Herr A. wird von einem Bekannten B. gebeten, ein Kindergruppenfoto zum kopieren auszuleihen. Herr A. tut dies, selbstverständlich mit der Bitte um baldige Rückgabe.
Bekannter B. denkt aber nicht daran, das Foto zurückzugeben, sondern vertröstet Herrn A. immer wieder , er habe keine Zeit oder umgezogen,ect.
Bei dem Kinderfoto handelt es sich um einen ideellen Wert für Herrn A.
Was kann Herr A. tun, um sein Foto zurück zubekommen?
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Geborgtes nicht wiedergeben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung; bei Fristverletzung Klage auf Rückgabe.
Das Problem dürfte nur sein, wenn derjenige das Foto schon entsorgt hat, diesem einen Wert zuzumessen, der gerichtliche Schritte überhaupt sinnvoll macht. Ideelle Wert sind regelmäßig unbeachtlich und der Material- bzw. Marktwert des Fotos dürfte im einstelligen EUR-Bereich liegen.
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danke.
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Ist nochmal gut gegangen:
Herr A. trifft zufällig den Bruder von Bekannten B.
Weil er so sauer ist, erzählt er ihm von dem geborgten Bild, welches er nicht wiederbekommen konnte.
Dem Bruder ist dies sichtlich unangenehm und spricht mit Bekannten B.
3 Tage später hat der Bruder das Bild wieder vorbei gebracht.
Schön, oder?
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Prima.
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