Gebrauchtwagen Rücktritt von Kaufvertrag - Verkäufer will in Raten zahlen

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebrauchtwagen Rücktritt von Kaufvertrag - Verkäufer will in Raten zahlen

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit einem Gebrauchtwagenhändler.

Ende März kaufte ich ein Auto mit 135 tkm. für 2700€ bei einem "Hinterhof" Händler, mit normalem Kaufvertrag ohne ausschluss der Gewährleistung und der Verkäufer auch als Händler eingetragen. Der Normalpreis für das Auto liegt bei etwa 3500€ im gleichen Zustand, war gut verhandelt).
Ende April blieb meine Frau dann auf der Autobahn mit dem Auto liegen, das Auto hatte plötzlich keine Leistung mehr und klapperte im Motorraum sehr stark. ADAC angerufen und in eine Fachwerkstatt bringen lassen, die sagten das die Diagnose die Reparaturkosten und auch den Kaufpreis des Autos voraussichtlich übersteigen würden. Es liegt wahrscheinlich ein Lagerschaden o.ä. bei dem Wagen vor.

Daraufhin haben wir den Händler kontaktiert und ihm das Auto per Spedition bringen lassen, zusammen mit einer Fristsetzung bis wann der Schaden behoben sein soll.
Bei einem Anruf nach ablauf der Frist hatte er das Auto noch nichtmal angeschaut. Wir haben dann vor 3 Wochen nochmal eine Frist gesetzt, jetzt meint er der Motor wäre defekt und das wäre unsere Schuld, brachte dazu aber keine Argumente warum es unsere Schuld ist das das Auto defekt ist.

Nach einigem hin und her knickte er ein wenig ein und sagte er würde das Auto zurücknehmen weil die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen und uns den Kaufpreis in mehreren Raten zurückzahlen, aber nur wenn er vorher den Fahrzeugbrief bekommt um es zu verkaufen. Zum Zeitpunkt und Höhe der Raten meinte er das er schauen muss wie seine Geschäfte laufen.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Ich würde mich mit der Ratenzahlung ja ziemlich aufs dünne Eis legen weil ich dann direkt nichtsmehr in der Hand haben, ein Anwalt ist für uns durch Umzug und zweitwagenkauf (Nachdem das erste ja Kaputt gegangen ist) nicht bezahlbar.
Was hätte ich denn für möglichkeiten?

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren und die Raten dann mit einem Mahnbescheid einfordern? Das dürfte ja günstiger sein als sofort um Anwalt zu gehen um den kompletten Kaufpreis einzuklagen.

Habt ihr vielleicht eine Idee wie es weiter gehen könnte?


Zum Thema kein Geld für Anwalt: Eine Rechtschutzversicherung haben wir derzeit leider noch nicht, diese wollten wir uns aber eigentlich in nächster Zeit zulegen.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Könnt ihr die Rücknahmevereinbarung beweisen? Wenn ja: Fristsetzung (nachweislich) zur Rückzahlung des Kaufpreises. Bei verstreichen der Frist Übergabe an Anwalt, dass dieser das regeln soll.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Die vereinbarung welche ja noch nicht geschlossen wurde (nur ein mündlicher Vorschlag des Händlers) war rein Telefonisch, der Händler will mir das aber auch noch schriftlich zukommen lassenwie er es gerne machen würde.
Was meinst du genau mit dieser Fristsetzung? Wenn die Ratenzahlung vereinbart wurde, und nicht gezahlt wird?

Und wie schon gesagt, leider habe ich momentan nicht wirklich Geld für einen Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von spyware):
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren

Klar. Aber wenn denn nur schriftlich.



Zitat (von spyware):
und die Raten dann mit einem Mahnbescheid einfordern?

Nö, erst wenn die Ratenzahlung nicht fünktioniert macht ein Mahnbescheid Sinn.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Immer dran denken: Von einem Mahnbescheid und einem ggf. daraus resultierendem Titel kann man beim Bäcker nicht bezahlen. Wenn man also die 2700€ in Raten direkt abschreibt, kann man drauf einlassen und sich um so mehr freuen, wenn sie dann doch kommen. Ist es noch dazu regelmäßig - um so besser.
Andererseits: einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Ist er also jetzt schon nicht in der Lage das Geld auf einen Schlag aufzutreiben, hat man mit Ratenzahlung eventuell eine Chance überhaupt etwas zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die durchaus hilfreichen Antworten.
Ich habe eben das Gefühl das er das Geld wirklich nicht auf einen schlag Auftreiben kann, er hatte das auch so angedeutet.
Ich habe mir folgendes überlegt was ich ihm vorschlagen möchte:

Ein Rückgabevertrag wird aufgesetzt mit Ratenzahlung und einer Anzahlung in höhe von sagen wir mal 1000€ bis 1500€, dafür bekommt er das Fahrzeug inkl. Papiere usw.
Zusätzlich wird ein Schuldschein über die vollen 2700€ aufgesetzt der bis zum 31.12.17 beglichen werden muss.
Sollten die Raten ausfallen bzw. bis zum 31.12. nicht der volle Betrag zurückgezahlt sein, würde ich ein Mahnverfahren einleiten. Hierzu braucht man ja keinen Anwalt und ist auch nicht so ein finanzieller Aufwand wie jetzt auf Erfüllung oder Wandlung des Kaufvertrags zu Klagen.

Wie seht ihr das? Wenn er natürlich insolvent wird erhalte ich kein Geld, das ist mir soweit klar.
Hätte diese Aufstellung auch vor Gericht, wenn es zu einem Mahnverfahren kommen würde, standhalten?

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Theoretisch ja. Praktisch lauern in solchen "Verträgen" oft Fallstricke.

Die Sache mit dem Mahnbescheid ist schön und gut. Kostet um dir 13€. Nur ist er eben das Papier nicht wert auf dem er gedrückt hat, sollte der Händler schlichtweg nicht zahlen können. Klar, als Folge kann man einen Titel erwirken, muss aber unter Umständen dann bei Gerichtskosten in Vorlage treten.

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