Gebrauchtwagen - Unterschlagung

3. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Andy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen - Unterschlagung

Hallo,
habe vor einigen Tagen einen Gebrauchtwagen gekauft. Auf dem Verkaufs-Zettel im Auto (Beschreibung) standen Preis, Ausstattung etc. Unter anderem standen bei Ausstattung auch LM-Räder Sport-Speichen II.
Gestern sagte mir ein Freund, daß auf dem Auto nur Stahlfelgen mit Radkappen sind.
Als ich darauf zum Händler ging, sagte er mir, daß ich das Auto so schließlich auch nicht gesehen habe und die LM-Räder hat der alte Besitzer auf seinem Neuwagen. Habe ich Anspruch auf die Räder oder nicht.

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wired
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi!

da sie auf dem verkaufszettel die sonderausstattung vermerkt bekommen haben gehört diese ausstattung wohl zu dem gekauften wagen dazu. (es heist ja immer bei gebrauchtwägen gekauft wie gesehen"...) wenn nun der alte besitzer (was hat der noch an dem wagen zu machen? ist das auto direkt von dem gekauft worden bzw hat der händler den wagen dem vorbesitzer abgekauft oder nur für ihn auf dem gelände angeboten?) die felgen abmontiert ist das eigendlich diebstahl. man könnte sicherlich den verkaufspreis um den wert der felgen vermindern.
ich würde dazu am besten einen anwalt befragen

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Andy,

wenn Sie das Auto mit der Sonderausstattung erworben haben, dann haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf die LM-Räder. Was steht denn in Ihrem Kaufvertrag? Grds. wird das "Angebot" des Verkäufers nicht über ein Verkaufsschild gemacht, sondern Sie machen das Angebot bezogen auf die konkrete Kaufsache. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er Ihrem Angebot zustimmt. Nimmt der Kaufvertrag Bezug auf den Verkaufszettel?
Für Rückfragen stehe ich gerne auch direkt zur Verfügung.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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