ich 50 Euro bezahlen soll weil in den Garantiebedingungen drinsteht:" Der Käufer ist verpflichtet, sich an jedem Garantieschaden mit 10% mindestens 50 Euro, höchstens 250 Euro zu beteiligen".
Meine Frage: Muß ich das bezahlen? Gilt da nicht auch die gesetzliche Gewährleistung? Oder ist die Garantie etwas anderes?
Und überhaupt: ich habe nie eine Rechnung bekommen! Die haben gleich die zweite Mahnung mit Mahngebühr geschickt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich sind eine Garantie und eine Gewährleistung nicht dasselbe. Bei einem Gebrauchtwagkauf eines Privaten von einem Händler besteht grundsätzlich eine Gewährleistung von einem Jahr.
Auf was sich die gesetzliche Gewährleistung bezieht, hängt vom jeweiligen Kaufvertrag bzw. der Kaufsache und dem Kaufpreis ab, m.a.W. von der sog. vertragsgemäßen Beschaffenheit. Hier müßte man also einmal prüfen, wie alt das Fahrzeug ist und wie teuer es war.

Grundsätzlich ist ein Anlasser ein sog. Verschleißteil, welches bei einem Auto von bspw. 6 Jahren durchaus kaputt sein kann, ohne dass darauf ein Gewährleistungsanspruch besteht.
Nach meiner Kenntnis machen viele VW-Händler ein sog. Dekra-Gutachten zum Kaufvertragsgegenstand. Sollte ein solches vorliegen, schauen Sie bitte einmal nach, was hierbei über den Zustand des Anlassers angegeben ist.

Zusammengefaßt kommt bei einem gesetzlichen GEwährleistungsanspruch also auf den Zustand des Fahrzeuges an sowie auf den Inhalt des Kaufvertrages.

Davon unabhängig ist der Garantievertrag.
Hier ist es nach meiner Kenntnis richtig, das die Volkswagen-Garantiebhestimmungen eine Selbstbeteiligung von 50 Euro beim Austausch eines Anlassers vorsehen.

Ist Ihr Auto demnach bspw. erst 3 Jahre alt und recht hochwertig, weisen Sie den Händler darauf hin, dass hier wohl noch Gewährleistungsansprüche bestehen und Sie sich nicht auf den Garantievertrag verweisen lassen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

B. Raupers
-Rechtsanwältin-

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#2
 Von 
Barbara Hasselbächer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen PKW gekauft am Freitag und am Samstag ist das Getriebe nach einer Fahrt von max. 200 km kaputt gegangen ( Differential) - in meinem Kaufvertrag eines Opel - vertragshändlers steht das der Kauf ohne Gebrauchtwagengarantie stattfand.
Der Händler tauschte also kostenlos das Getriebe ( ein gebrauchtes) aus und stellte mir gestern eine Rechnung für s Abschleppen ( 125 km Fahrt plus Fahrer ) in Höhe von 174.- €
Ist das rechtlich in Ordnung? Oder bin ich nicht verpflichtet, diese Abschleppkosten zu zahlen? Oder kann ich froh sein, daß ernicht noch was für das Getriebe verlangt hat?

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#3
 Von 
Stephanie Schmidt-Petry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Barbara! Bist Du die Barbara geborene Wagner aus Dillenburg????? Wenn ja, hier ist die Stephi ehemals Eckhardt (muehlenstehvieh@gmx.de), falls nicht, nix für Ungut und viel Glück mit dem Opelhändler:-)

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