Gebrauchtwagen nur noch in Werkstatt.

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
kanarya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen nur noch in Werkstatt.

Hallo,

bitte um Ratschlag.

habe einen Gebrauchten Diesel Baujahr 2007 vor 2 Monaten von einem Händler gekauft.Vor dem Kauf sind wir beide zur Dekra gefahren um das auto Gutachten.Dekra machte nur Durchsichten.Es war alles ok.

nach ca.2 Wochen fing es an viel zuviel zu Verbrauchen.Habe den Händler Informiert und wir sind zum Autohaus gefahren der Werkstatt Meister bestättigte uns das alles normel sein sollte.(war ärgerlich)

kaum 4 Tage später habe ich Öl Leck endeckt am Turbolader und Ladeluftkühler, Boden war voller Öl.
Habe den Händler benachrichtigt der sagte mir eine Werkstatt die ich hinfahren soll (freie Meisterwerkstatt) das tat ich auch Diagnose= Torbolader defekt.

wurde über Garantie abgewickelt.

Nach dem es fertig war wollte das auto abholen und das auto springt nicht an.Die Werkstatt nach 2 Stunden rumprobieren haben aufgegeben und das
Auto wurde zur Autohaus Abgeschleppt.Nach drei Tagen sucherei nach fehlern springt das auto wieder an aber sobald es warm wird geht der wieder aus.
Jetzt steht das Auto beim anderen Autohaus zur Diagnose und Ursache?

jetzt stellt mir das 1.Autohaus eine Rechnung? für die sucherei am auto.Habe dennen gesagt bitte an den Händler oder Werkstatt wenden der den Turbo eingebaut hat.Ich habe keinen Autohaus auftrag gegeben und nichts unterschrieben.????

nach 2 Tagen ruft mich der Chef von Autohaus 1 an und teilte mir das der Auftrag geber ich sein soll weill Unterschrieben hat das Werkstatt der den Turbo eingebaut hat i.a. und meinen Namen häää dürfen die das ich habe niemanden Auftrag gegeben und nichts Unterschrieben.
Das nenne ich Fälschung..

ende von Lied das auto ist seit 4 Wochen mal da und da ohne erfolg.

Wir wollen das Auto nicht mehr (ehrlich gesagt)

Der Händler hat mir ein Wagen zur verfügung gestellt und noch ein Benziner baujahr 1996 mit dem wir fahren sollen aber die Kurzzeit kennzeichen zahle ich alle 5 Tage 65 €

jetzt sind es 4 Wochen schon...

Bitte um Rat Rechtliches.


Mfg.
Kanarya















-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Bezüglich des Auftrages an das 1.Autohaus müsste der Händler beweisen,das dies im Auftrag geschah.

Wofür ist die Rechnung überhaupt genau?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ich denke, Sie haben das Recht das Fahrzeug an dem Händler zurück zu geben, und den Kaufpreis zurück zu erhalten.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ganz so einfach ist es nicht. Man muss dem Verkäufer Gelegenheit geben den Wagen zu reparieren.
Dazu setzt man einen angemessene Frist, 14 Tage dürften reichen. Das ganze per Einschreiben Rückschein.

Das man mit einem Kurzzeitkennzeichen rumfährt ist die eigene Schuld. Druck machen kann man schneller.

Einen Auftrag kann man auch mündlich erteilen. Deswegen wird das nun noch mehr Ärger geben, denn die Werkstatt wird den Wagen nicht rausrücken.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen