Gebrauchtwagen gekauft, Schaden nach 100km ... wer zahlt Reperatur ?

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip467848-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen gekauft, Schaden nach 100km ... wer zahlt Reperatur ?

hallo ich habe mir am 1.4 2017 bei einem gebrauchtwagenhändler einen t4 bj92 300000 km für 1500 euro gekauft. mündlich abgesprochen wurde beim kauf dass auf seine kosten in der nächsten woche, wenn seine werkstatt mit der er zur sammen arbeitet zeit hat, gemacht wird : vornre rechts ein stabilisator erneuern, heckklappe wird schloss ausgetauscht( da kein schlüssel für jetziges schloss vorhanden ist), Schiebetür rechts Rollenführung kapputt ... tür lässt sich nicht richtig schliessen.. sollte auch erneuert werden. 4 tage nach dem kauf ( ca 100km mit dem auto gefahren) habe ich einen unfall im haushalt gehabt (bänderabriss von der kniescheibe ) nach der heilung als ich auch wieder auto fahren konnte ( 1.06.2017) funktionierte das kupplungspedal nicht. ich habe dem händler darüber informiert. er bat mich das auto zu der Werkstatt, mit der er zusammen arbeitet mit dem ADAC hin zuschleppen. Diagnose: kaputter Nehmerzylinder von der Kupplung. Kosten laut werkstatt: 800 euro. Der Autohändler sagt, es sei mein Problem ich soll ihn in Ruhe lassen und soll ihn nicht mehr anrufen.Er geht nicht mehr ans Telefon .. es wurden weder die abgesprochen mängel noch der nehmerzylinder repariert.
was kann ich machen ??????

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von ip467848-47):
was kann ich machen ??????
Bei 300.000km dürfte der Nehmerzylinder der Kupplung als normal verschlissen gelten. Das wäre somit dein Problem und kein Fall für die Gewährleistung. Die mündlichen Absprachen müsstest du beweisen können. Kannst du das? Wenn nicht: abhaken und daraus lernen.

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#2
 Von 
ip467848-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Werkstatt soll der Nehmerzylinder ein Verschleissteil sein welches schon vor dem Kauf porös und undicht war (was normal bei 200000- 300000 km sein soll), aber in den 3 Monaten Standzeit nach dem Kauf erst komplett kaputt ging. .. Ich hab nicht besonders viel Ahnung von autos ... aber wie gesagt das teil geht nicht von heute auf morgen kaputt und war eigentlich schon beim kauf defekt.
sicher waren die abgesprochenen mängel eine mündliche vereinbarung, aber selbst ohne absprache sind es sachmängel die schon beim kauf bestanden die auf seine kappe gehen , oder ???

gruss rene

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von ip467848-47):
mündlich abgesprochen wurde

Ohne Zeugen und ohne Beweise vermute ich mal?


Dann würde ich mal eine Mängelliste erstelen lassen und dann schauen, was unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fällt. Normaler Verschleiß fällt da z.B nicht drunter.

Dann dem Händler per Einschreiben die Mängel melden und mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Behebung auffordern.

Dann abwarten wie er reagiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von ip467848-47):
mündlich abgesprochen wurde beim kauf dass auf seine kosten in der nächsten woche, wenn seine werkstatt mit der er zur sammen arbeitet zeit hat, gemacht wird :


Zitat (von ip467848-47):
aber selbst ohne absprache sind es sachmängel die schon beim kauf bestanden die auf seine kappe gehen , oder ???


Nein, wenn du die Absprache nicht beweisen kannst nützt dir das nichts.
Mängel die beim Kauf schon bekannt waren, würden auch nicht unter die Sachmängelhaftung fallen.



Zitat (von ip467848-47):
r einen t4 bj92 300000 km für 1500 euro gekauft.


Zitat (von ip467848-47):
Diagnose: kaputter Nehmerzylinder von der Kupplung. Kosten laut werkstatt: 800 euro.



Irgendwas kann hier aber nicht stimmen. 92`gab es nur das 02B Getriebe mit außenliegendem Kupplungszylinder.
Das Teil kostet vielleicht 75,-€ und ist in ca. 1 Stunde gewechselt.

Wie man da auf 800,-€ kommt erschließt sich mir momentan nicht ganz.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von ip467848-47):
t4 bj92 300000 km für 1500 euro
Schrottgurke zum Schrottpreis. Da ist doch schon das Lebensende überschritten...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ist mir schon oft aufgefallen, dass dies für Anwälte scheinbar keine große Bedeutung hat!? Warum auch immer.

Warum sollte es eine Bedeutung haben?
Erst mal das Mandat haben, danach übers Gericht den Gutachter. Alle verdienen dabei prächtig, nur einer zahlt. :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ist mir schon oft aufgefallen, dass dies für Anwälte scheinbar keine große Bedeutung hat!? Warum auch immer.

Weil es sch...egal ist, wie die Beweislage ist, finanziell ist der Anwalt nie der Verlierer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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