Gebrauchtwagen

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Anna T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebrauchtwagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im September 2014 habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen 451Smart Diesel, Baujahr 2007 und mit einer Laufleistung von 100Tkm gekauft. Diese wurde lauf dem Verkäufer ohne technische Mängel an mich verkauft. Nun macht der Smart schon länger Probleme. Bei dem jetzigen Wetter (Regen) kann ich den kaum noch fahren und leide sehr drunter. Der Smart geht jeden Tag aus und ruckelt beim schalten. Ich muss jedes mal über 20 min warten bis der wieder angeht und hoffen, dass mir keiner in den Wagen reinfährt. Dieser geht übrigens sogar schon im 2. und 3. Gang aus. Ich habe kaum noch Kontrolle über den Wagen. Leider weiß kaum einer was GENAU das ist, also haben wir auch keine Lösung. Das einzige was mir gesagt wird ist, dass es zu 99% davon kommt , dass der bei dem Händler viel zu lange draussen Stand und einen Schaden davon hat. Dem Händler hatte ich den Wagen diese Woche vorbeigebracht, dieser behauptet, dass der Wagen keine Probleme zeigt. Ich komme mir wirklich verarscht vor, da der Fehler ja wirklich jeden Tag da ist. Ich habe für den Smart 4500 Euro bezahlt und dann auch noch neue Allwetterräder gekauft. Was habe ich nun für Rechte und wie soll ich handeln?! Da der Händler in eine Selbsthilfewerkstatt geht wird der Wagen auch nie repariert werden können. Bitte helfen Sie mir ! Kann ich irgendwie an mein Geld kommen? Mit freundlichen Grüßen, Anna.

PS. Grade ist der Wagen mitten in der Kreuzung ausgegangen, was ja auch noch sehr gefährlich ist und geht gar nicht mehr . Ich wurde nach Hause abgeschleppt und dies wurde auch schriftlich nochmal bestätigt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erste wird man beweisen müssen, das der Mangel vorhanden ist.

Also in eine Werkstatt fahren und den Fehlerspeiche rauslesen lassen und sich das ausgedruckt mitgeben lassen. Eventuell können die das auch schon eingrenzen.
Dann hat man was in der Hand.

Dann sollte man dem Händler den Mängel schrilftlich anzeigen und zur Fehlerbeseititgung auffordern.
Zur Beseititgung eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens) und das ganze per Einschreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Anna T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nach einem Monat war ich schon in der Smart-Werkstatt und habe die Fehlerberichte. Vor einer Woche war ich bei ATU und habe von denen ebenfalls eine Fehlerauslesung schriftlich bekommen. Ausserdem hat mir ADAC 2 Mal schriftlich bestätigt , dass ein Getriebefehler/Schaden vorliegt und ich sogar abgeschleppt werden musste. Der Händler hatte meinen Wagen schon und hat diesen angeblich nochmal durchchecken lassen, jedoch gar keine Fehler gefunden. Er macht nichts.Nun läuft der Wagen gar nicht mehr..
Dem Händler habe ich auch einiges davon vorgezeigt, er sieht es aber so nicht ein. Er schlägt mir nur vor 2000 Euro zu zahlen wenn ich den Smart zurückgebe. Ich habe den aber erst vor 4 Monaten gekauft, nicht viel gefahren und über 4500 Euro bezahlt. Das ist doch dann sehr lächerlich oder nicht?! Ausserdem hat der Wagen auch noch gute Allwetterreifen und Alufelgen von mir bekommen und dann 2000 Euro?!
Grüße , Anna.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

quote:
dass ein Getriebefehler/Schaden vorliegt
Also prinzipiell gehört ein Getriebe auch mit zu den Verschleissteilen. Sollte es wirklich ein Getriebeschaden sein, dann solltest du dich mal schlau machen, ab wann deutsche gerichte ein Getriebe bei einem Smart als verschlissen ansehen. Auch solltest du das mit dem Getriebe wirklich gut wissen, ob es daran liegt oder nicht.

Dein Problem ist, auch wenn du Gewährleisstung seitens des VK hast, Verschleissteile zählen da nicht mit dazu. Verschleissteile fallen in die Rubrik dumm gelaufen für dich.

Daher wirklich kundig machen, ob es wirklich am Getruiebe liegt und wo da die Verschleissgrenzen allgemein liegen bei dem Fahrzeug.
Deutsche gerichte sehen auch Dieselfahrzeuge meisst schon mit 120TKm als verschlissen an...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Das einzige was mir gesagt wird ist, dass es zu 99% davon kommt , dass der bei dem Händler viel zu lange draussen Stand und einen Schaden davon hat.

Warum steht in der Bedienungsanleitung, das dies Auto nur in einer Garage stehen darf?
Ansonsten ist das Getriebe ein Verschleißteil was ja auch im Netz zu lesen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anna T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Wagen muss aber bewegt werden !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dein Problem ist, auch wenn du Gewährleisstung seitens des VK hast, Verschleissteile zählen da nicht mit dazu. Verschleissteile fallen in die Rubrik dumm gelaufen für dich. <hr size=1 noshade>

Das ist schlicht und ergreifen falsch.
Gewährleistung erstreckt sich selbstverständlich auch auf Verschleissteile.



quote:<hr size=1 noshade>Nach einem Monat war ich schon in der Smart-Werkstatt und habe die Fehlerberichte. Vor einer Woche war ich bei ATU und habe von denen ebenfalls eine Fehlerauslesung schriftlich bekommen. Ausserdem hat mir ADAC 2 Mal schriftlich bestätigt , dass ein Getriebefehler/Schaden vorliegt und ich sogar abgeschleppt werden musste. <hr size=1 noshade>

Dann sollte man jetzt unverzüglich Schritt 2 umsetzen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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