Geblitzt weil Polizei verkehrsbehindernd fuhr

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jens-Motory
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Geblitzt weil Polizei verkehrsbehindernd fuhr

Ich wurde beim Überholen eines Polizeidienstwagens geblitzt.
Die Polizei fuhr auf einer 50er Strecke 45 Km/h. Da ich nicht gerade geduldig bin habe ich als es der Verkehr zugelassen hat überholt. Dabei habe ich wohl kurz an die 60 km/h - Marke gekratzt und wie es der Zufall will, stand innerhalb der parkenden Autos ein Blitzer.
Habe ich irgendeine Chance diese Strafe nicht zu bezahlen? Da die Polizei unter der vorgegebenen Geschwindigkeit fuhr und meiner Meinung nach eine Verkehrbehinderung darstellte könnte man das doch als Provokation auslegen.

-- Editiert von Moderator am 05.01.2014 16:07

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2014 16:07

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

hoffentlich wird dir der Führerschein bald entzogen, sowas gehört nicht in den öffentlichen Straßenverkehr!

quote:
vorgegebenen Geschwindigkeit

zurück in die Fahrschule

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

:bang: Oh Mann - die Schilder sind MAXIMALgeschwindigkeiten. 50% wäre vielleicht behindernd. Nicht aber 45km. Allein die Frage müsste 8 Punkte geben.
Und was hat das mit Autokauf zu tun??????

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

-- Editiert Tinnitus am 04.01.2014 16:16

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
habe ich als es der Verkehr zugelassen hat überholt.
Auf der Gegenfahrbahn? Da könnte es an der korrekten Einrichtung mangeln.
Aber bei grob 10km/h drüber erübrigt sich eigentlich alles weitere, zahlen dürfte günstiger sein als ein nicht 100%iges Gerichtsverfahren mit Anwalt, Gutachter u.s.w.

Eine Anmerkung kann ich mir aber auch nicht verkneifen: Wie kann man nur ein Polizeiauto überholen? Und noch dazu mit überhöhter Geschwindigkeit? Praktische alle anderen Verkehrsteilnehmer fahren eher vorsichtig und zurückhaltend, sobald sie ein solches Fahrzeug sehen (das ist übrigens sogar in Problem, Streifenwagen ertappen viel weniger Verkehrssünder als es wirklich gibt, denn in deren Gegenwart fahren plötzlich alle korrekt).

Stefan

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Man könnte sicherlich auch noch einen Überholverstoß ("bei unklarer Verkehrslage") daraus konstruieren.

Dann dürfe die Strafe sich nochmal empfindlich erhöhen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
Man könnte sicherlich auch noch einen Überholverstoß ("bei unklarer Verkehrslage") daraus konstruieren.
Zitat: "habe ich als es der Verkehr zugelassen hat überholt."

Also pure Spekulkation, ergo Unsinn.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Offensichtlich hat es für ein regelrechtes Überholen ja nicht gereicht.

Und wenn die Polizei einen schlechten Tag hatte und eine entsprechende Anzeige fertigt, sehe ich durchaus diese Möglichkeit.

Sich dabei auf die Einschätzung des TE zu verlassen halte ich für mutig.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Jens-Motory ,

Du versprachst dir also von 5 km schneller einen Vorteil?

Anstatt 45 km, 50 km ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Offensichtlich hat es für ein regelrechtes Überholen ja nicht gereicht.


Und was hat das mit unklarer Verkehrslage zu tun?

Schließe mich an: Unsinn!!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jens-Motory
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Um es vorweg zu nehmen. Ich habe keinesfalls jemandem gefährdet und es bestand auch keine Gefahrensituation in irgendeiner Art und Weise. Ich durfte überholen. Nur weil es ein Polizeiwagen war haben diese doch keine Sonderrechte zu langsam zu fahren. Es ist ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer, der sich an die Verkehrsregeln halten muss wie jeder andere auch. Also überholte ich den zu langsam fahrenden Wagen. Dabei beschleunigte ich kurzzeitig leider auf 60 km/h. Das geht eben sehr schnell. Danach hätte ich das Tempo ja wieder reduziert. Ich fahre meist wegen Tachoabweichung 5 km/h drüber. 10 km/h mehr als das andere Fahrzeug ist für ein Überholvorgang durchaus akzeptabel.

@galabaer: Deine Reaktion ist vollkommen übertrieben. Hätte ich mit 100 km/h mehr überholt dann stimme ich Dir zu.

@Tinnitus: Keiner hat irgendetwas von Autokauf erwähnt. Die Geschwindigkeiten sollten aber auch eingehalten werden, sodass ein fließender Verkehr gewährleistet wird.

@hiphappy: Ich durfte überholen und die Verkehrslage war auch nicht unklar.

Ich habe die Strafe nun gezahlt. Es wäre aber trotzdem mal interessant gewesen, wenn die Polizei z.B. bei einer 50er Strecke, auf der Überholverbot ist, 30 fährt und sich schon ein kleiner Stau bildet in irgendeiner Weise belangt werden kann.

