Gebrauchtwagen von Privat

3. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)
Gebrauchtwagen von Privat

Hallo,

ich habe mir am 12.3. ein Auto gekauft und am 22.3. bin ich auf der Fahrt nachhause auf der Autobahn stehen geblieben, da der Motor anfing zu qualmen und das Kühlwasser ist komplett ausgelaufen.
Dann habe ich es abschleppen lassen müssen und es stand dann in einer Werkstatt. Diese war dann zu teuer und habe es in eine bringen lassen, die 100 € günstiger ist. Dort stand es dann bis gestern. Wusste dann, dass es die Zylinderkopfdichtung war. Habe in der Zwischenzeit dann mit dem Verkäufer telefoniert, nach langem Hin und Herr sagte er er überweise mir 100 €. Dann hat sich rausgestellt nach dem Wechsel der Zylinderkopfdichtung, das der Lüftungsschalter auch hinüber war. Dann bei Abholung sagte mir die Werkstatt, das wohl die Antriebswelle auch n Knacks weg habe und es wohl net mehr lang dauert bis ich deshalb auch wieder dort bin.
Heute war ich dann mit dem Auto einkaufen und er wurde wieder zu heiß, die Temperaturleuchte blinkte auf und bin dann direkt zur Werkstatt. Der Meister will sich das Montag nochmal anschauen aber meinte die Dinge, die ez net in Ordnung sind, müssen schon länger sein, sowas kommt net von ez auf gleich.
Von der Zeit wo ich das Auto gekauft habe bis ez, stand es ja schon 1,5 Wochen davon in der Werkstatt :(

Nun meine Frage: Könnte ich trotz Privatkauf dem Verkäufer das anlasten und das Auto zurückgeben + das was ich ez schon an Unkosten damit hatte?

Lieben Gruß

Problem nach Autokauf?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist zunächst, ob Sie einen wirksamen Gewährleistungsausschluß mit dem Verkäufer ausgemacht haben. Das sollte im Kaufvertrag explizit drinstehen.
Falls ja, sieht die Sache für Sie nicht gerade vielversprechend aus. Sie müssten dann als Käufer glaubhaft nachweisen können, daß der Verkäufer den Mangel kannte und verschwiegen hat.
Die Aussage des "Meisters" spielt hierbei m. E. keine Rolle. Wenn, dann ließe sich das nur über ein Sachverständiger-Gutachten klären. Dann könnte die Gegenseite ein Gegengutachten in Auftrag geben usw....Sie sehen ...alles nicht so einfach.

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#2
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Im Vertrag steht "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung".
Ja einfach wird es sicherlich net. Bin am überlegen ob ich deshalb zum Anwalt gehen soll, denn das ist eine absolute Frechheit. Aber es muss ja vorher bekannt gewesen sein.
Was kostet so ein Gutachten?
Wie ja bereits geschrieben habe ich das Auto noch net lang gehabt und dann diese Sachen dran. Das muss eben vorher schon gewesen sein. *seufz*

Also irgendeinen Rat wie ich dem Verkäufer das nachweisen kann?

Danke schon für Ihre Antwort, Stelenaje

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, was ein Gutachten kostet - am besten mal bei der Dekra oder TÜV danach fragen. Wenn Sie im Rechtsschutz sind, auch nach Deckungszusage hierfür fragen.
Letztlich müssen Sie abwägen, ob Sie realistische Chancen sehen, Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Hier habe ich meine Zweifel.
Das Fahrzeug einfach zurückgeben, können Sie sowieso nicht, sondern dem Verkäufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung (vgl. § 439 BGB ) einräumen. Gem. § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

hier ist noch Baujahr, Laufleistung, Kaufpreis und Fahrzeugmodell interessant.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> es muss ja vorher bekannt gewesen sein

Offenbar nicht, weil der Wagen ja bis zum Schaden problemlos gefahren ist. Wieso sollte also ein Schaden am Zylinderkopf "offensichtlich bekannt" gewesen sein? Ganz so einfach wird es nicht.

