Hallo,
bitte um Ratschlag.
habe einen Gebrauchten Diesel Baujahr 2007 vor 2 Monaten von einem Händler gekauft.Vor dem Kauf sind wir beide zur Dekra gefahren um das auto Gutachten.Dekra machte nur Durchsichten.Es war alles ok.
nach ca.2 Wochen fing es an viel zuviel zu Verbrauchen.Habe den Händler Informiert und wir sind zum Autohaus gefahren der Werkstatt Meister bestättigte uns das alles normel sein sollte.(war ärgerlich)
kaum 4 Tage später habe ich Öl Leck endeckt am Turbolader und Ladeluftkühler, Boden war voller Öl.
Habe den Händler benachrichtigt der sagte mir eine Werkstatt die ich hinfahren soll (freie Meisterwerkstatt) das tat ich auch Diagnose= Torbolader defekt.
wurde über Garantie abgewickelt.
Nach dem es fertig war wollte das auto abholen und das auto springt nicht an.Die Werkstatt nach 2 Stunden rumprobieren haben aufgegeben und das
Auto wurde zur Autohaus Abgeschleppt.Nach drei Tagen sucherei nach fehlern springt das auto wieder an aber sobald es warm wird geht der wieder aus.
Jetzt steht das Auto beim anderen Autohaus zur Diagnose und Ursache?
jetzt stellt mir das 1.Autohaus eine Rechnung? für die sucherei am auto.Habe dennen gesagt bitte an den Händler oder Werkstatt wenden der den Turbo eingebaut hat.Ich habe keinen Autohaus auftrag gegeben und nichts unterschrieben.????
nach 2 Tagen ruft mich der Chef von Autohaus 1 an und teilte mir das der Auftrag geber ich sein soll weill Unterschrieben hat das Werkstatt der den Turbo eingebaut hat i.a. und meinen Namen häää dürfen die das ich habe niemanden Auftrag gegeben und nichts Unterschrieben.
Das nenne ich Fälschung..
ende von Lied das auto ist seit 4 Wochen mal da und da ohne erfolg.
Wir wollen das Auto nicht mehr (ehrlich gesagt)
Der Händler hat mir ein Wagen zur verfügung gestellt und noch ein Benziner baujahr 1996 mit dem wir fahren sollen aber die Kurzzeit kennzeichen zahle ich alle 5 Tage 65 €
jetzt sind es 4 Wochen schon...
Bitte um Rat Rechtliches.
Mfg.
Kanarya
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Gebrauchtwagen nur noch in Werkstatt.
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Bezüglich des Auftrages an das 1.Autohaus müsste der Händler beweisen,das dies im Auftrag geschah.
Wofür ist die Rechnung überhaupt genau?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ich denke, Sie haben das Recht das Fahrzeug an dem Händler zurück zu geben, und den Kaufpreis zurück zu erhalten.
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Ganz so einfach ist es nicht. Man muss dem Verkäufer Gelegenheit geben den Wagen zu reparieren.
Dazu setzt man einen angemessene Frist, 14 Tage dürften reichen. Das ganze per Einschreiben Rückschein.
Das man mit einem Kurzzeitkennzeichen rumfährt ist die eigene Schuld. Druck machen kann man schneller.
Einen Auftrag kann man auch mündlich erteilen. Deswegen wird das nun noch mehr Ärger geben, denn die Werkstatt wird den Wagen nicht rausrücken.
Uwe
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