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""

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

Dabei beschleunigte ich kurzzeitig leider auf 60 km/h

Ich verstehe deinen Diskussionsbedarf nicht. Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50km/h liegt ist 60km/h zu schnell. (Punkt)

quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

Ich fahre meist wegen Tachoabweichung 5 km/h drüber. 10 km/h mehr als das andere Fahrzeug ist für ein Überholvorgang durchaus akzeptabel.
Aber trotzdem zu schnell


quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

@galabaer: Deine Reaktion ist vollkommen übertrieben.

Finde ich nicht.

quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

Die Geschwindigkeiten sollten aber auch eingehalten werden, sodass ein fließender Verkehr gewährleistet wird.

Der Verkehr wird am Fließen nicht gehindert wenn ein Fahrzeug mit 90% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt.

quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

@hiphappy: Ich durfte überholen und die Verkehrslage war auch nicht unklar.

Irrtum, du darfst NICHT überholen, wenn du die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitest. Warum fällt es dir so unglaublich schwer einen so simplen Sachverhalt zu erfassen?

quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

Ich habe die Strafe nun gezahlt.

Es wäre, auch für dich, viel amüsanter gewesen, wenn du mit der Ordnungsmacht mit der gelichen Argumetationskette eine Diskussion angefangen hättest.

quote:
von Jens-Motory am 02.02.2014 13:35

Es wäre aber trotzdem mal interessant gewesen, wenn die Polizei z.B. bei einer 50er Strecke, auf der Überholverbot ist, 30 fährt und sich schon ein kleiner Stau bildet in irgendeiner Weise belangt werden kann

Es bildet sich kein Stau, wenn jeder 30 fährt. Es bildet sich allerhöchstens eine Kolonne. Desweiteren fallen mir einige Situationen ein in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit schon eine unangepasste Geschwindigket darstellen kann.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
wenn die Polizei z.B. bei einer 50er Strecke, auf der Überholverbot ist, 30 fährt und sich schon ein kleiner Stau bildet in irgendeiner Weise belangt werden kann


Nö, da die Polizei im Streitfall mit 100%iger Sicherheit eine Begründung (etwa die Suche nach einer vermißten Katze oder die Überwachung eines Bereiches) liefern kann, wieso das Langsamfahren gerechtfertigt war.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Abgesehen davon, dass es keine Pflicht gibt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit voll auszureizen

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du hast nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit (vorsätzlich) überschritten, sondern eine Verstoß gegen §5 der StVO (Überholen) begangen. Der Überholende muss eine wesentlich höhere Geschwindigkeit erreichen. Das ist bei 45 km/h Fahrgeschwindigkeit und 50km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit nicht gegeben. Also halte lieber den Ball flach und fordere keine weiteren Reaktionen heraus.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
du hast nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit (vorsätzlich) überschritten
Woraus schließt du, dass es vorsätzlich war? - das ist absolut nicht zu erkennen.
Das Überholen war zweifelsohne vorsätzlich, des dabei zu schnelle Fahren aber wohl nicht.

Und darüber, ob das Überholen nun unrechtmäßig war, kann man auch länger streiten. Erstens kennen wir die wirklichen Geschwindigkeiten nicht (die 45 km/h sind doch nur eine Schätzung). Und zweitens muss ein Autofahrer die Geschwindigkeit eines Vorrausfahrenden nicht so genau einschätzen (er dachte, er wäre deutlich schneller); der Gesetzestext meint doch eher Elefantenrennen etc.
Dass das Überholen nicht beanstandet wurde, zeugt auch davon, dass es - noch - rechtmäßig war.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Eine Tempoüberschreitung beim Überholen kann nur ganz ausnahmsweise damit gerechtfertigt werden, daß der Überholte während des Vorgangs plötzlich beschleunigt (dann gibt es ja zwei Lösungen - schneller fahren und Vorgang beenden oder bremsen und Vorgang abbrechen - und welche davon "angemessener" ist, bemißt sich am Einzelfall).

quote:
Woraus schließt du, dass es vorsätzlich war?


Ist das relevant? Tempoverstöße sind auch ohne Vorsatz nicht erlaubt.



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""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich denke hier können viele, Jens-Motory nachfühlen.

Ändert aber nichts an den Gesetzen.

Und das sollte er einsehen.

Tempolimits geben immer die die Höchstgeschwindigkeit an,

langsamer fahren ist meist erlaubt.

lg
edy






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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist das relevant? Tempoverstöße sind auch ohne Vorsatz nicht erlaubt.
Doch, das ist relevant, Vorsatz=doppeltes Bußgeld (gibt es imho beispielsweise bei illegalen Autorennen - in diesen Fällen ist es nämlich vorsätzlich).
Außerdem, was kann ich dafür, dass jemand hier spekulative Vorwürfe erfindet? Darf man das dann nur nicht kritisieren, weil es unrelevant ist?

quote:
Tempolimits geben immer die die Höchstgeschwindigkeit an, langsamer fahren ist meist erlaubt.
Genauso ist es. Und 5 km/h unter Höchstgeschwindigkeit würde ich noch nicht einmal als (zu) langsam bezeichnen.

Stefan

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