Geborgtes nicht wiedergeben

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stimus
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)
Geborgtes nicht wiedergeben

Herr A. wird von einem Bekannten B. gebeten, ein Kindergruppenfoto zum kopieren auszuleihen. Herr A. tut dies, selbstverständlich mit der Bitte um baldige Rückgabe.

Bekannter B. denkt aber nicht daran, das Foto zurückzugeben, sondern vertröstet Herrn A. immer wieder , er habe keine Zeit oder umgezogen,ect.
Bei dem Kinderfoto handelt es sich um einen ideellen Wert für Herrn A.
Was kann Herr A. tun, um sein Foto zurück zubekommen?


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung; bei Fristverletzung Klage auf Rückgabe.

Das Problem dürfte nur sein, wenn derjenige das Foto schon entsorgt hat, diesem einen Wert zuzumessen, der gerichtliche Schritte überhaupt sinnvoll macht. Ideelle Wert sind regelmäßig unbeachtlich und der Material- bzw. Marktwert des Fotos dürfte im einstelligen EUR-Bereich liegen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stimus
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stimus
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist nochmal gut gegangen:
Herr A. trifft zufällig den Bruder von Bekannten B.
Weil er so sauer ist, erzählt er ihm von dem geborgten Bild, welches er nicht wiederbekommen konnte.
Dem Bruder ist dies sichtlich unangenehm und spricht mit Bekannten B.
3 Tage später hat der Bruder das Bild wieder vorbei gebracht.
Schön, oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Prima. :)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen