Geblitzt, Verjährung bei Pauschalbehauptung unterbrochen?

17. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)
Geblitzt, Verjährung bei Pauschalbehauptung unterbrochen?

Hallo,

ich wurde am 13.05. geblitzt. Gut, blöd. naja. Nun kam zuerst ein Zeugenfragebogen ca. 1 Monat später. Inhalt. Ich komme als Geblitzter nicht in Betracht..
Dann kam ein Anhörungsbogen. Dort stand drin, ich komme evtl. doch in Betracht.. Also ein Anhörungsbogen, der auf einer Vermutung basiert. Ich würde behaupten der unterbricht die Verjährung nicht wirksam. Gestern kam ein erneuter Anhörungsbogen mit einem weiteren Tatbestand ins Haus (16.08. datiert auf 09.08.) Tateinheit Handy am Steuer.

Frage: Ist die Tat nun verjährt oder geht das Katz und Maus Spiel weiter? Wie soll ich mich verhalten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Solange Ermittelt wird, verjährt sowas nicht.
Zahlen, weil die Ermittlung nicht ohne Grund weitergeht. Und zu Dir geführt hat.
Das ziehen die sich nicht einfach so aus den Fingern...

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