Schönen guten Tag,
ich habe über das Portal einen Satz gebrauchte Winterräder verkauft.
Der Käufer kam zu mir, hat die Räder begutachtet, fragte mich ob er diese, falls diese nicht passen zurück geben könnte, dies habe ich verneint.
Daraufhin hat er bei seinem Reifenhändler angerufen und anschließend die Reifen nach kurzem Handeln gekauft wie gesehen.
Nach einem Tag, kontaktierte mich der Käufer via Whatsapp und sagte mir, dass die Felgen einen Schlag hätten und keine Reifensensoren verbaut seien und wollte, dass ich die Räder zurück nehme sonst würde er seinen Anwalt einschalten.
Das keine Sensoren verbaut sind, habe ich dem Käufer vor Ort mitgeteilt und die Felgen waren in Ordnung.
Ein Kaufvertrag, Quittung ect. gibt es keine.
Nun kam ein Schreiben von seinem Anwalt in dem behauptet wird, dass ich angeblich neue Räder verkauft habe aber gebrauchte geliefert habe und das die Radsensoren fehlen und ich nun innerhalb von 3Wochen die neuen Reifen und Felgen liefern soll.
Der Gegenstandswert beläuft sich auf 580€ und der Anwalt fordert weitere 147,56€ von mir.
Desweiteren steht im schreiben vom Anwalt kein Vorname und ein falscher Nachname als Adressat.
Gebrauchten Radsatz über Kleinanzeigen verkauft, jetzt Post vom Anwalt.
7. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2017 | 15:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchten Radsatz über Kleinanzeigen verkauft, jetzt Post vom Anwalt.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. November 2017 | 16:55
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Ignorieren! Keinen Kontakt zum Käufer oder dessen Anwalt herstellen.
#2
Antwort vom 7. November 2017 | 18:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Und was geschieht als nächstes?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. November 2017 | 19:30
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
ich schließe mich an, nicht reagieren, insbesondere keine Beweise liefern.
Wenn wirklich Klage eingereicht wird solltest du auch einen Anwalt einschalten.
Hast du die Anzeige gesichert?
Stefan
#4
Antwort vom 7. November 2017 | 20:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn ich wieder Post erhalte, nicht öffnen und zurück gehen lassen, da der Name ein falscher ist und somit nicht an mich gerichtet?
#5
Antwort vom 7. November 2017 | 20:40
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
Nein.
Post annehmen!
Post öffnen!
Post lesen!
Post nicht beantworten!
Mal den Anwalt gegoogelt, ob der überhaupt existent ist?
Und nochmal die Frage, hast Du die Annonce von Ebay Kleinanzeigen gesichert?
#6
Antwort vom 7. November 2017 | 20:51
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Und sind Bilder noch vorhanden?
#7
Antwort vom 7. November 2017 | 21:39
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Nein, annehmen und auch öffnen und lesen darfst du (besser: solltest du sogar, jeder Brief könnte ein Beweis für Widersprüche sein).Zitat:Wenn ich wieder Post erhalte, nicht öffnen und zurück gehen lassen, da der Name ein falscher ist und somit nicht an mich gerichtet?
Stefan
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