Vor etwa 3 Monaten habe ich einen Gebrauchtwagen über eine Privat-Person gekauft.
Bei der Besichtigung/Probefahrt des PKW's wurden dem Verkäufer zum aktuellen Zustand des Wagens Fragen gestellt, unter anderem auch zu den Bremsen. Meine Frage an den Verkäufer lautete, ob die Bremsen in Ordnung seien bzw. schon einmal ausgetaucht worden seien. Seine Antwort hierauf lautete, dass die Bremsen vollkommen in Ordnung seien und bei der Laufleistung des Wagens noch nicht getauscht werden müssten.
In diesem Monat stand die Tüv-Prüfung an. Während dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die vorderen Bremsscheiben und -klötze defekt waren. Diese mussten dann ausgetauscht werden. (Dies war nicht gearde billig...)
Meine Frage ist nun, ob der Verkäufer hierfür haftbar gemacht werden kann???
Es wurde ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen:
"...Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung..."
Zählen defekte Bremsen als Sachmangel?
"...[es handelt sich um einen Unfallwagen] Schäden können nicht ausgeschlossen werden, dies beinhaltet auch Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen..."
Zählen Bremsen evtl. zu den Zubehörteilen?
Über eine rasche Antwort hierzu würde ich mich freuen, da es EILT!
Evtl. gibt es zu ähnlichen Fällen auch schon Gerichtsurteile?
Vielen Dank!
Monika
Gebrauchtwagenkauf - Bremsen defekt
23. April 2003
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Frage vom 23. April 2003 | 23:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - Bremsen defekt
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