Geblitz in der Probezeit / Schwangerschaft...

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2022 14:00:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitz in der Probezeit / Schwangerschaft...

Hallo :(

Ich brauche dringend Hilfe. Ich wurde auf der Abfahrt 44 auf die 45 Richtung Dortmund geblitzt. Da kommen relativ schnell hintereinander die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder 100/80/60 (wie mir heute aufgefallen ist)

Nunja ich wurde mit 110 geblitzt. Die Beamten standen unter der Brücke relativ nah an dem 60 Schild. Nun meine Frage, ich bin noch genau 2 Monate in der Probezeit, und habe mir bis jetzt nichts zu Schulden kommen lassen.

Aber an dem Tag hatte ich einfach keinen Kopf dafür, hatte nicht auf die Schilder geachtet und ...ja.
Bin im Moment in der Prügungsphase meiner Ausbildung (duales Studium) und hatte an dem Tag einen Schwangerschaftsabbruch ( möchte dazu bitte auch keine Vorwürfe hören, "wie kann man nur", es gab seine Gründe...)

Nehmen Beamte auf sowas Rücksicht?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass meine Mama als Halterin eingetragen ist.

Ich danke für eure Antwort.

-- Editier von Crazynut1991 am 15.05.2017 18:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Man kann alles als Einwand bringen.
Nur wird es keine Beachtung finden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Crazynut1991):
Nehmen Beamte auf sowas Rücksicht?


Nein.

Aber es könnte noch zu Problemen kommen, wenn du dies als Einwand bringst.
Weil wieso setzt du dich ans Steuer, wenn du nach eigener Ansicht nicht fahrtauglich bist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.01.2022 14:00:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste an dem Tag zur Uni, da wir Prüfungsvorbereitung hatten. Mir wäre nichts anderes übrig geblieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Crazynut1991):
Nehmen Beamte auf sowas Rücksicht?

Nö.

Das kann im Gegenteil zu einem unangenehmen Schreiben der Führerscheinstelle führen an dessen Ende dann eine MPU steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Crazynut1991):
Mir wäre nichts anderes übrig geblieben.
Mit so einem Satz katapultiert man sich selbst ins Aus...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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