Vermutlich wäre das aber auch egal, weil du den Mangel bereits hast beseitigen lassen.
Hätte der VK dir den Mangel nachweislich arglistig verschwiegen, wäre das per se auch noch kein Rücktrittsgrund, sondern würde nur dazu führen, daß der Gewährleistungsausschluß diesbezüglich unwirksam wäre. Dadurch entstehende Gewährleistungsansprüche hättest du allerdings durch eine Selbstvornahme verwirkt.

> er wurde wieder zu heiß

Dann solltest du dich eher an deine Werkstatt halten, die den Mangel nicht richtig beseitigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Ford Ka, Baujahr 2000, Laufleistung 117 tkm

Das Problem ist, ich wohne hier aufn Land und bin aufs Auto angewiesen und habe eine kleine Tochter, da musste ich ja schließlich handeln.

Werde Montag einfach mal zum Anwalt gehen und anfragen.
Rechtschutz habe ich leider net.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Also,

für den 2ten Mangel ist hier wohl eher die Werkstatt verantwortlich.

Wenn der Lüftungsschalter defekt war, was sich ja erst nach dem Wechsel der ZKD herausgestellt hat, kann es schon sein das der Motor auf der Autobahn heiß wurde, der Lüfter sich nicht zugeschaltet hat und dadurch der Motor "abgekocht" ist und sich wiederum dadurch die ZKD verabschiedet hat.

Hier wird es m.E. schwierig dem Verkäufer nachzuweisen das er den Mangel kannte und Ihnen arglistig verschwiegen hat, wenn der denn überhaupt bei Kauf vorlag.

Ich würde das persönlich wohl eher unter Lehrgeld abbuchen und, wie von Stelenaje schon richtig angemerkt, vor dem Kauf eine Werkstatt aufsuchen.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Also, leider war das Auto noch immer net in Ordnung.
Musste das Auto am Montag wieder in die Werkstatt bringen, da es wieder aufleuchtet und leider Gottes noch anfing rumzubocken :(
Es hat sich rausgestellt, das auch die Wasserpumpe hinüber ist - wurde dann auch ausgetauscht. Ich habe mir die Wasserpumpe heute geben lassen und mir erklären lassen, was da hinüber war.
Es ist ja so, das an der Pumpe unter dem Rädchen paar Plastikteilchen sind, diese waren komplett weg und da sagte mir der Meister, das er sowas noch nie gesehen hat und mit hoher Wahrscheinlichkeit das alles vorher schon gewesen ist.
Ich habe jetzt zusätzlich zu den fast 2500 € nochmal 700 € drauf gezahlt...wie gesagt, ich habe das Auto von fast 4 Wochen nur 1,5 Wochen gefahren und das auch net jeden Tag. Das kann net sein. Ich bin eine weite Strecke von 100 km gefahren und da ist es schon passiert :(

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Ach und das mit vor dem Kauf eine Werkstatt aufsuchen war net drin. Er hat mich damit net wirklich weit fahren lassen :( Soviel dazu.

Und das unter Lehrgeld abbuchen ist einfach gesagt, ich habe net wirklich viel Geld und wenn dann noch so hohe Kosten auf mich zukommen, die net hätten sein müssen, dann ist sowas ne Unverschämtheit, wie ich finde.

Tut mir leid, wenn ich hier grade n bissl in Rage bin, aber es nimmt mich echt sehr mit.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> und mit hoher Wahrscheinlichkeit das alles vorher schon gewesen ist

Wie gesagt, das ist egal, solange du dem VK nicht nachweisen kannst, daß er davon wußte.

> Er hat mich damit net wirklich weit fahren lassen

Dann macht man sich halt seine Gedanken, wieso das so sein könnte, und kauft dann eben nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Muss hier leider auch meinem Vorposter CvD Recht geben.
Bei privaten Gebrauchtwagen kauft man leider Gottes oft die Katze im Sack.
Entweder man nimmt jemanden mit, der mehr Ahnung hat als man selbst als Laie oder eben man investiert paar EUR mehr und kauft beim Händler, der dann wenigstens für ein Jahr eine Gebrauchtwagen-Garantie gewährt.

Ich glaube gerne, dass Sie hier - gelinde gesagt - übers Ohr gehauen wurden. Danach fragt aber kein Richter - der orientiert sich nur an Fakten und die oben bereits angesprochene Glaubwürdigkeit und Beweisbarkeit.

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