Gebrauchtwagen nach 5 1/2 Monaten Motorschaden

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Gebrauchtwagen nach 5 1/2 Monaten Motorschaden

Hallo,

folgender Fall: Über mobile.de bin ich auf einen Gebrauchtwagen aufmerksam geworden, der über einen Händler angeboten wurde. TÜV und AU neu, der Wagen ist laut Vorbesitzer unfallfrei. Klingt alles super, Wagen gekauft. Nun, nach knapp 5 1/2 Monaten, hat der Wagen einen Motorschaden. Mit der Gewissheit im Hinterkopf, dass der Händler eine Gewährleistungspflicht hat und in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, dass der Schaden nicht schon vorher vorhanden war, schaue ich in den Kaufvertrag nach dem Kaufdatum (24.09.09). Jedoch muss ich feststellen, dass der Händler folgendes in den Vetrag geschrieben hat: Das Fahrzeug wird von Privat ohne Garantie und Gewährleistung verkauft. Im Fahrzeugbrief ist er aber nicht als Vorbesitzer eingetragen. Wie ist nun die Rechtslage? Kann ich das defekte Auto zurückgeben? Muss der Händler für den Schaden aufkommen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

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20 Antworten
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#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Der Wagen wurden sicherlich im "Kundenauftrag" verkauft.
Somit müsstest du dich an den Kunden wenden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Der Wagen wurden sicherlich im "Kundenauftrag" verkauft.


Das wäre zu prüfen.

quote:
Somit müsstest du dich an den Kunden wenden.


Ja, dann könnte sich der K aber nicht auf die Beweislastumkehr berufen und müßte selbst beweisen, daß der Wagen bei Übergabe schon mangelhaft war.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Es war aber kein "dritter" Verkäufer beteiligt und im Vertrag wird der Händler selbst als Verkäufer angegeben, jedoch mir privater Adresse und Namen. Muss dann nicht der Vorbesitzer im Kaufvertrag erscheinen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

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#5
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Für mich sieht es auch so aus, als ob der Händler die Sachmängelhaftung umgehen will :( Beim Motor ist ein Ventil durchgebrannt. Die genaue Ursache ist jedoch nich so einfach festzustellen. Fest steht jedoch, dass vorher am Motor herumgedoktert wurde. Lichtmaschine, Verkrümmer und einige weitere Teile wurden anscheinend bereits gewechselt. Ich hoffe die Info reicht aus, ich bin in solchen Dingen eher weniger bewandert ;)

Edit: Habe gerade mit dem Vorbesitzer telefoniert, der auf dem Fahrzeugbrief eingetragen ist. Dieser hat den Wagen regulär an einen Fiathändler verkauft, also nicht an den Gebrauchtwagenhändler, bei dem ich den Wagen gekauft habe.

-- Editiert am 09.03.2010 15:13

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

In dem Fall hat er den Wagen doch trotzdem als Händler verkauft? Mein Fahrzeug ist zufällig kein Fiat :) Opel Vectra Kombi

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-- Editiert am 09.03.2010 15:40

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Wagen ist ein Benziner. Ich bin seit dem Kauf 7.000 km mit dem Auto gefahren. Der Kilometerstand ist jetzt 159.000 km. Habe auch noch mit dem Händler telefoniert, an den der Wagen vom Vorbesitzer verkauft wurde. Der Händler hat den Wagen an einen weiteren Händler verkauft.

Edit: Habe gerade gesehen, dass die Unterschrift des Verkäufers den Zusatz i.A. vor dem Namen hat. Es unterscheiden sich allerdings nur die Vornamen der Verkäufer.

-- Editiert am 09.03.2010 16:33

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#10
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

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#11
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet. Der Verkaüfer will die Schuld natürlich von sich weisen. Er hätte den Wagen von seinem Bruder verkauft und hätte dies auch schon öfter getan. Hört sich schon verdächtig an. Morgen mache ich einen Termin beim RA um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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#12
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
christianulm
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

ich hätte mal 2 Fragen,

@Orco,
was für einen Garantiebedingten Unterschied würde es machen, wenn das Auto auf Gas umgerüstet worden wäre?
Die würde in diesem Fall seitens des Händlers entfallen? Und wäre auf den Umrüster umgelagert worden, oder?

2. wie teuer war das Auto?


Mfg
Christian

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
christianulm
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

ah und noch eine Frage:

sollte auf dem Kaufvertrag keine MWSt. aufgeführt worden sein,
somit der Händler das Fhz. tatsächlich privat verkauft hat, wäre das legal?
Auch aus steuerrechlicher Sicht.

Weil er könnte ja sagen, "Ja, ich wollte das Fhz. behalten und selbst fahren, habe aber doch dagegen entschieden."
Man kann dem Autohändler ja nicht verbieten, sich privat mit Autos zu beschäftigen,
er dürfte sein eigenes Fhz ja auch Privat verkaufen, sofern kein Firmen-Fhz.

Wo wäre da die Grenze im Jahr, für Privatverkäufe?


MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Orco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

am Telefon hat der Händler sogar zugegeben öfters Autos privat über seinen Bruder zu verkaufen. Es ist keine MwSt. ausgewiesen und der Wagen wurde nicht auf Gas umgerüstet. Das Auto hat 2.500 € gekostet.

Muss der Bruder, über den er das Auto verkauft hat, nicht mi Fahrzeugbrief als Vorbesitzer eingetragen sein?

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#17
 Von 
christianulm
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

@ verbrecher777,

guter Mann, ich habe vielleich keine Ahnung von Gesetzen, deshalb bin ich auch in diesem Forum,
aber DU hast SOWAS von absolut gar keine Ahnung von Autos, da würde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen, was du hier verzapfst.

Gas verbrennt garantiert nicht bei höheren Temperaturen als Benzin, SOGAR BEI etwas NIEDRIGEREN !!!!

Ich habe 6 Jahre Maschinebau + 3 Sem Fahrzeug und Motorentechnik studiert,
in diesem Gebiet dann auch mein ganzen Leben gearbeitet.

Aber zurück zum Thema, deine Anwort auf meine 2. Frage, deckt sich doch mit meiner Aussage?

Also ist das Legal, was der Händer macht, nur müsste er Steuern dafür bezahlt haben? Und dürfte soviele Autos verkaufen von Privat wie er will?
Das kann doch nicht so sein???

Wenn der das öfter so macht, will er die Sachmangelhaftung umgehen und da muss es irgendwo eine Grenze geben.




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#18
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Gas verbrennt garantiert nicht bei höheren Temperaturen als Benzin, SOGAR BEI etwas NIEDRIGEREN !!!!

Ich habe 6 Jahre Maschinebau + 3 Sem Fahrzeug und Motorentechnik studiert,
in diesem Gebiet dann auch mein ganzen Leben gearbeitet.




Das ist der Brüller des Tages! Wie war das noch mit dem Fremdschämen...

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#19
 Von 
guest-12311.03.2010 09:44:30
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Christian,

mit Deiner Einschätzung zum Gasbetrieb liegst Du falsch.

Richtig ist zwar, das das Flüssiggas zunächst mal kühler ankommt (ältere Verdampferanlagen gefroren teilweise im Winter), die Verbrennungstemperatur ist dann aber doch um einiges höher als bei Benzin. Deshalb müssen einige Motoren mit Zusatzmitteln wie Flashlube gekühlt werden, vor allem die, die keine gehärteten Ventile und Sitze haben.

SG

Berry (Gasfahrer seit Jahren)

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