Gebrauchtverkauf

29. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Dirk Schlief
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtverkauf

Hallo,

ich habe folgenden „Fall“:

Vorgeschichte:
Ende November 2000 kaufte ich ein elektrisches Fitness – Laufband über eine Internetauktion für meine Frau. Nach ca. einem Monat beschwerte sich die Mieterin unter unserer Mietwohnung, daß das Gerät zu laut für ein Mehrfamilienhaus wäre. Nachdem ich diese Angelegenheit mit dem Vermieter und der betroffenen Mieterin geklärt hatte, konnte ich das Gerät jedoch weiter benutzen. Obwohl wir das Recht hatten das Gerät weiter zu benutzen, war uns nicht wohl bei dem Gedanken, daß andere Mitbewohner durch Geräusche gestört werden. Daher haben wir das Gerät schon ab der Jahresmitte 2001 nicht mehr benutzt und am 25. November weiterverkauft.

Problem:
Der Versuch das Gerät über eine Internetauktion zu verkaufen war zwar nicht erfolgreich, jedoch hat ein Interessent das Gerät dort gesehen und sich dann privat mit mir in Verbindung gesetzt. Verkauft wurde quasi dann auf privater Basis. Das Gerät wurde elektrisch vorgeführt und die Funktion demonstriert. Bezahlt wurde in bar und der Erhalt des Geldes wurde von mir schriftlich bestätigt. Nach ca. 2 Wochen meldete sich der Käufer, daß das Gerät nach etwa 3 Minuten Betriebsdauer lauter wird als normal. Es „funktioniere“ tadellos, doch der Ton wäre nicht erträglich. Da ich nicht bereit war mich an den Kosten für einen Serviceeinsatz der Herstellerfirma zu beteiligen und auch nicht bereit war das Gerät zurückzunehmen, machte der Käufer Andeutungen, daß er den „Gerichtsweg“ beschreiten will.
Meine Fragen sind nun: Ist der Käufer hier im Recht? Das Gerät hat vor dem Kauf probegelaufen und von meiner Seite wurde keine Garantiezusage gemacht, da ich das Gerät ja selber ohne Garantie gekauft hatte. Dieser Ton, von dem der Käufer redet, ist uns nie in dieser Weise bewußt gewesen, da meine Frau bei der Benutzung meistens Musik über Kopfhörer gehört hat, und ich in einem anderen Raum war. Die Vermieterin unter uns muß allerdings wohl ein ähnliches Geräusch gehört haben, sonst hätte sie sich ja nicht beschwert.

Wie sollte ich mich da jetzt verhalten, wenn der Käufer mit Anwalt droht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Unter Privatleuten gilt hier gekauft wie gesehen ohne Garantie. Anders wäre es nur, wenn sie den Fehler arglistig verschwiegen hätten, was offensichtlich nicht der Fall war. Die Arglist müßte ihnen auch erstmal nachgewiesen werden.
Bleiben sie dabei den Ton nicht gehört zu haben, oder ihn als normales Betriebsgeräusch gedeutet zu haben.

Mit dem Anwalt zu drohen ist legitim und leicht, bleibt aber oft eine leere Drohung, der sie vorerst wenig Beachtung schenken sollten.

Viele Erfolg

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